Info -  Bürgerentlastungsgesetz

Ilona

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Erstmals sollen ab 1. Januar 2010 alle existenzsichernden Vorsorgeaufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau berücksichtigt werden, das nach Art und Umfang im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherungen entspricht. Gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) sollen damit nach gleichem Grundsatz steuerlich entlastet werden. Darüber hinaus sollen privat Krankenversicherte erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder in diesem Umfang steuerlich vollständig absetzen können. Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen wird zugleich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 fristgerecht und verfassungskonform umgesetzt.

Hier steht es ganz genau.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/122/1612254.pdf
 
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