Schwierig -  alleiniges sorgerecht ohne Antrag

sandy405

Neues Mitglied
hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des alleinigen Sorgerechts. Eine Mutter stellt bei der Scheidung von ihrem Mann einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht. Kann das Gericht dann dem Vater das alleinige Sorgerecht zusprechen, obwohl dieser keinen Antrag gestellt hat, das Gericht und das Jugendamt ihn aber als "erziehungsgeeigneter" halten?
Also ich glaube schon das es geht, aber ich weiß es nicht genau. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich habe schon versucht die passenden Gesetzte zu suchen, kann es mir jedoch nicht wirklich verständlich erklären.
Lieben Gruß
sandy405
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Um dem Vater das alleinige Sorgerecht zuzusprechen muss es (nach meiner Info) der Mutter entzogen werden. Das würde bedeuten, dass irgendwas vorgefallen sein muss, was dies rechtfertigt. Klar, wenn die Mutter mit der Erziehung überfordert ist, dass das Kind dort gefährdet wäre, kommt als erstes der Vater in Frage. Nuir wenn der Vater sich weigert das Sorgerecht zu nehmen, käme das Kind in dem Fall in eine Pflegefamilie.
Wenn sowohl Richter als auch Jugendamt dagegen sind, dass das Kind bei der Mutter bleibt, hat sie glaub ich wenig Chancen... sorry...
 

randy2201

"an Deiner Seite" -unheilig-
liebe sandy, deine frage enthält einen widerspruch!
bei scheidung beantragt eine mutter das all. sorgerecht und das jugendamt und das gericht halten den vater als geeigneter?
da fehlt nach meiner meinung ein gewaltiger zwischentext!!
warum will die mutter das all. sorgerecht und warum prüfte der richter wer geeigneter ist?
 
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