Hallo freiermann,
ich kann deine Wünsche und Gedanken hier relativ gut verstehen, aber du solltest auch noch bedenken:
a.) ein Antrag auf das ABR ist immer eine Art von Kriegerklärung, abenso wie
ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht.
b.) was nun positiv an deiner Situation ist, die Kinder sind bei dir uns deine
Frau ist ausgezogen. Dieses verschlechtert hier wesentlich ihre Möglichkeit,
das alleinige Sorgerecht oder das ABR zu erklagen.
c.) ist die Sache mit dem ABR immer auch eine Sache des Geldes, wer also
das ABR bekommt, hat damit auch einen Anspruch auf Geld....
Bei Frauen ist es leider oft so, sie wissen immer was sie nicht wollen und selten was sie wollen, aber sie wollen plötzlich viel oder etwas anderes....
Ich würde in deinem Fall versuchen, zunächst eine private Vereinbarung treffen,
wo schriftlich die Punkte geklärt werden:
a.) wo halten sich die Kinder vorwiegend auf
b.) erhälst du im Fall der Fälle eine Alleinvertretungsvollmacht
( z.Beispiel Schule, Arzt etc.)
c.) welche freiwillige Unterhaltszahlungen du oder sie zu leisten haben
d.) Hausratsaufteilung
e.) großzügiger Umgang
f.) ein vorläufiger ( Teil)-Verzicht auf KU deinerseits... hier muss dann
genau formuliert werden....
......also im Grunde eine Art reduzierte Trennungs- (oder Scheidungs) -folgevereinbarung. Da hier nicht Punkte wie Güterstand, Versorgungsausgleich usw. behandelt werden, ist diese Vereinbarung auch ohne Anwalt und Notar möglich. Aber du solltest ihr da schon in vielen Punkten entgegenkommen.
Wichtig und positiv für dich ist hier auch der längere Zeitraum, wo du mit den Kindern in der angestammten Umgeben bist. Die Richter vermeiden es z.B. in einem Sorgerechts oder ABR-Verfahren in den meisten Fällen, die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung zu nehmen.
Wenn also die Mutter dann einen neune Partner hat und dann plötzlich auf die Idee kommt, dir die Kinder zu nehmen, wird es da schon schwieriger für sie.
Da die Leute, die mich kennen, wissen, das ich mich sehr für die 50:50
Umgangsregelung einsetze, bitte ich dich, diese Möglichkeit für einen späteren Zeitpunkt auch im Interesse der Kinder zu bedenken und als mögliche Option offen zu lassen.
Ob das Jugendamt dir helfen wird kommt leider ganz und gar auf den / die Sachbearbeiter(in) an, der Erstkontakt kann aber dein Vorteil sein.
Gruß
Manfred
Ein Kind braucht immer Mutter und Vater !