neugeboren
Neues Mitglied
Hallo,
ich bin neuer Mitglied hier, und hab ne Frage bezüglich Elternzeit bzw. Elterngeld.
Mein Kleiner ist Ende September 2009 geboren.
Und in kurze möchte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen. Geplant wird fürs Ende März.
Meine Frage ist, wenn ich die Kündigung vor Dezember einreichen, kann ich nachher noch für die Elternzeit beantragen? Plan ist, dass Elternzeit für Februar und März.
Also, zusammengefasst:
Kündigung fürs Ende März.
Elternzeit für Februar und März.
Für die Kündigung ist auf jeden Fall kein Problem, da es noch weit vor dem Kündigungstermin. Was ich aber nicht weiß, ob ich für die Elternzeit und daher auch das Elterngeld beantragen dürfe.
Wer weiß, was das Gesetzt drüber sagt? Hab viel im Internet durchsucht, nur einen einzigen Eintrag gefunden, der auch nicht wirklich ne Antwort hat.
Danke für eure Aufmerksamkeit und Hilfe im Voraus ;-)
ich bin neuer Mitglied hier, und hab ne Frage bezüglich Elternzeit bzw. Elterngeld.
Mein Kleiner ist Ende September 2009 geboren.
Und in kurze möchte ich meinen Arbeitsvertrag kündigen. Geplant wird fürs Ende März.
Meine Frage ist, wenn ich die Kündigung vor Dezember einreichen, kann ich nachher noch für die Elternzeit beantragen? Plan ist, dass Elternzeit für Februar und März.
Also, zusammengefasst:
Kündigung fürs Ende März.
Elternzeit für Februar und März.
Für die Kündigung ist auf jeden Fall kein Problem, da es noch weit vor dem Kündigungstermin. Was ich aber nicht weiß, ob ich für die Elternzeit und daher auch das Elterngeld beantragen dürfe.
Wer weiß, was das Gesetzt drüber sagt? Hab viel im Internet durchsucht, nur einen einzigen Eintrag gefunden, der auch nicht wirklich ne Antwort hat.
Danke für eure Aufmerksamkeit und Hilfe im Voraus ;-)