brauche Rat -  § Dschungel...wer kennt sich aus??? HILFE!!

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Aaliyah

Guest
die 4 stück die unter meinem beitrag stehen...

nur in kurzform würde mir schon reichen :rolleyes:
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
7. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) - § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

Erziehungsgeld wird nach dem Gesetzentwurf vollständig mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Bisher ist das Erziehungsgeld weder mit der Arbeitslosenhilfe noch mit der Sozialhilfe verrechnet worden. Der Nachrangigkeitsgrundsatz wurde insofern von der letzten rotgrünen Regierung aus familienpolitischen Gründen bewußt durchbrochen. An dieser familienpolitischen Weichenstellung ist weiterhin festzuhalten.
 
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Aaliyah

Guest
Der Nachrangigkeitsgrundsatz wurde insofern von der letzten rotgrünen Regierung aus familienpolitischen Gründen bewußt durchbrochen. An dieser familienpolitischen Weichenstellung ist weiterhin festzuhalten


Das heisst auf deutsch? Sorry das ich so doof frage....
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Zuschläge - §§ 24, 29 SGB II

Für die ersten beiden Jahre nach Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I wird ein degressiver Zuschlag gezahlt ( § 24 SGB II ). Er beträgt im ersten Jahr höchstens 160 Euro monatlich für erwerbsfähige Hilfebedürftige, bei Partnern insgesamt höchstens 320 Euro und höchstens weitere 60 Euro für jedes Kind. Im zweiten Jahr beträgt der Zuschlag noch 50% der genannten Beträge.
 
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Aaliyah

Guest
Aber in meinem Brief stand folgendes: ZITAT:

GRUND: Ihr Ehegatte erhält ab 1.1.05 ein höheres Einkommen welches gem. §11 SGB II auf ihre Leistungen anzurechnen ist.

Das hathat doch nix mit Erziehungsgeld zu tun oder?
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
?( nö eigentlich nicht aber kann es sein das ihr weil er mehr geld bekommt weniger Erziehungsgeld bekommt??
 
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Aaliyah

Guest
da ich nur eine verdienstbescheinigung bei der Arge abgab,können die doch nicht wissen das sich das einkommen geändert hat...WOHER weiß die ARGE das ?????WEIß DAS JEMAND?
ich hab das nicht gewußt und nun hab ich den salat....
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Aaliyah

Guest
nein ich bekomme den gesammten betrag von 300 € weil ich sonst kein weiteres Einkommen habe
 
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Aaliyah

Guest
müßte ich dann quasi jeden monat die verdienstbescheinigung vorweisen wegen dem EGeld,damit mir dasselbe nicht nochmal passiert? aber dann muß das doch immer wieder neu berechnet werden!? ?(
 
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Aaliyah

Guest
Ich versteh das alles nicht...mein AlgII wurde seit März 05 abgelehnt...die kleine kam erst im Mai,also kann man das nicht mit anrechnen,weil ich im Mai schon garnichts mehr bekam! da brauch ich also auch nichts abgeben,da ich sowieso nichts mehr bekomme vom amt! oder seh ich das falsch?
 
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regina32

Guest
ich würde da einfach anrufen und freundlich um eine Erläuterung bitten.

So mache ich das immer, und dabei - wenn ich dann Glaube den Beamten verstanden zu haben :-D - formuliere ich das nochmal in meinen eigenen Worten, und frage ihn ob ich ihn so richtig verstanden habe.... Dann bin ich ganz sicher.

Liebe Grüße
Regina
 
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Aaliyah

Guest
das habe ich auch mal getan...dann kam die antwort: wenn sie was wissen wollen,dann müssen sie herkommen und fragen...bzw. als ich dann da war: Ihre akte ist nicht auffindbar (komischerweise)..... :kotz:
 
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