wenn ich sowas lese, platzt mir echt der kragen. da ich selber auch mit waffen zu tun habe, möchte ich euch mal eine 'fachmeinung' schildern:
1. wenn ich im privathaushalt mit waffen 'hantiere', mache ich das nicht auf der terasse, sondern in einem abgeschlossenen raum, in dem ich alleine bin. die begründung, die frau kam zu früh zurück, gilt nicht. bei einer versehentlichen schussabgabe auf der terasse hätten auch andere getroffen werden können. bei einer halbautomatischen waffe fällt das geschoss nämlich nicht am gartenzaun runter.
2.es bestehet überhaupt keine notwendigkeit, scharfe munition zu verwenden, wenn ich die funktionsweise der waffe überprüfen will. zu diesem zweck gibt es extra patronen, die nicht scharf sind. auch hier handelt es sich um krasses fehlverhalten.
3.der umgang mit waffen erfordert das einhalten bekannter sicherheitsbestimmungen. nichts davon hat dieser herr beachtet.nur wenn man sicherheitsbestimmungen außer acht lässt, kann es zu solchen unfällen kommen. in vielen jahren erfahrung im ungang mit waffen jeglicher art liegt in 98% der unfälle die ursache im verstoß gegen sicherheitsbestimmungen.
4.die schussauslösung in diesem fall ist nicht eine unvorhergesehene geschichte, wie ein badeunfall oder unfälle im haushalt. die erste sicherheitsbestimmung im umgang mit waffen lautet nämlich 'behandle eine waffe immer so, als wäre sie geladen'. daran hat sich dieser herr nicht gehalten....neben anderen versäumnissen.
mir tun das kind und die mutter leid. den vater würde ich als staatsanwalt mit einem verfahren wegen fahrlässiger tötung bedenken. denn das ist es. zu entschuldigen gibt es da rein gar nichts, weil er grob fahrlässig gehandelt hat.