Arbeitslos, aber dennoch Kindesunterhalt?

beppobrille007

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Servus,

ich bin seit 1.5. leider arbeitslos, habe vorher knapp 1300 € netto verdient. Jetzt kann ich mir mit Arbeitslosengeld kein Kindesunterhalt leisten.

Das Arbeitsverhältnis wurde mit einem Aufhebungsvertag beendet, sonst hätte es eine betriebsbedingte ordentliche Kündigung vom Arbeitgeber gegeben. Ich habe dafür eine Abfindung erhalten.

Ist die Abfindung jetzt was den Kindesunterhalt betrifft, anrechenbar und ich muss auch weiterhin Kindesunterhalt zahlen?

Ist es überhaupt relevant, wie das Arbeitsverhältnis geendet ist, ob jetzt der Arbeitgeber gekündigt hat oder ob es einen Aufhebungsvertrag gab? Darf das der Anwalt der Mutter vom Kind oder das Gericht wissen?

Was ist, wenn die Abfindung schon weg ist, weil damit Schulden bezahlt worden sind?

Pfia di

Beppo
 
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