Erziehungsrecht/Sorgerecht

connylein

Namhaftes Mitglied
Habt ihr paar infos für mich? :)

Es geht mir um folgendes:

bekommt der erzeuger automatisch das sorgerecht oder muss das extra beantragt werden?

welche probleme kanns geben wenn er das sorgerecht nicht hat und die kleine besuchen will bzw sie dann irgendwann mal bei ihm übernachtet oder so?

wie stehn meine chancen, dass er das erziehungsrecht nicht bekommt? (nicht verheiratet, wohnt 130km weit weg)

unterschied erziehungsrecht/sorgerecht/...gibts noch was?...?

usw in die richtung halt... :)
 
M

Meggy

Guest
Hallo Connylein!

Da ihr nicht verheiratet wart oder seit, bekommt er das halbe Sorgerecht nur, wenn DU es ihm gibst. Ansonsten hast du es automatisch alleine.
Da er aber ja wohl als Vater eingetragen ist, bzw wird, hat er alle Rechte und Pflichten als Vater.
Zwischen Sorgerecht und Erziehungsrecht gibt es keinen Unterschied. Der eine nennt es so, der andere anders.
Es gibt aber noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches aber nur von Bedeutung wird, wenn ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt wird.

Besuch und Übernachtung wird mit dem Besuchsrecht/Umgangsrecht geregelt. Seit ihr euch da einig, gibt es da keine Probs. Streitet ihr euch darum, kann sowas das JA, notfalls das Gericht regeln.
Uneheliche Väter sind heutzutage in Rechten und Pflichten den ehelichen Vätern fast gleich gestellt. Nur mit dem Sorgerecht, da hapert es noch. Aber wenn man sich gut versteht und sich klar darüber ist, dass ein Kind nur entsteht, weil BEIDE daran teilhaben, sollte es als vernünftiger, erwachsener Mensch auch da keine Probs geben.

Fragen beantwortet?
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Hallo,
muß er nicht erst die Vaterschaft anerkennen?So war das bei uns da wir bei Tobis Geburt nicht verheiratet waren.
Als Niklas damals geboren war,habe ich auch das alleinige Sorgerecht bekommen,der Erzeuger hat die Möglichkeit Niklas zu sehen zeigte aber kein großes Interesse.
Das Jugendamt hat damals die Beistandschaft übernommen und versucht Besuchsrecht und Unterhaltszahlungen zu regeln,wovon beides nicht funktioniert.
Bei uns ist es so das ich Niklas in den fast 8 Jahren mit meinem Mann ( nicht der leibl.Vater )alleine erzogen und ernährt und wir mit dem Erzeuger kaum Kontakt hatten.

Schönen Gruß,Steffi :winken:
 
U

User2

Guest
Nein, die Vaterschaftsanerkennung ist unabhängig vom Sorgerecht.

Er muß die Vaterschaft anerkennen, freiwillig oder per Gerichtsbeschluß. Damit hat er aber nicht automatisch das Sorgerecht, sonder ist nur offiziell der Vater.

Damit er Sorgerecht bekomm ist eine Sorgerechtserklärung notwendig, der du zustimmen mußt.
 
M

Meggy

Guest
Wie ich ja schon oben geschrieben habe, Conny...
DU musst es ihm geben, sonst bekommt er es nicht.
Oder er müsste es einklagen, was als unehelicher Vater aber mehr als schwer ist....
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Da bin jetzt auch überfragt.Ich bin mir nicht sicher aber ich meine das ich damals beim JA unterschreiben mußte das ich mit gemeinsamen Sorgerecht einverstanden bin,das war bei Tobias,mit dem Vater bin ich aber auch noch zusammen.

Bei Niklas wurde damals ein Vaterschaftstest gemacht,den der Erzeuger wollte und als das Ergebnis kam hat er die Vaterschaft anerkannt,ich hatte aber trotzdem das alleinige Sorgerecht.
So war das bei mir

Schönen Gruß,Steffi :winken:
 
M

Mafa

Guest
Karlsruhe stärkt Rechte nichtehelicher Väter
- Richter bekräftigen Menschenrechtskonvention
In einem seit über fünf Jahren andauernden Streit um das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind hat das Bundesverfassungsgericht jetzt die Rechte des Vaters gestärkt. Die Richter hoben erneut eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg auf, das einem türkischen Vater das Sorgerecht für sein Kind verweigert hatte. In ihrer Begründung bekräftigten die Verfassungshüter auch die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Im dem vorliegenden Fall hatte die deutsche Mutter, die bereits zwei uneheliche Kinder von anderen Vätern hatte, ihr drittes Kind unmittelbar nach der Geburt 1999 zur Adoption freigegeben, die wegen des schwebenden Streits aber noch nicht vollzogen ist. Seitdem lebt der Junge daher bei Pflegeeltern. Der leibliche Vater hatte erst Monate später von der Geburt des Kindes erfahren und bemühte sich seitdem in zahlreichen gerichtlichen Verfahren um Sorgerecht und Umgang mit dem Kind.

Er scheiterte damit aber mehrfach vor dem OLG Naumburg, das das Wohl des Kindes in der neuen Familie höher bewertete als das Elternrecht des Klägers. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hatte darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gesehen, das OLG tat dies jedoch als nicht bindend ab.

In ihrem neuen Beschluss bekräftigen die Verfassungshüter nun, die Rechtsprechung des EGMR sei "grundsätzlich zu berücksichtigen". Deutschland müsse seinen internationalen Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention nachkommen, solange dies mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Konkret hätte das OLG daher nach Möglichkeiten suchen müssen, wie das nach deutschem Recht maßgebliche Kindeswohl und die vom EGMR betonten Elternrechte des Vaters unter einen Hut gebracht werden könnten. Dieses Ziel stimme voll mit denen des Grundgesetzes überein.

Nach diesen Vorgaben soll nun ein anderer Familiensenat des OLG neu über den Streit entscheiden. Dabei sollen sich die Naumburger Richter möglichst selbst ein Bild von dem Vater machen und zudem ein unabhängiges Gutachten einholen. Die bislang lediglich berücksichtigte Stellungnahme einer vom Landesjugendamt beauftragten Pädagogin sei demgegenüber "als Parteigutachten zu qualifizieren". Im konkreten Fall sei es denkbar, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen, gleichzeitig aber anzuordnen, dass das Kind bis auf Weiteres bei seinen Pflegeeltern bleibt.

20. April 2005 - 15.59 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005
 
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