Liebe Mama Jane,
ich bin gerade ein wenig irritiert, denn ich habe Dir ja bereits in einem anderen thread geantwortet, wo es einen Besuchskontakt gab.
Wie es sich mir gerade darstellt, habt ihr keine eigenen Kinder und liebt Euer Pflegekind so sehr wie ein leibliches.
Daran ist nichts verwerfliches ...
nur ...
Pflegeeltern haben zuallererst immer den Auftrag ein Kind in seiner Familie aufzunehmen, bis sich die leiblichen Eltern/Mutter soweit stabilisiert haben, dass sie wieder für ihr Kind da sein können.
Ich weiß selber, wenn sich die leiblichen Eltern nicht zügig fangen, dann wird mit jedem Monat die Rückführung unwahrscheinlicher, aber sie ist niemals ausgeschlossen, außer das Kind wird zur Adoption freigegeben oder wie schon geschrieben, die Unterschrift der leiblichen Eltern wird durch ein Gericht ersetzt.
Leider kommt das in den seltensten Fällen vor, sondern wir Pflegeeltern leben in einer ziemlich unsicheren Situation, obwohl man schon sagen kann, wenn ein so kleines Kind zwei Jahre in einer Pflegefamilie lebt, wiegt die Bindung zu den Pflegeeltern mehr, als das Elternrecht der leiblichen Eltern und sollten diese eine Rückführung beantragen, wird oft zu Gunsten der Pflegeeltern entschieden.
Ausschlaggebend dafür ist aber immer die im Hilfeplan festgeschriebene Perspektive. Sollte darin ein Passus sein, der die Rückführung anstrebt, dann würde in den meisten Fällen zu Gunsten der leiblichen Eltern entschieden werden, sollten diese eine Rückführung anstreben.
Welche Perspektive wurde im Hilfeplan erarbeitet. Gut wäre, es stünde darin, dass das Pflegeverhältnins auf Dauer und nicht zeitlich begrenzt wäre.
Aber auch dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihr das Kind adoptieren könntet.
Ich glaube kaum, dass Euch ein Richter das Kind nach nicht einmal einem Jahr zusprechen würde und die Unterschrift der leiblichen Mutter ersetzen würde.
Habt Geduld! Die leiblichen Eltern müssen ja sobald sie Einkommen haben, für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Es kommt häufig vor, das wenn ein Pflegeverhältnis lange andauert, dass sie das Interesse an ihren Kindern verlieren und sie auch irgendwann nicht mehr zahlen möchten und freiwillig einer Adoption zustimmen, aber das kommt wirklich äußerst selten vor.
Man hat die Wahl sich entweder als Pflegeeltern oder Adoptiveltern zu bewerben und ich bekomme gerade richtig Bauchschmerzen, ob Euch wirklich bewusst war, was eine Pflegschaft bedeutet, denn wir haben in der Regel Kinder auf Zeit und nicht die Rechte einer Adoption.
Nichtdestotrotz, je länger ein Pflegeverhältnis andauert, um so unwahrscheinlicher ist eine Rückführung und kommt ja dann irgendwann einem richtigen Eltern-Kind-Verhältnis sehr nahe.
Mir kommen auch gerade die Fragen, wer hat das Sorgerecht für das Kind. Die leiblichen Eltern oder ein Amtsvormund?
Ich würde mich ganz ruhig verhalten und keine Hunde scheu machen, ansonsten könnte der Schuß nach hinten gehen.
LG