Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen, was ist Einkommen?

Roland71

Mitglied
Hallo zusammen,

man kann ja den EU als außergewöhnliche Belastung absetzen, allerdings ja nur bis 8304 Euro (7680 + 624) Unterhalt plus Einkommen Unterhaltsempfänger.

Was gilt hier eigentlich alles als einkommen?

Zählt da auch steuerfreies Einkommen aus einem Minijob?

Zählt Einkommen, das aus einer Tätigkeit mit Übungsleiterfreibetrag erzielt wird, wenn es unterhalb des Freibetrags liegt?

Darf bei nichtselbständigen Einkünften (falls kein Minijob) da noch der Werbungskostenpauschbetrag vorher abgezogen werden?

Beispiel:

nichtselbständiger job (auf lst-karte) mit 3224 euro pro jahr (268,66 im monat)

(abzüglich 920 werbpausch und 624 freibetrag also 1680 Euro im Jahr)



minijob mit 400 euro im monat

(sollte nicht zählen, oder?)



übungsleitertätigkeit mit 2100 euro im jahr (175 Euro pro Monat)

sollte auch nicht zählen, oder?



Unterhalt 500 Euro pro Monat (macht 6000 euro im jahr)

macht 7680 Euro pro jahr, die absetzungsfähig sind.

ich könnte den kompletten unterhalt absetzen, oder?

Gruß Roland
 
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