Eilt! -  Dringende Frage

K

Kampfzicke

Guest
Hallo, habe eine kleine Tochter(16 Monate), GSR, nicht verheiratet.Seit der Trennung Mai05 lebt die kleine bei mir. Habe Elternzeit bis zum 3. Geburtstag.
Nun gab es sehr viel Streit, was den Umgang angeht.Vater holt die kleine jedes 2.WE von Samstags bis Sonntags. Dazwischen keinerlei Kontakte.Bat ihn oft, häufigeren Kontakt wahr zu nehmen, aufgrund des Alters, was er für nicht notwendig hält.Hatte nun ein Gespräch über das JA einberaumt, welches vorgestern statt fand. Meine Gefühle kochten während des Gespräches so dermassen hoch, das ich wohl irgendwann wütend(aufgrund seiner nichteinsicht)wurde, und sagte, er habe verdammt noch mal auch Sorge zu tragen, und ich würde auch nicht gefragt, ob ich das alles so wolle etc.(anbei gemerkt, hat er mich während der Beziehung immer wieder runter gemacht, in seine abhängigkeit(finanziell) gebracht, und mir das auch immer wieder zu verstehen gegeben.Ich mußte mein Karriere an den Nagel hängen etc.)
Ich war wütend,verbittert und enttäuscht. Ich gab es zu(wohl eher eine Trotzreaktion), das ich auch gerne arbeiten würde.........und ja nun auch nicht gefragt würde....). Ich glaube, viele von Euch können mich verstehen, denke es sind normale Reaktionen, nach einer Trennung, oder?

Nun wurde vorgestern vereinbart, er nimmt die kleine ab dem 5.8. für eine Woche.
Gleichzeiig kündigte er mir heute per mail an, das er aufgrund meiner Gefühlskälte der kleinen gegenüber(ich liebe sie, und kümmer mich auch bestens um sie....wie gesagt, hatte nur kurzweilig in diesem Gespräch diesen "Ausraster" nun einige Stellen aufsuchen würde, um zu sehen, wie es weiter gehen kann.

Ich habe nun Angst, das er das ABR beantragt......und vielleicht sogar noch per einstweiliger Verfügung...........und dann bekomme ich sie nach den Ferien vielleicht gar nicht erst wieder?

Ich mag sie ihm unter diesen Umständen nicht mehr geben.


Was soll ich tun? Ihm die kleine nicht geben?Das ABR für mich beantragen?

Bitte um schnelle, hilfreiche antworten!!!!
 
P

Poldine

Guest
:maldrueck :troestsei nicht traurig und gib sie ihm am 5.8. nicht, du hast das sorgerecht,geh zum jugendamt verdrau dich an, dann brauchst du keine angst haben.
 

funkydanny

Aktives Mitglied
Das kann ich dir auch nur Raten . Ich habe das alles mit meiner Freundin durchgestanden, aber das wäre jetzt sehr viel zu schreiben... (wenn es dich Interessiert kannst es ja sagen)

Sie ist stellenweise aus ausgerastet am Jugenamt und auch einmal vor Gericht. Aber sie hat sich bei jedem bisschen dem Jugendamt anvertraut, denen ihren Standpunkt erklärt und warum sie so wütend ist. Die Ängste die sie hatte und alles eben.

Das hat eigentlich Prima geklappt... Ich wünsche dir das beste
 

Damiana

Aktives Mitglied
Bleib jetzt bloß bei dieser Vereinbarung!!! Dass frau mal gegenüber dem Ex ausrastet, ist nichts dramatisches. Bei uns war das ähnlich: Anstatt er sich freut, sein Kind mal öfters als andere Väter sehen zu können... :wand

Per einstweiliger Verfügung bekäme er das ABR nur, wenn es dem Kind schlecht bei dir gehen würde. Ich würde aber trotzdem mal irgendwann mit dem JA besprechen, wie das mit dem ABR geregelt werden soll.

Mein Sohn war jahrelang mit dem 1. Wohnsitz bei mir gemeldet. Da hat ihn mein Mann aber noch die halbe Woche zu ihm genommen. Als es dann um meinen Umzug in die Nachbarstadt und die Einschulung ging, musste ich vor Gericht kämpfen. (Wie gesagt war er aber auch nicht wie bei dir die überwiegende Zeit bei mir.)

Da er ja anscheinend arbeitet, würde ich auch gelassen bleiben. Da käme niemand so schnell auf die Idee, dir das Kind wegzunehmen und ihn zum Hausmann zu machen.

Was deine Arbeit angeht, kümmere dich schnellstens um einen KiGa-Platz. Vielleicht könntest du ja, wenn das Kind 2 Jahre alt ist, wenigstens schon ein paar Stunden wieder arbeiten und es in die Krippe geben!?
 
A

Astrid

Guest
Hallo Kampfzicke,


Wut kann ich nachvollziehen. Dennoch sollte und muss man die Kinder aus diesen Streitigkeiten heraushalten.
Ich weiß selbst, wie schwer das ist. Aber das Kind kann nichts dafür, dass Ihr euch entliebt habt oder nicht mehr versteht.

Das alleinige ABR zu beantragen, halte ich für einen sehr großen Fehler. Das solltest Du oder Dein getrennt lebender Mann noch nicht einmal andenken.
Zumal es das eigentlich nicht mehr gibt. Es müßten schon gravierende Dinge vorfallen, um DAS durchzusetzen. Und war da nicht auch einmal etwas zwischen Euch?! Ist es jetzt nicht die Wut, die solche Gedanken hervorruft?!
Man muss sich immer fragen, WAS genau möchte ich damit bezwecken bzw. erreichen. Geht es Euch dabei besser , wenn Ihr so einen Kampf austragen würdet? Nein. Das Kind würde am meisten unter so einem Gezerre leiden. Und die Kinder leiden eh schon genug wenn sie einen Elternteil "verlieren"!

Ich halte es für sinnvoller, Eure Kraft und Energie dahingehend zu investieren, um auf eine gut funktionierende Elternbasis zu kommen. Damit geht es dem Kind gut und Euch natürlich auch.
Und mach Dir keinen Kopf wenn sie jetzt für eine Woche bei Deinem Mann ist. Er wird sich sicherlich liebevoll um Eure kleine Tochter kümmern......

LG
Astrid
 
M

Meggy

Guest
Kann es sein, dass ihr etwas verwechselt?
Das ABR = Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sehr wohl nur ein Elternteil.
Das ASR = Alleiniges Sorgerecht, das gibt es bei verheirateten Eltern nicht mehr, es sein denn, gravierende Missstände (Missbrauch, Gewalt) treten auf...

Und ein in Arbeit stehender Mann bekommt nicht ohne weiteres sein Kind, da er ja unterhaltspflichtig ist...
Was die Woche anbelangt, willst du nun, dass dein Kind seinen Vater hat oder nicht? Und wenn ja, dann lass es dort auch hin. Es hat ein Recht auf seinen Vater und es ist egal, was zwischen Eltern vorfällt. Das hat mit den Kindern NICHTS zu tun! Und ich habe als Mutter nicht das Recht, die Rechte meiner Kinder zu beschneiden!
Es sei denn, es liegt (wie beim Antrag auf alleiniges ASR) gravierendes vor....

Meggy :bye:
 
C

Cathy

Guest
Hallo,dazu sei mal gesagt,das ist ein ganz langer Weg.So einfach ist das nicht .Zumal du ja schon den Weg zum Jugendamt gesucht hast.Er kann die die kleine nicht einfach entziehen.Auch so eine Einstweilige....,dauert .Ich habe nur gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und dieses steht hinter mir,zwar gegen meine Eltern im Streit um die Enkel) aber ich weiß das wenn man den Kontakt dahin sucht man selber immer besser dasteht als wenn es anderherum wäre.Du sagst doch selber,das du mehr Kontakt zwischen Tochter und Vater wünscht,was will er denn dann mehr.Wenn er doch den Kontakt nicht so rege hält wie du es gern hättest,dann frage ich mich wer Gefühlskalt ist!Und das du irgendwann sauer bist und platzen könntest ist doch klar!Soweit ich weiß ,ist es so,das wenn die Mutter sagt das sie es nicht für gut hält das das Kind irgendwo übernachtet,dann muß dem folge geleistet werden.Und wenn es den Kindsvater betrifft,das spielt keine Rolle.Fakt ist was Du als Mutter sagst!

Mach dir keine Sorgen!Du kriegst das hin!

Gruß Kati
 
Oben