Frage -  Elterngeld + Kindergeld??

Marelenja85

Neues Mitglied
Hallo alle zusammen, bei mir ist es vollgende Frage. Meine Tochter wird im März 2014 geboren werden und im Bezugszeitraum der ja für das Elterngeld wichtig ist, habe ich 3 Monate in Teilzeit gearbeitet bis Ende Mai 2013. Seit dem bin ich im Bezug von Hartz 4. Nun möchte ich folgendes wissen: Da ich ja auf jeden Fall die 300 € ( +etwas mehr, da ich in dem Bezugszeitraum gearbeitet habe) + das Kindergeld erhalten werde, ist es möglich ab dem Bezug dieser Gelder, die ja mehr als das doppelte sind, was ich an Hartz 4 bekomme, das Hartz 4 sozusagen auszusetzen, so das ich das 1 Jahr ohne Abzüge über das komplette Eltern und Kindergeld verfügen würde? Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen, vielen dank schon mal.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Es ist zur zeit nicht entgültig entschieden. Verbände laufen sturm gegen ein Landessozial-Gerichtsurteil.
Der Koalitionsvertrag ist noch nicht unter Dach&Fach. Auch deshalb zieht es sich noch ein bischen.
Im Einzelnen:
Bis 31.12.2010 war Elterngeld kein die Leistung minderndes Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Ab 01.01.2011 wird nun Eltern- & Kindergeld auf Harz4 angerechnet. Dafür lässt das Amt die Eltern für die Bezugsdauer "in Ruhe". So sind jedenfalls die Argumente zu lesen...

Die letzte Änderung beim Elterngeld fand zum 01.01.2013 statt. In den Schubladen des Familienministeriums sei nun angeblich nun das Vorhaben, das Elterngeld aufgrund des Bruttoeinkommens zu ermitteln.
Medienberichten zufolge klagen auch weiterhin mehrere Verbände gegen das Urteil vom 01.01.2011. Dazu gehöre z.B. der DGB.

Inzwischen sind einige Details darüber durchgesickert, was die Koalition, wenn sie denn steht, mit den Alg2-Elterngeldbeziehern vorhat.
Es wird 1.) empfohlen, gegen Anrechnungsbescheide 2013 wie folgt Einspruch einzulegen, obwohl es erstmal nichts daran ändert, dass angerechnet wird:
BG Nummer, Adresse und Anrede
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren o.a. Bescheid ein. Durch diesen haben Sie mir das mir zustehende Erziehungsgeld in voller Höhe und ohne Berücksichtigung des bis zum 31.12.2010 geltenden Anrechnungsfreibetrags aus § 10 BEEG als Einkommen angerechnet. Hierbei beziehen Sie sich auf den Wegfall des Freibetrags durch den ab 01.01.2011 geltenden § 10 Abs 5 BEEG.

Diese Neuregelung ist nach meiner Meinung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsanspruchs aus Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig. Ich werde gegenüber den Beziehern anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen wie Wohngeld und BAföG, die den Freibetrag weiter in Anspruch nehmen dürfen, und/oder gegenüber Elterngeldempfängern, die das Elterngeld als Lohnersatzleistung erhalten, benachteiligt, ohne dass für diese Benachteiligung ein Rechtfertigungsgrund besteht."


^^Man sichert sich durch den Widerspruch eventuell spätere Ansprüche auf Nachzahlung.


2.) Wäre es gut, fast direkt (8 Wochen?) nach der Geburt wieder Teilzeit zu arbeiten, höchstens aber 30h/Woche.
Denn es ist durchgesickert, dass eventuell diesen Teilzeit-Eltern dann doch die Anrechnung auf Alg2 erspart bleiben soll. Aber wie geschrieben, es kann nur eine unbestätigte Meldung sein.
Ausserdem ist sonnenklar, dass auch Teilzeitarbeit mit 'nem Baby im Arm in den wenigsten Fällen verwirklichbar sein dürfte.


Grüsse
 

Marelenja85

Neues Mitglied
Vielen Dank schon mal für die Antwort. Ich habe auch bereits verschiedenste Berichte gelesen. Ein paar Änderungen wird es sicher da noch geben. Ich habe in vielen Foren gelesen, dass mir, dadurch das ich eben gearbeitet habe in dem Berechnungszeitraum, die 300 € auf jeden Fall zustehen, das Kindergeld nehme ich an würde eh angerechnet werden, daher eben die Frage, ob man nicht wenn das Geld reichen würde, ganz vom Amt für dieses Jahr wegkommen kann ohne das man Geld verliert.
 
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