nur so ;-) -  Bernd's Blog...

P

Poldine

Guest
du hast noch milch manu??? da wird der kleine kacker sich aber dolle freuen :-D
 
S

Sommerwind

Guest
Wir haben ja nichts gegen die Mama. :bldgt
Finden nur den Papa besser :sabber

Aber am aller besten find ich das Haustier. Mein Katerchen :love1
 

atropa

Lieb war gestern !!!
Jaaaaaaa...katzen sind schon was ganz besonderes :unsch
schnurrrrrrrrrrrrrrrrrrr...........................
 

Harvester69

Harvester of Sorrow
mein Ehevertrag...

Dieser Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und wird durch die Unterschrift beider Ehe-Parteien, verbindlich rechtsgültig.

Der Vertrag ist bindend und nach § 256 EVG* bei jedem Familiengericht zur Anwendung zu bringen.

Die einzelnen Paragraphen hier in dem Vertrag, sind in Wort und Schrift den Gegebenheiten der Vertragsparteien angepasst und Notariell beglaubigt worden.

Dieser Vertrag kann nicht eingeklagt werden.

Eine Änderung bzw. Streichung ist nur durch Zuführung von Unterparagraphen möglich und muss dann entsprechend angepasst werden.

22.12.2000

§1
Sex dient ausschließlich der Fortpflanzung und ist Mittel zum Zweck die Weltbevölkerung nicht aussterben zu lassen.

§2
Der Austausch von Körperflüssigkeiten unterliegt den Stimmungsschwankungen der Partnerin (Unterzeichner A). Ein “Nein“ bedeutet auch nein und zuwiderhandlungen werden mit haushaltlichen Strafarbeiten geahndet.

§3
Dem Wunsch nach körperlicher Nähe wird ausdrücklich nur im Winter nachgekommen und dies auch nur bei mindestens -10°C Außentemperatur.

§4
Schneller Sex ohne Vorspiel wird nicht geduldet und ist nicht förderlich für das Zusammenleben in der Ehegemeinschaft.

§5
Selber Hand anlegen ist nicht erlaubt, weil es Spaß machen könnte (siehe §1).

§5a
Um dieser unkontrollierten Lust einhalt zu bieten ist das eiskalt Abduschen ein dienliches Hilfsmittel.

§6
Das anschauen, anfassen und schwärmen für Personen des anderen Geschlechts ist nicht erlaubt.

§6a
Zuwiderhandlungen haben eine sofortige Kastration zu folge. Die anfallenden Arztkosten müssen selber übernommen werden.

§6b
Auch andere Umstände können eine Kastration zur Folge haben.

§7
Das berühren der Geschlechtsorgane im weiteren Sinne dient nur der Säuberung und der Verrichtung des kleinen Geschäftes.

§7a
Es darf nur DREI Mal abgeschüttelt werden, weil es sonst Spaß machen könnte (siehe §1).

§8
Sämtliche Körperflüssigkeiten haben in die Orte zu fließen die dafür vorgesehen sind Zuwiderhandlungen haben einen sofortigen Abbruch des Aktes zur Folge und können nicht eingeklagt werden.

§8a
Sperma die Tür zu oder Sperma die Ohren auf, finden keinerlei Anwendung.

§9
Der Partner (Unterzeichner B) hat sich nach einer angemessenen Einarbeitungszeit mit dem technischen Umgang von Spülmaschine, Staubsauger, Waschmaschine und Wäschetrockner vertraut zu machen.

§9a
Der Umgang mit Handfeger, Kehrbesen und Kehrschaufel kann in Härtefällen mit Androhung von VHS Kurs Besuchen untermauert werden.

§10
Das Berühren der weiblichen Geschlechtsorgane (Unterzeichner A) ist nicht erlaubt. Hingegen ist eine Pflege selbiger, in Abstimmung durchaus erwünscht.

§11
Das Säckchen sollte immer prall gefüllt sein um bei einer Unterbevölkerung sofort einschreiten zu können. Dies aber immer in Beachtung von §1.

§12
Nur die Harten kommen in den Garten und in diesem Zusammenhang ist es erwünscht der Partnerin (Unterzeichner A) regelmäßig einen Blumenstrauß zu schenken.

§13
Belohnungssex oder anderweitige, sexuelle Gefälligkeiten für erbrachte Dienste, werden nicht gewährt und sollten daher weder erwartet noch gefordert werden.

§14
Hochzeitstage, Geburtstage, Namenstage sowie Valentinstage dürfen niemals nicht vergessen werden. Eine entsprechende Erinnerung ist in die dafür vorgesehenen Datenträger zu vermerken. Auch hier werden keinerlei Ausreden geduldet und mit Sex Entzug in Höhe von bis zu 12 Monaten bestraft.

§14a
Bei mehrmaligen Verstoß greift §6a.

Anhang vom 22.12.2003

§15
Sonstige Hilfsmittel sind strengsten untersagt und bedürfen in der Regel der Zustimmung der Partnerin (Unterzeichner A).

Anhang vom 01.06.2004

§16
Die Unterwäsche ist regelmäßig (in der Regel jeden Tag) zu wechseln und damit ist nicht gemeint, dass von Links auf Rechts anziehen selbiger Unterbekleidung.

Anhang vom 01.01.2005

§17
0 – 8 – 15 Sex ist keineswegs erlaubt. Findet der Sex mal statt so ist eine körperliche Fitness Voraussetzung um zum Punkt zu kommen. Waschbär- und/oder Bierbäuche sind nach folgender Formel zu berechnen und gegebenenfalls anzupassen:

-Es muss beim Duschen gewährleistet sein, das der Bauch die Sicht auf das schlaffe Geschlechtsteil auf keinen Fall verdeckt.

Anhang vom 03.08.2006

§18
Das Wildern in fremden Revieren sowie das um die Häuser ziehen mit anderen Artgenossen wird nur unter der Beachtung folgender Punkte geduldet:

-Es darf nicht mit Geschlechtteilen geprotzt werden.

-Es darf sich nicht ausgezogen werden.

-Saufen bis zum Verlust der Muttersprache ist ebenfalls nicht erlaubt.

Anhang vom 15.04.2007

§19
Äußerungen bezüglich der Figur der Partnerin (Unterzeichner A) sind angemessen und mit Vorsicht zum Ausdruck zu bringen (siehe §6a).

Anhang vom 21.09.2007

§20
Weiter ist es nicht erlaubt irgendwelche Pillen zum Ausgleich einzuschmeißen. Luststeigernde Mittelchen stehen auch auf der roten Liste, die nicht erlaubt sind.

Anhang vom 28.12.2007

§21
Schlechter Sex hat den Entzug der Jagt- und Schießerlaubnis zu folge und kann bis auf 6 Monate verlängert werden.

Anhang vom 12.02.2008

§22
Dem Wunsch der Partnerin (Unterzeichner A) nach einer weiteren Runde ist ohne standhafte Verzögerung folge zu leisten. Wird dieser Wunsch nicht erfüllt oder kann nicht erfüllt werden (siehe §6a

Anhang vom 28.03.2008

§23
Das Überziehen von Mäntelchen unterliegt der von der Partnerin (Unterzeichner A) an gedachten Kleiderordnung an diesem Tag.

*EheVertragsGesetz
 
U

User4

Guest
traurig...

Ich weiß schon, warum ich nicht heirate...

Bernd: :troest
 
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