Frage -  Berufskraftfahrer und Sperre

M

Meggy

Guest
Es gibt doch sicherlich ein paar unter euch (vielleicht auch Gäste), die berufsmässig LKW fahren oder einen Partner haben, der das macht.
Folgende Situation:
Mein Nachbar ist Berufskraftfahrer und hatte vor ein paar Wochen einen Herzinfarkt. Er befand sich zwei Wochen in stationärer behandlung und ihm wurde auch in einer kleinen OP eine "Stütze" eingesetzt. Glücklicherweise kein besonders schwerer Infarkt, aber mit 44 dennoch hart... Er befindet sich zur Zeit in ReHa.
Sein Arzt hat ihm nun erklärt, dass er für Drei Monate eine Berufssperre bekommen würde.

Im I-Net habe ich darüber nicht wirklich Infos gefunden.
Weiß jemand was darüber, hat vielleicht nen Link dazu?
Bekommt er die wirklich oder gibt es Möglichkeiten (wie eine amtsärztliche Untersuchung), diese zu umgehen? Hat die Firma da Möglichkeiten, da was zu machen?
Wie läuft das finanziell? Ist er dann krank geschrieben und bekommt Krankengeld?
Oder nix?

Ich danke im Voraus für eure Mühe... :anbet
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Puh ich hab da leider kenie hnung, ich weis nur als mein vater sich letztens die Ärztliche bescheinigung holen wollte um seinen LKW Führerschein zu verlänger wurde ihm dieses verweigert, da er einen Schlaganfall hatte. Er hat dann nicht weiter nachgehackt, da er ihn ja eigentlich nicht mehr braucht und wann fährt ein rentner schon einen LKW über 7,5 Tonnen?

Vielleicht kann er einen anderen Arzt aufsuchen.
 
Hallo Meggy,
leider kann ich dir auch nicht wirklich helfen.
Ist dein Nachbar denn noch krankgeschrieben? Wie hat der Arzt die 3 monatige Sperre begründet?
Ich weiß von einem Bekannten der auch Berufskraftfahrer war,der hat während Krankenhausaufenthalt und anschließender Reha,seinen Lohn nachher von der KK bekommen.
Zum Amtsarzt mußte er auch,von seinem Arbeitgeber aus,um zu schauen ob er überhaupt noch in der Lage ist diesen Beruf aus zu üben.War er leider nicht,er hat aber eine andere Krankheit.
Ich könnte meinen Mann mal fragen,ob er bei der DEKRA wo er ja gerade einen Lehrgang macht,mal nach fragen kann.Die bilden auch Berufskraftfahrer aus,vielleicht weiß einer der Dozenten ja mehr.
Gute Besserung deinem Nachbarn. :maldrueck
 

atropa

Lieb war gestern !!!
mein mann war mal LKW fahrer.ist einverdammt harter Job,und wenn dein nachbar nicht krankgeschrieben ist,kann ich mir schon vorstellen,daß er fliegen könnte.Gibt ja keine gewerkschaft oder so.Bist du nicht willig,hart zu arbeiten,ständig die gesetze zu brechen(Fahrzeiten u.ä.) ,gibts eben nen anderen,der den job haben will....
was steht den in seinem vertag dazu?ist der unbefristet?Vielleicht sollte er mal die KK anrufen und da nachfragen.
So direkt weiß ich leider auch nix bei dem fall.
 
S

silvialille

Guest
ich meine, er wird dann krank geschrieben, da er seinen beruf aus gesundheitlichen gründen nciht ausüben kann.
nach 6 wochen bekommt er krankengeld
 

prinzessin05

Namhaftes Mitglied
Also ich verstehe das auch so, dass er krankgeschrieben wird und dann nach und nach wieder anfangen darf, wenn überhaupt.
 
M

Meggy

Guest
Nun, derzeit ist er noch Krank geschrieben.
Das geht ja bald in Krankengeld über, ja.
Wenn er aber nun aufgrund seines Herzinfarktes eine Sperre bekommt, bliebe er dann weiter krank geschrieben? Oder läuft das eher so, wie bei über 50 jährigen, die alle fünf Jahre zur amtsärztlichen Untersuchung müssen und bei Nicht Genehmigung. keinen Job mehr haben?

Atropa, er hat eine gute Firma, die werden das wohl mitmachen. Ansonsten gebe ich dir Recht, es ist ein Knochen- und Knallharter Job. Sogar 36 Std Fahrzeit kommt da vor, leider... :whatever
Nicht umsonst ist das Herzinfarkt Risiko bis zu 56% höher als bei "normal" arbeitenden Menschen....

Sonst noch jemand Tipps oder Infos?
 

EA 80

*is back*
Vielleicht hilft Dir dieses Forum weiter: www.verkehrsportal.de/fev/fev.php

Lt. Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Punkt Punkt 4.4.1 ist die Fahrlaubnis für Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF nur nach einer Nachuntersuchung zu erteilen!

Allerdings hab ich keine Ahnung von den Führerscheinklassen :schiel, denk aber, Dein Nachbar fällt darunter? Frag doch einfach im Verkehrsportal mal zu dem konkreten Fall. Die wissen bestimmt Bescheid.

Rechtlich betrachtet hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung (6 Wochen) und danach Krankengeld, solange er krank ist bzw. maximal X Wochen. Er sollte versuchen, solange krankgeschrieben zu werden, bis er die Nachuntersuchung für die Fahrerlaubnis durch hat und wieder fahren darf, sonst bekommt er womöglich noch Probleme mit seinem Arbeitgeber, der ihm dann u.U. kündigen könnte.
 
M

Meggy

Guest
Danke dir, EA, :maldrueck so ähnlich hatte ich das da auch heraus gelesen...
Werde mich dann doch mal an die wenden.
 
Oben