Es ist zur zeit nicht entgültig entschieden. Verbände laufen sturm gegen ein Landessozial-Gerichtsurteil.
Der Koalitionsvertrag ist noch nicht unter Dach&Fach. Auch deshalb zieht es sich noch ein bischen.
Im Einzelnen:
Bis 31.12.2010 war Elterngeld kein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Ab 01.01.2011 wird nun Eltern- & Kindergeld auf Harz4 angerechnet. Dafür lässt das Amt die Eltern für die Bezugsdauer "in Ruhe". So sind jedenfalls die Argumente zu lesen...
Die letzte Änderung beim Elterngeld fand zum 01.01.2013 statt. In den Schubladen des Familienministeriums sei nun angeblich nun das Vorhaben, das Elterngeld aufgrund des Bruttoeinkommens zu ermitteln.
Medienberichten zufolge klagen auch weiterhin mehrere Verbände gegen das Urteil vom 01.01.2011. Dazu gehöre z.B. der DGB.
Inzwischen sind einige Details darüber durchgesickert, was die Koalition, wenn sie denn steht, mit den Alg2-Elterngeldbeziehern vorhat.
Es wird 1.) empfohlen, gegen Anrechnungsbescheide 2013 wie folgt Einspruch einzulegen, obwohl es erstmal nichts daran ändert, dass angerechnet wird:
BG Nummer, Adresse und Anrede
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren o.a. Bescheid ein. Durch diesen haben Sie mir das mir zustehende Erziehungsgeld in voller Höhe und ohne Berücksichtigung des bis zum 31.12.2010 geltenden Anrechnungsfreibetrags aus § 10 BEEG als Einkommen angerechnet. Hierbei beziehen Sie sich auf den Wegfall des Freibetrags durch den ab 01.01.2011 geltenden § 10 Abs 5 BEEG.
Diese Neuregelung ist nach meiner Meinung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsanspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. Ich werde gegenüber den Beziehern anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen wie Wohngeld und BAföG, die den Freibetrag weiter in Anspruch nehmen dürfen, und/oder gegenüber Elterngeldempfängern, die das Elterngeld als Lohnersatzleistung erhalten, benachteiligt, ohne dass für diese Benachteiligung ein Rechtfertigungsgrund besteht."
^^Man sichert sich durch den Widerspruch eventuell spätere Ansprüche auf Nachzahlung.
2.) Wäre es gut, fast direkt (8 Wochen?) nach der Geburt wieder Teilzeit zu arbeiten, höchstens aber 30h/Woche.
Denn es ist durchgesickert, dass eventuell diesen Teilzeit-Eltern dann doch die Anrechnung auf Alg2 erspart bleiben soll. Aber wie geschrieben, es kann nur eine unbestätigte Meldung sein.
Ausserdem ist sonnenklar, dass auch Teilzeitarbeit mit 'nem Baby im Arm in den wenigsten Fällen verwirklichbar sein dürfte.
Grüsse