brauche Rat -  betreuung krankes kind

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rumtopf

Guest
Hallo,diesmal brauche nicht ich Hilfe,sondern eine junge Mutti aus meinem Bekanntenkreis.Also-sie steckt in der Ausbildung zur Krankenschwester,mittlerweile im 5. Jahr.Es gab Unterbrechungen wegen Schwangerschaft und Geburt und Babyjahr.
Durch ständige Erkrankungen des Kleinen hat sie so viel Fehlzeiten,dass sie nicht mal zur Pflegehelferprüfung zugelassen werden kann.Eine Besserung des Gesundheitszustandes ist noch nicht in Sicht.Langsam macht der Ausbildungsbetrieb Stress,sie wäre schliesslich nicht die erste Mutti mit Kind,sie müsse auch mal an den Betrieb denken usw.,usf..
Sie bekommt monatlich eine Ausbildungsvergütung (Höhe weiss ich nicht),wenn sie mehr als die üblichen 20Tage für alleinerziehende mit kind krank ist,gibt es kein geld mehr??????Ist mir neu. kann jemand helfen?
 

mellipop

***Jungsmami***
Nein,

das ist so richtig.

Bekommt sie für 20 Tage Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber?

Dann stehen ihr noch Kind-Krank-Tage von der Krankenkasse zu, d.h. der Arbeitgeber zahlt nicht mehr für die Tage, aber mit Antrag bekommt sie Geld (bestimmter Prozentsatz) von der Krankenkasse wieder.

Lg
mellipop
 

anna82

mami2009
es ist aber nicht viel ich glaube 20%weniger gehalt

bei mir in der ss wurd ich durchgehend krankgeschrieben und da zahlte mein chef nicht mehr ich habs vorher mit meiner kk geregelt und ich hab halt nicht den vollen gehalt bekommen war schon schmerzgrenze die 20% weniger.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

leider ist es so, wie Du schreibst: Du sprichst mit Sicherheit vom Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Krankengeld von der Krankenkasse - der besteht bei Alleinerziehenden für maximal 20 Arbeitstage im Jahr, und ist danach vorbei - wobei das Jahr für Jahr gilt, und das neue Jahr hat gerade erst angefangen.

Allerdings: Ist die Krankheit so schwer, dass sie auf den Tod des Kindes hinführt, oder aber die Möglichkeit besteht, dass er eintritt, wie zum Beispiel bei Krebs, dann gilt das nicht, und das Krankengeld wird auch über die 20 Tage hinaus bezahlt. Ist das Kind hingegen behindert, greifen andere gesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten, die es auch Alleinstehenden ermöglichen, weiter zu arbeiten. Die jeweilige Krankenkasse berät da gerne, denn dazu ist sie da.
 
R

rumtopf

Guest
Erstmal danke,ich war früher nie so lange mit kind krank,aber es macht mich doch stutzig,dass sie auch ihre Ausbildungsvergütung dann nicht mehr kriegt-habe ich da was falsch verstanden?Der Kleine hatte von je her Infekte ohne ende,jetzt Mandel-OP, danach wurde es noch schlimmer mit etlichen Komplikationen(Lungenentzündung usw.)So wie es im Moment aussieht,sollen jetzt erstmal die Bronchien abgesaugt werden.Also von Behinderung keine Rede-aber es muss doch eine Lösung geben ,damit die Mutti irgendwie an Geld kommt?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

es gibt natürlich Lösungen: Im Ernstfall kann sie immer auch Sozialleistungen beantragen, die insgesamt irgendwo in der Region der Ausbildungsvergütung liegen würden. Der Arbeitgeber muss nur für maximal fünf Tage den Lohn fortzahlen, wenn dies nicht in Arbeits-, Ausbildungs- oder Tarifvertrag ausgeschlossen worden ist.

Es ist aber auch nicht die Aufgabe eines Arbeitgebers, ein "Elterngeld" durch die Hintertür zahlen zu müssen. Zum Einen muss der Betrieb funktionieren, was bedeutet, dass genug Mitarbeiter zur Verfügung stehen; zum Anderen wäre das eine Ausgabe für den Betrieb, die durchaus weh tun kann - wobei man oft nicht einmal überprüfen kann, ob das Kind wirklich so krank ist, dass der Mitarbeiter wirklich nicht arbeiten kann.

Es kann passieren, dass ein Kind krank wird, auch für 20 Arbeitstage. Dafür hat man die Krankengeld-Regelung geschaffen. Aber es wird stets von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie alles tun, damit das Kind so schnell wie möglich gesund wird, und sie, aus Sicht des Arbeitsgebers betrachtet, einsatzfähig sind.

Wenn aber ein Kind immer und immer wieder Infekte hat, und das für angeblich mehr als 20 Arbeitstage im Monat, dann liegt entweder eine sehr schwere Krankheit vor (für die dann wiederum besondere Regelungen greifen), oder es gibt andere Gründe: kein Kind wird einfach so immer und immer wieder krank.

Deine Bekannte besetzt seit fünf Jahren den Ausbildungsplatz besetzt, ohne dass ein Abschluss in Sicht ist. Es ist völlig legitim, dass der Ausbildungsbetrieb damit beginnt, Fragen zu stellen. So wie die Situation momentan ist, wird Deine Bekannte ihre Ausbildung in absehbarer Zeit nicht beenden, und es ist nicht die Aufgabe des Ausbildungsbetriebes sie finanziell zu unterstützen, obwohl sie nicht einsetzbar ist.

Viele Grüße,

Ariel
 
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