Adoptionsantrag wann stellen?

MamaJane

Mitglied
Hallo, ich stell mich erst mal vor: :sonne

Bin eine Mami, die seit Dezember 2007 ein Pflegekind hat... Wir wollen dies gern adoptieren.

Ab wann kann man einen Adoptionsantrag stellen? Wie lange muss das Kind bei uns sein, oder gibt es gar keine Frist?
 

Beckie

Aktives Mitglied
Hallo Mama Jane,

erstmal herzlich willkommen im EF :geb4!

Wir haben auch (aber erst seit Kurzem) ein Pflegekind.

Wie sieht es bei Euch aus?
Wird Euer Pflegekind von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben?
Euer Pflegekind ist ja noch kein ganzes Jahr bei Euch sehe ich gerade. Stellt sich da nicht die Frage, ob es in Zukunft vielleicht eine Rückführung in die leibliche Familie gibt?

Da wären 1.000 Fragen gerade :sn7

Habt Ihr schon mit Eurem zuständigen Jugendamt über Euer Vorhaben gesprochen?



LG
Beckie
 

MamaJane

Mitglied
Danke für die Antworten. Ich wollte das mal nur allgemein wissen.

Mutter interessiert sich null für das Kind. könnte sein, dass sie der Adoption zustimmen wird, weil sie sich bei ihrer Verfahrenspflegerin äußerst positiv über uns geäußert hat und gemeint hat, sie weiss, dass ihr Kind jetzt bei uns ist und soll auch so bleiben... Sie sieht für sie bei uns eine sehr positive Zukunft.

Und ich habe gehört, dass man immer einen Adoptionsantrag stellen kann. Ob dem dann zugestimmt wird, ist ja eine andere SAche :)
 

Beckie

Aktives Mitglied
Wenn ein Kind schon eine Weile als Pflegekind in der Familie gelebt hat und das Jugendamt sich von der Beziehung des Kindes zu den neuen Eltern überzeugen konnte, muß die einjährige Adoptionspflegezeit nicht mehr eingehalten werden. Eine Adoption kann dann schneller erfolgen.

Sowas finde ich z. B. bei Google.

Viel wichtiger finde ich aber diesen Artikel:
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt. Pflegeeltern und Pflegekind müssen die Adoption natürlich wirklich wollen und sich ohne Druck dafür oder dagegen entscheiden können.
 

Beckie

Aktives Mitglied
Habt Ihr den Antrag auf Adoption inzwischen gestellt?
Oder mit dem zuständigen Jugendamt mal gesprochen?

Tät mich schon interessieren, wie es weitergeht bei Euch :zwinker:
 

Irenchen

Aktives Mitglied
Liebe Mama Jane,

ich bin gerade ein wenig irritiert, denn ich habe Dir ja bereits in einem anderen thread geantwortet, wo es einen Besuchskontakt gab.

Wie es sich mir gerade darstellt, habt ihr keine eigenen Kinder und liebt Euer Pflegekind so sehr wie ein leibliches.

Daran ist nichts verwerfliches ...

nur ...

Pflegeeltern haben zuallererst immer den Auftrag ein Kind in seiner Familie aufzunehmen, bis sich die leiblichen Eltern/Mutter soweit stabilisiert haben, dass sie wieder für ihr Kind da sein können.

Ich weiß selber, wenn sich die leiblichen Eltern nicht zügig fangen, dann wird mit jedem Monat die Rückführung unwahrscheinlicher, aber sie ist niemals ausgeschlossen, außer das Kind wird zur Adoption freigegeben oder wie schon geschrieben, die Unterschrift der leiblichen Eltern wird durch ein Gericht ersetzt.

Leider kommt das in den seltensten Fällen vor, sondern wir Pflegeeltern leben in einer ziemlich unsicheren Situation, obwohl man schon sagen kann, wenn ein so kleines Kind zwei Jahre in einer Pflegefamilie lebt, wiegt die Bindung zu den Pflegeeltern mehr, als das Elternrecht der leiblichen Eltern und sollten diese eine Rückführung beantragen, wird oft zu Gunsten der Pflegeeltern entschieden.

Ausschlaggebend dafür ist aber immer die im Hilfeplan festgeschriebene Perspektive. Sollte darin ein Passus sein, der die Rückführung anstrebt, dann würde in den meisten Fällen zu Gunsten der leiblichen Eltern entschieden werden, sollten diese eine Rückführung anstreben.

Welche Perspektive wurde im Hilfeplan erarbeitet. Gut wäre, es stünde darin, dass das Pflegeverhältnins auf Dauer und nicht zeitlich begrenzt wäre.

Aber auch dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihr das Kind adoptieren könntet.

Ich glaube kaum, dass Euch ein Richter das Kind nach nicht einmal einem Jahr zusprechen würde und die Unterschrift der leiblichen Mutter ersetzen würde.

Habt Geduld! Die leiblichen Eltern müssen ja sobald sie Einkommen haben, für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen. Es kommt häufig vor, das wenn ein Pflegeverhältnis lange andauert, dass sie das Interesse an ihren Kindern verlieren und sie auch irgendwann nicht mehr zahlen möchten und freiwillig einer Adoption zustimmen, aber das kommt wirklich äußerst selten vor.

Man hat die Wahl sich entweder als Pflegeeltern oder Adoptiveltern zu bewerben und ich bekomme gerade richtig Bauchschmerzen, ob Euch wirklich bewusst war, was eine Pflegschaft bedeutet, denn wir haben in der Regel Kinder auf Zeit und nicht die Rechte einer Adoption.

Nichtdestotrotz, je länger ein Pflegeverhältnis andauert, um so unwahrscheinlicher ist eine Rückführung und kommt ja dann irgendwann einem richtigen Eltern-Kind-Verhältnis sehr nahe.

Mir kommen auch gerade die Fragen, wer hat das Sorgerecht für das Kind. Die leiblichen Eltern oder ein Amtsvormund?

Ich würde mich ganz ruhig verhalten und keine Hunde scheu machen, ansonsten könnte der Schuß nach hinten gehen.

LG
 

MamaJane

Mitglied
Hallo Irenchen,

erst einmal danke für deine Antwort udn ich denke, du oder ihr habt da etwas missverstanden. Das war eine ganz rein informative Frage.

Wir wären glücklich, wenn die Kleine bei uns bleiben könnte, weil wir ihr menschlich und finanziell einfach mehr bieten könnte und sie hier glücklich aufwachsen kann. Welche Aufgaben Pflegeeltern haben, sind uns bewusst. Wir wissen, dass sie jederzeit - sofern die Voraussetzungen stimmen - sie wieder zurückgeführt werden könnte.

Ich wollte das nur mal so wissen. Vielleicht klappt es in fünf Jahren, vielleicht in 10 oder auch nie. ... :zwinker:
 

MamaJane

Mitglied
Ach übrigens, im Hilfeplan steht drin, dass das ein auf Dauer festgeletes Pflegeverhältnis ist und eine Rückführung derzeit nicht angestrebt wird :zwinker:
 
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