Eilt! -  Aufenthaltbestimmung beim Vater

freiermann

Neues Mitglied
Hallo,

kurz und bündig:

Ist in diesem Forum jemand der als Vater die Aufenthaltbestimmung für sein Kind(er) erhalten hat oder kennt jemand jemanden ??

Ich überlege immernoch und suche Väter die mir dabei Ratschläge geben können.

:sonne
 
K

Kasmira

Guest
ich bin kein mann - aber ich kenne einen mann, der das abr für seine kinder bekommen hat - allerdings hat da die mutter aufgrund eines "lebedranges" auf sorgerecht wie abr verzichtet, von sich aus...
 

schnupe

Aktives Mitglied
Bin zwar kein Vater, aber ich könnte Dir trotzdem eventuell weiterhelfen.
Schicke mir doch mal eine PN
 
M

Mafa

Guest
Hallo freiermann,

ich kann deine Wünsche und Gedanken hier relativ gut verstehen, aber du solltest auch noch bedenken:

a.) ein Antrag auf das ABR ist immer eine Art von Kriegerklärung, abenso wie
ein Antrag auf das alleinige Sorgerecht.

b.) was nun positiv an deiner Situation ist, die Kinder sind bei dir uns deine
Frau ist ausgezogen. Dieses verschlechtert hier wesentlich ihre Möglichkeit,
das alleinige Sorgerecht oder das ABR zu erklagen.

c.) ist die Sache mit dem ABR immer auch eine Sache des Geldes, wer also
das ABR bekommt, hat damit auch einen Anspruch auf Geld....

Bei Frauen ist es leider oft so, sie wissen immer was sie nicht wollen und selten was sie wollen, aber sie wollen plötzlich viel oder etwas anderes....

Ich würde in deinem Fall versuchen, zunächst eine private Vereinbarung treffen,
wo schriftlich die Punkte geklärt werden:

a.) wo halten sich die Kinder vorwiegend auf
b.) erhälst du im Fall der Fälle eine Alleinvertretungsvollmacht
( z.Beispiel Schule, Arzt etc.)
c.) welche freiwillige Unterhaltszahlungen du oder sie zu leisten haben
d.) Hausratsaufteilung
e.) großzügiger Umgang
f.) ein vorläufiger ( Teil)-Verzicht auf KU deinerseits... hier muss dann
genau formuliert werden....

......also im Grunde eine Art reduzierte Trennungs- (oder Scheidungs) -folgevereinbarung. Da hier nicht Punkte wie Güterstand, Versorgungsausgleich usw. behandelt werden, ist diese Vereinbarung auch ohne Anwalt und Notar möglich. Aber du solltest ihr da schon in vielen Punkten entgegenkommen.

Wichtig und positiv für dich ist hier auch der längere Zeitraum, wo du mit den Kindern in der angestammten Umgeben bist. Die Richter vermeiden es z.B. in einem Sorgerechts oder ABR-Verfahren in den meisten Fällen, die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung zu nehmen.

Wenn also die Mutter dann einen neune Partner hat und dann plötzlich auf die Idee kommt, dir die Kinder zu nehmen, wird es da schon schwieriger für sie.

Da die Leute, die mich kennen, wissen, das ich mich sehr für die 50:50
Umgangsregelung einsetze, bitte ich dich, diese Möglichkeit für einen späteren Zeitpunkt auch im Interesse der Kinder zu bedenken und als mögliche Option offen zu lassen.

Ob das Jugendamt dir helfen wird kommt leider ganz und gar auf den / die Sachbearbeiter(in) an, der Erstkontakt kann aber dein Vorteil sein.


Gruß

Manfred

Ein Kind braucht immer Mutter und Vater !
 
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