Weiter geht's mit dem vermeidbaren (Bau-)Lärm.
Vermeiden lässt sich z.B. das gröbste mit einer Lärmschutzwand.
Ob private oder öffentliche Baustelle - es kann ja nicht angehen, dass Bürger Gesundheitsschäden davontragen müssen. Das örtliche Umweltamt kontrolliert (auch auf Wunsch) die Einhaltung des LImschG. Schreibst halt auf, was du so mitbekommst, was wie gearbeitet wird, wann welche wieviele LKW's anreisen und abfahren, usw. usw. Gibst dein Protokoll, von sagen wir mal 1 Woche, dem Umweltamt - damit die Jungs&Mädels wissen, wann sie zum Messen kommen müssen...
6:30 ist nicht 7:00 - und glaub mir, die Uhr der Baustelle wird richtiggestellt... Das Amt ruft dann beim Architekten 1x nett an.
- Samstag ist Werktag.
So - nun kann es ja sein, dass eine Anwohnerin Schlafstörungen+Herzprobleme vom Baulärm bekommt. Sie geht nach 4 Wochen zum Arzt - und der stellt eine wie auch immer geartete Gesundheitsgefährdung fest. Die Anwohnerin kann in dem Beispiel nicht nur nicht mehr ihre Wohnung, wie vertraglich vereinbart, nutzen; sondern es muss auch nun zwingend eine Lösung gefunden werden. Lass' die Anwohnerin Mutter von kleinen Kindern sein... ich denke, ich muss da nicht mehr dazu schreben.
1 Möglichkeit wäre, die betroffene Anwohnerin nebst Anhang für die "heissen" Monate in eine andere Wohnung umzusiedeln.
Oder neue Fenster mit neuen Rolläden dazu.
Oder Auflagen für die Baustelle, wann gesägt, gebohrt, umgerührt und was weiss ich, werden darf.
Oder, oder... gibt viele techn. und bauliche Möglichkeiten, Lärm zu vermeiden oder auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.
=> Womit ich auf den Beginn mit dem LImschG (+Verwaltungsvorschriften zum LImschG) und dem darin enthaltenen Begriff 'vermeidbaren (Bau-)Lärm' zurückkomme:
Die Lösung darf nicht zu Lasten & Kosten der betroffenen Anwohnerin durchgesetzt werden.
Die Angelegenheit ist zwar grundsätzlich mit dem LImschG für die Bürger geregelt (wieviel und was sie hinnehmen müssen) - jedoch hat auch die Baustelle mindestens 1 RA. Bezahlen oder Umbauen tut so eine Baustelle selten freiwillig. Und selbst wenn die Baustelle dann (auf Drängen der Bürgerin hin) eine lärmvermeidende Massnahme verordnet bekommen hat - die Bauleitung kann sich daran halten, oder auch nicht.
Jedenfalls dürfte die gew. (Mieterin) Bürgerin überfordert sein. Ausserdem sind noch weitere Begriffe im Spiel. Wohnt die in dem Beispiel angenommene Anwohnerin in einen reinen Wohngebiet - oder einem Mischgebiet, also Gewerbe/Wohnen ?
Deshalb mein erster Tip mit RA und Überlegung, ob hier Mietminderung geboten wäre. Denn wenn bereits eine Gesundheitsgefährdung eingetreten ist (ärztliches Attest), dann würde eine Mietminderung nicht das Risiko für die Anwohnerin.lösen. Das Erstgespräch (um z.B. Zuständigkeitsfragen+Kostenregelung zu klären) dürfte kostenlos sein.
:anbet