hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des alleinigen Sorgerechts. Eine Mutter stellt bei der Scheidung von ihrem Mann einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Kann das Gericht dann dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprechen, obwohl dieser keinen Antrag gestellt hat, das Gericht und das Jugendamt ihn aber als "erziehungsgeeigneter" halten?
Also ich glaube schon das es geht, aber ich weiß es nicht genau. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich habe schon versucht die passenden Gesetzte zu suchen, kann es mir jedoch nicht wirklich verständlich erklären.
Lieben Gruß
sandy405
ich habe eine Frage bezüglich des alleinigen Sorgerechts. Eine Mutter stellt bei der Scheidung von ihrem Mann einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Kann das Gericht dann dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprechen, obwohl dieser keinen Antrag gestellt hat, das Gericht und das Jugendamt ihn aber als "erziehungsgeeigneter" halten?
Also ich glaube schon das es geht, aber ich weiß es nicht genau. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich habe schon versucht die passenden Gesetzte zu suchen, kann es mir jedoch nicht wirklich verständlich erklären.
Lieben Gruß
sandy405