brauche Rat -  Azubi und Geld vom Staat

oglmogl

Neues Mitglied
Hallo erstmal zusammen, ich bin neu hier im Forum, das liegt auch daran, das ich laange nach einem passenden Forum gesucht hatte, und mich für dieses entschlossen habe. ICh bin kein Elterneteil sondern der im oben genannte Azubi!

AAlso, ich schildere nun mal meine Situation und hoffe wirklich ganz fest, dass mir irgendjemand hier weiterhelfen kann. (Die Ämter können es nämlich nicht)

Ich bin 18 Jahre und wohne in einer eigenen kleinen Wohung. Meine Mutter ist ausgewandert und mein Vater schert sich nicht um mich, aber das sind andere Themen.

Im Moment bin ich Azubi und verdiene Verhältnismäßig sehr gut, jedoch ist es ziemlich schwierig eine Wohnung zu unterhalten von diesem Gehalt.

Ich habe bereits einen Antrag auf Wohngeld gestellt, der Mensch aus der Wohngeldstelle bat mich jedoch darum, durch einen Antrag zu überprüfen ob ich generell Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt bin.
--> das hab ich also gemacht und siehe da! Nein bin ich nicht....
--> so, ich wieder zu dem Typen bei der Wohngeldstelle gerannt und ihm eben dies berichtet, nun sagt der zu mir, das ich auch nicht Wohngeldberechtigt sei?!

Gibt es denn noch irgendetwas anderes das mir vielleicht etwas helfen könnte?

Kurz noch zu meinen Kosten:
Ich verdiene etwa 650 € netto,
Die Wohung 350 € warm
ca. 100 € Fahrtkosten jeden Monat
das sind die definitiven Fixkosten^^


Danke im Voraus :bye:
 
C

Coleman

Guest
Hallo erstmal!

Für das Wohngeld spielt nicht das Netto-, sondern das Brutto-Einkommen eine Rolle. Und es wird nicht die tatsächliche Miete, sondern nur die berücksichtgungsfähige Miete herangezogen. Das hängt von der Zahl der Personen ab, aber auch von der Gemeinde, in der du wohnst. Ist deine Miete zu hoch, wird der darüber hinausgehende Teil nicht berücksichtigt.

Ausserdem kann es durchaus eine Rolle spielen, ob es leistungsfähige Unterhaltsschuldner gibt, denn die Unterhaltspflichten der Angehörigen gehen den Ansprüchen gegenüber dem Staat grundsätzlich vor.
 
C

Coleman

Guest
Also wenn jemand einen einklagbaren Anspruch gegen Unterhaltsverpflichtete hat, dann ist es nicht einzusehen, dass der Staat für ihn aufkommt.

Besteht dagegen kein Anspruch, oder ist er nicht durchsetzbar, sieht das natürlich wieder anders aus.
 

oglmogl

Neues Mitglied
Also erstmal noch danke für die wahnsinnig schnelle Antwort!

Meine Mutter ist nur eine Teilzeitkraft, das ganze noch in Dänemark und mein Vater zur Zeit arbeitslos....
Ich glaub da lässt sich sowieso nicht viel Unterhalt einklagen.
Um dies jedoch rauszufinden, müsste ich dennoch diesen Schritt machen, seh ich das richtig?
 
C

Coleman

Guest
Also, eine personalisierte, individuelle Einzelfallberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt. Daher weiterhin ganz allgemein gesprochen:

Es ist sicher nicht erforderlich, die Eltern zu verklagen, um zu beweisen, dass man keinen Unterhalt bezieht. Man muss seine Einkünfte angeben und mit der Unterschrift versichern, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Besteht ein Unterhaltsanspruch, den man hätte geltend machen können, und der Wohngeldanspruch würde dann nicht bestehen, weil genug Einkommen vorhanden wäre, müsste man mit einer Rückforderung rechnen. Macht man hier vorsätzlich falsche Angaben, könnte das auch als Betrug zulasten der Wohngeldstelle betrachtet werden.

Bei einer im Ausland lebenden Mutter und einem arbeitslosen Vater würde ich mir da keine Sorgen machen; um sicher zu gehen, würde ich es aber bei der Antragstellung angeben.

Hast du denn einen Wohngeldantrag gestellt? Bei welcher Gemeinde?
 

oglmogl

Neues Mitglied
Jap, ich habe einen gestellt, in Altendorf (Bayern).

Der wurde abgelehnt, weil mein Einkommen (wurde bereits bei der Agentur für Arbeit aufgrund des BAB-Antrages berechnet) allen Anscheins zu hoch war.

An welche Stelle muss ich mich denn wenden um mir diese persönliche Beratung zu beschaffen?

Sehr nett von Ihnen, dass Sie alle beantworten!
 
C

Coleman

Guest
Also da bietet sich ein auf Sozialrecht spezialisierter Rechtsanwalt an. Über die Kosten sollte man vorher reden - das ist, solange es nur bei einer Beratung bleibt, Verhandlungssache.

Wie gesagt: es kann gut sein, dass die tatsächlichen Mietkosten nicht in voller Höhe berücksichtigt wurden, sondern nur die nach der Tabelle angemessenen Kosten, sofern die darunter lagen. Dadurch ergibt sich natürlich fiktiv ein höherer, zum Leben zur Verfügung stehender Betrag als bei Abzug der tatsächlich anfallenden Miete. Für jede Gemeinde gibt es eine sogenannte Mietstufe - je höher die Mietstufe, desto höher die zu berücksichtigende Miete und damit ggfs. auch das Wohngeld. Die höchste Stufe ist glaub ich 6; Altendorf (bei Nürnberg) hat 3.

Für das Wohngeld ist übrigens nicht entscheidend, ob man Ausbildungsförderung bekommt, sondern warum man keine bekommt: kriegt man sie nicht, weil die Einkünfte zu hoch sind, gibt's auch kein Wohngeld. Hat man dagegen schon dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung, dann kommt Wohngeld in Frage.

Wenn ein Bescheid ergangen ist, dann steht da auch eine Berechnung drauf bzw. eine Begründung, warum er abgelehnt wurde. Der Anwalt müsste damit was anfangen können.

Und eine Rechtsmittelbelehrung nebst Frist steht auch drauf. Wenn die Frist versäumt wurde, hilft auch das Rechtsmittel nicht mehr - dann kann man ggfs. nur einen neuen Antrag (mit Wirkung für die Zukunft) stellen.
 

oglmogl

Neues Mitglied
Ok, also da muss ich nochmal kurz nachhaken, das selbe hat mich nämlich der Mensch bei der Wohngeldstelle auch gefragt:

Leider kann ich den von der Bundesagentur für Arbeit erhaltenen Brief nicht richtig interpretieren:
da heißt es: Ihrem Antrag auf BAB kann nicht entsprochen werden [...] Dem Azubi stehen die für seinen Lebensunterhalt und für seine Berufsausbildung erforderlichen Mittel anderweitig zur Verfügung. [...]

Ich interpretiere das als: "Ich verdien hier zuviel"

Was heißt "dem Grunde nach"?

Prinzipielle Antragsablehnung oder aufgrund von Berechnungen?
 
C

Coleman

Guest
Ich vermute, du hast das richtig interpretiert: ich versteh das genauso.

Dem Grunde nach heisst: zu lange Ausbildung, zu hohes Alter, nicht förderungswürdige Ausbildung usw.

Wenn da steht du hast anderweitige Mittel und kriegst deshalb keine Ausbildungsförderung, dann hast du zuviel. Da bei der Ausbildungsförderung auch die Wohnkosten mit berücksichtigt werden (es wäre also ggfs. auch ein Wohnkostenzuschuss in der Förderung enthalten gewesen), gehe ich leider davon aus, dass das hier das Ende der Fahnenstange ist.

Ist denn der Bescheid über die Ausbildungsförderung schon bestandskräftig? (Siehe Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid - ich nehm mal an, ein Monat ab Bekanntgabe = Zugang)
 
C

Coleman

Guest
Nur ein Anwalt kann dir sagen ob sich das lohnt. Widerspruch einlegen kannst du natürlich auch selbst, ohne Anwalt. Aber wenn du Argumente brauchst, weil bestimmte Dinge nicht abgezogen oder berücksichtigt wurden oder dergleichen, dann brauchst du einen Anwalt. Nur Widerspruch einlegen ohne Begründung führt praktisch nie zum Erfolg.
 
U

User8

Guest
Also....ich kann dir zwar nicht soviel tips geben wie coleman aber ich glaube das problem liegt in der Höhe der Miete die du zahlst. Es wird eben nur eine bestimmte Höhe der Miete berücksichtigt, was darüber liegt ist dann LEIDER eher dein "Problem".... :(
 

oglmogl

Neues Mitglied
Ja, das hab ich mir auch schon gedacht, aber ich bin schon in eine 150 € billigere Wohnung gezogen, hier in meiner Gegend, gibts einfach nix billigeres...

Naja dann wird mir also nix anderes übrig bleiben, als entweder einen Anwalt zu verständigen, oder mir nen 2ten Job zu suchen....
Schade dass das so laufen muss, in unserm "Sozialstaat"....
Wenn ich garnichts arbeite, wird mir die Wohnung bezahlt, echt lächerlich.
Mein Riesenproblem is, dass meine Ausbilder Mucken macht, weil ich eben nicht zuviel Schlaf bekomme, etc. mit einem Nebenjob. ICh muss also nochmal meine Überredungskünste greifen lassen.

Aber trotzdem Danke
 
C

Coleman

Guest
oglmogl, ganz so einfach, wie du die Sache jetzt siehst oder darstellst, ist es dann doch nicht. Wenn du nicht arbeitest, zahlt dir der Staat diese Wohnung deshalb noch lange nicht. Frag mal hier die Hartz-IV-Empfänger, welche Schwierigkeiten sie gemacht kriegen, wenn sie vermeintlich in einer zu teuren oder zu grossen Wohnung leben! Ich denke, du fährst selbst ohne Nebenjob mit deiner aktuellen Situation besser. Jedenfalls liegt deine Ausbildungsvergütung deutlich über dem Regelsatz.
 

oglmogl

Neues Mitglied
OK, also nochmal Danke für die Informationen.
So spar ich mir jede Menge Sorgen, ob denn nun dem oder dem Antrag zugestimmt wird,etc.

Mit meinem MEister hab ich mittlerweile auch schon gequatscht, der lässt mich aufgrund der Situation und meiner Leistung einen Nebenjob machen...
Jetzt heißt es nur noch einen finden ?(
 

xxsandroxx

Neues Mitglied
Hallo leute... folgende situation... Bin Vater, Auszubildener und mache grade eine recht liebend laufende trennung durch... ich hab mir eine eigene wohnung angeschaut die ich auch gern beziehen würde... nun weiß ich nicht wie viel und ob mir überhaupt unterstützung vom staat zusteht da ich, obwohl ich auszubildener bin über ein rel. üppiges Azubigehalt verfüge ( ca. 700€ netto 3. Lehrjahr) wer kann mir ein wenig licht ins dunkel bringen was die situation und die evtl. unterstützungsmöglichkeiten angeht bringen....



Vielen Dank schonmal
 
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