Frage -  Aufsichtspflicht

hofie

Neues Mitglied
Hallo!
Ich bin allleinerziehend (8-jährigen Sohn).
Soll wieder arbeiten. Müsste aber mein Kind morgens ab 7 Uhr eine Stunde alleine lassen. Es gibt keine Möglichkeit mein Kind betreuen zu lassen.
Wie sieht die gesetzliche Lage aus, falls dem Kind etwas passieren sollte? Was sagt das Jugendamt? Wer kann mir helfen?

Danke im Voraus

MfG
 

yoricko

Namhaftes Mitglied
kann nicht in die schule gehen schon?

leider für deine eigentliche frage weis ich keine antwort -- hoffentlich wird es ihm aber nix passieren
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
mh so genau weiß ich das auch nicht aber bietet die Schule denn keine Betreuung an?
Kannst du nicht um halb neun anfangen und dann lieber ne halbe Stunde länger arbeiten?
Also ich hätte da überhaupt keine Ruhe, wenn Alina ab 7 alleine wäre und dann auch noch alleine zur Schule müsste.

Aber soweit ich weiß, kannst du sie ab 6 ruhig mal alleine lassen.
 

hofie

Neues Mitglied
Kann mir das vielleicht einer schriftlich (als Paragraph) zukommen lassen?
Oder weiß einer von euch, wo ich dass finden kann?
Ich habe schon erfolglos überall gesucht.

Danke im Voraus.

MfG
 

eva.m.p

Pause
bei uns gab es in der grundschule schon viele, die nach der schule erstmal ein paar stunden alleine waren, bevor mama und papa heimkamen... ich denke in diesem alter ist das in ordnung...
 

hofie

Neues Mitglied
Da ich gehört habe,dass wenn dem Kind etwas passiert, mir im schlimmsten Falle das Jugendamt das Kind wegnehmen kann. Benötige ich nunmal etwas schriftliches.

Bedanke mich für jede Hilfe im Voraus.

MfG
 
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