brauche Rat -  Ex verweigert Zustimmung zur Namensänderung!!!!

senti76

Reif für die Insel!!!
Hallo!!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen: Ich habe eine Tochter aus erster Ehe sie ist jetzt 7.
Ich wohne mit ihr seit fast 5 Jahren in Dresden und ihren leiblichen Vater hat sie in der Zeit so 5 x gesehen, wenn ich bei meinen Eltern zu besuch war und ihm Lara gebracht habe. Anrufen tut er höchstens zum Geburtstag. Seinen Unterhalt zahlt er allerdings regelmäßig.
So jetzt habe ich im Oktober meinen neuen Partner geheiratet, der seit 4 Jahren auch der "Papa" für Lara ist und Lara hat den Wunsch geäußert auch so zu heißen wie wir anderen. In ihre Hefte schreibt auch immer Lara Wolf Franz, nur jetzt zum Problem ihr "Vater" sagt das er das nicht macht und auf dem Jugendamt will mir keinern helfen , weil irgendwie niemand dafür zuständig ist, und aus dem Internet habe ich nur das es nur mit Zustimmung des Vaters geht. Aber fragt denn niemand was das Kind will??
Was soll ich denn tun???
 

Sanny

*extrem* (GL N8Bar)
hallo,
hast Recht ohne die Zustimmung des leiblichen Vater geht es nicht.
Das Kind kann auch sagen was es möchte, darf aber erst mit volljährigkeit über eine Namensänderung entscheiden.
Zuständige Stelle dafür ist übrigens das Standesamt.

Alles Gute
 

face-off

Namhaftes Mitglied
...ja,leider muß der leibliche Vater zustimmen.Haben es selbst schon durchgemacht und versucht,einen einheitlichen Familiennamen für meine 2.Ehe zu bekommen.
Der leibliche Vater sagte damals,solange er Unterhalt zahlen müsse,würde er keiner Namensänderung zustimmen.Mein 2. Mann könne die Kinder ja adoptieren,dann könnten wir auch den Namen ändern :wand.
Auch Catharina und Carsten wollten diese Änderung unbedingt und haben ihren Vater damals geschafft,weichzukochen,dass er zumindest einem Doppelnamen zustimmte.Das war ein kleiner Erfolg und alle waren zufrieden.
Bedenke aber auch,dass man den Namen nur ein einziges Mal verändern darf.Den neuen Namen werden die Kinder dann nur noch bei einer Heirat abgeben können,indem sie den Namen des Partners annehmen.

LG face-off
 

Mysterium23

Namhaftes Mitglied
bei uns ist es ab 12 jahren dass dass kind entscheiden darf welchen nachnamen dass kind haben möchte, wieso hast du so den drang den nachnamen zu ändern , ist ihr dass wichtig? :D
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Es wäre doch eigentlich ganz einfach gewesen hätte dein neuer Mann deinen Nachnamen angenommen.
Ansonsten muss deine Tochetr wohl warten wenn ihr leiblicher Vater da nicht zustimmt.

Ach so Doppelnamen für Kidner sind seit einigen jahren nicht mehr erlaubt weil da unter Umständen dann ja ellenlange nachnamen dabei raus kommen. Maier-Schulz heiratet Schulz-Bernd und einer möchte einen Doppelnamen annehmen snid das schon 4 Nachnamen usw.
Ist zwar sehr unwahrscheinlich aber theoretisch wäre es möglich gewesen deswegen geht das nun nicht mehr. Meine Kidner heissen auch mit nachnamen Dux udn meni mann hat bei der Hochzeit einfach meinen namen an seinen mit ran gehängt. Er hat nun also einen Doppelnamen udn die Kids udn ich heisen weiterhin Dux
 

senti76

Reif für die Insel!!!
@face-off ja ja einer Adoption hätte er zugestimmt.....einer Namensänderung nicht :wand
@Mysterium 23 Lara ist das wichtig sie heißt jetzt als einzige Wolf und ihre Schwester, Mama und "ihr Papa" heißen Franz
@Ilona also ich wollte meinem Mann nicht den Nachnamen meines Ex Mannes geben.

Was mich am meisten ärgert ist das er bei seiner Hochzeit mit der neuen ihren Namen angenommen hat :angryfire
Da will er mir sagen ich hätte ja meinen Namen für das Kind behalten können und was macht er.... da könnte ich echt :uebel
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
senti gut das kann ich verstehen. ichw eis ja nciht wie es auseinander gegangen ist also oob mit den Namen eher negative erinnerungen zusammen hängen oder doch mehr positive.
 

Mysterium23

Namhaftes Mitglied
macht er dass jetzt rein aus trotz nicht weil er ja nicht den selbigen nachnamen trägt mehr wie euer gemeinsames kind

dass sie dann nen andren namen haben möchte wenn sie als alleiniger wolf heißt versteh ich :kisses
 

senti76

Reif für die Insel!!!
also für mich hängen nur schlechte erinnerungen an dem namen und meinem ex. er hat mich belogen, betrogen , vor anderen gedemütigt , mich geschlagen( um es mal vorsichtig auszudrücken) und um seine tochter hat er sich noch nie gekümmert. ich bin mit diesem mann durch die hölle gegangen und bin froh das ich am ende die kraft hatte mich FÜR MEINE TOCHTER von ihm zu trennen.

deswegen ist das alles so schwer zu akzeptieren das ich da nichts machen kann und das einem auch kein jugendamt hilft, wenn man rat möchte :traene :traene
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Wnde dich einfach mal ans Standesamt. Vielleicht wissen die ja was man da machen kann. :maldrueck :troest
 

face-off

Namhaftes Mitglied
@senti 76
ich wollte auch nicht,dass mein neuer Mann den Namen meines Ex annimmt...hätte er auch im Leben niemals gemacht.
Der Hammer war aber,dass mein Ex selbst auch nochmal ne Frau mit Kind geheiratet hat und diesem Kind völlig selbstverständlich seinen Namen verpasst hat :angryfire
Da war das das normalste der Welt,eine einheitliche Familie zu bilden :uebel
Und die bekamen auch Unterhalt vom Vater des Kindes.
Nur seinen eigenen Kindern hat er den Wunsch verwehrt :shake

Übrigens ist unsere Doppelnamen-Aktion jetzt 6 Jahre her,das Gesetz dazu müßte dann relativ frisch geändert worden sein,genaues weiß ich aber leider nicht.
 

SBM14

Aktives Mitglied
Hallo,
es gibt die Möglichkeit den Nachnamen zu " schenken".
Frage doch mal im Standesamt, ob dazu auch die Einwilligung des Erzeugers nötig ist.
Viel Erfolg
 

senti76

Reif für die Insel!!!
@sbm 14 das versuche ich mal....
irgend jemand hat mir gesagt ich soll es mal mit nem künstlernamen probieren.

Aber ich finde es so gemein, das hier das Wohl des Kindes überhaupt nicht berücksichtig wird
 

boplz7

Neues Mitglied
Hallo senti76,

ich antworte mal aus Sicht eines Vaters, der mit dem Thema ebenfalls konfrontiert war.

Meine Anregung: mach es ihm so einfach, wie möglich und so deutlich, wie möglich.

Meine Ex kam bereits mit dem Thema Namensänderung, als sie direkt nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen hat und wollte, dass ich der Namensänderung für meine Tochter zustimme - da war die Maus 1 Jahr alt.
Ich habe mich geweigert.

Dann kam das Thema massiv kurz vor der Einschulung auf - ich solle zustimmen, denn meine Tochter würde leiden, wenn sie in der Schule einen anderen Namen hätte als die Mutter und ihre kleine Schwester.

Die Namensänderung sei ganz einfach und auch jederzeit später durch meine Tochter wieder rückgängig zu machen - so meine Ex.

Ich habe dann begonnen, mich durch die Ämter und Behörden zu fragen - vom Standesamt über das Ordnungsamt zum Jugendamt - ALLE habe mir abgeraten, einfach zuzustimmen.
Denn die Namensänderung ist für alle Zeiten, bis zur Heirat meiner Tochter, unwiederruflich gültig.

Ich habe mit meiner Tochter gesprochen - damals 6 Jahre alt - die sich mir gegenüber jedoch nicht klar äußern konnte bzw. wollte.
Die Kleine saß zwischen den Stühlen - wollte gerne wie die Mama heißen, jedoch dem Papa nicht weh tun.

Der Druck der Mutter wurde immer größer und massiver - ich habe ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt als Bedingung gemacht, dem sie nach langem hin und her zugestimmt hat.

Zuerst sind wir Eltern gemeinsam dorthin und haben unsere jeweiligen Bedenken und Ansichten geäußert - die Dame vom Jugendamt hat erneut die große Tragweite dieser Namensänderung deutlich gemacht.

Ich habe ein Gespräch nur mit meiner Tochter und der Dame vom Jugendamt angeregt, damit meine Tochter die Möglichkeit hat, ihre Sicht frei zu äußern.

Das Gespräch hat stattgefunden und die Dame vom Jugendamt hat mir gesagt, dass im Fall meiner Tochter eine Namensänderung für sie sehr sinnvoll und richtig sei.

Ich habe die entsprechenden Unterlagen beim Ordnungsamt (das ist in diesen Fällen zuständig - nicht das Standesamt) besorgt, ausgefüllt und mit einer zusätzlichen Zustimmungerklärung am meine Ex gegeben, die das bei ihrer Heimatgemeinde eingereicht hat.
Die wiederum leiten das an das Regierungspräsidium zur Prüfung und Genehmigung weiter - und es kam eine Ablehnung, trotz meiner expliziten Zustimmung.
Ich habe dann erneut direkt an den Chef vom Amt meine Zustimmung gefaxt und dann kam das O.K.

Ich würde einen gemeinsamen Termin mit dem Vater Deiner Tochter beim Jugendamt machen - dort die Wünsche und Bedürfnisse Deiner Tochter sehr deutlich darstellen und um ein Einzelgespräch nur mit Deiner Tochter bitten.

Zeitgleich würde ich alle erforderlichen Unterlagen besorgen, ausfüllen und ihm nach dem Ergebnis des Gesprächs Deiner Tochter beim Jugenamt geben, damit er nur noch unterschreiben muss.
Falls Geld ein Thema bei Euch ist - übernimm die Kosten für die Namensänderung ganz (geht nach Deinem Einkommen und kostet so rd. 300 - 400 Euro)

Ich hab rausgelesen aus Deinem Beitrag, dass er nicht gerade der Kümmerer für seine Tochter ist, daher glaube ich es hilft, die Wünsche Deiner Tochter durch eine neutrale Stelle deutlich herauszuarbeiten und ihm die Zustimmung so einfach wie möglich zu machen.

Viel Erfolg!!

Grüße Boris
 

senti76

Reif für die Insel!!!
Hallo Boris!
Das werde ich mal versuchen, bis jetzt hatte man auf dem Jugendamt zwar noch kein offenes Ohr für mich aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Dann schauen wir mal, aber wegen der Entfernung 600km!!!! wird es wohl nicht zustande kommen denn er ist diese Strecke noch nie gefahren um seine Tochter zu sehen, bis jetzt habe ich sie ihm immer gebracht, wenn ich bei meinen Eltern war und in der Gegend.
Naja wir versuchen es weiter
Danke nochmal
 

knöllchen

träumerin***
Hallo Senti,

ist denn hierbei etwas herausgekommen?
Wir wollen uns auch informieren und keiner fühlt sich dafür zuständig...

Liebe Grüße
 

DennisK

Neues Mitglied
Hallo ich kann dazu sagen das ich das selbe problem hatte ich wollte auch so heißen wie meine familie also mein stiefvater und mein richtiger vater wollte das nicht ich war da 6 jahre ich bin dann zum familiengricht gegangen und habe selber auf namensänderung geklagt also du mußt zum familiengericht und im namen deiner tochter klagen nicht du !
es kamm dann vor gericht und das gericht hat zu meinen gunsten endschieden
lg dennis
 

senti76

Reif für die Insel!!!
Also wir haben die Sache erst mal ruhen lassen, aber meine Tochter möchte immer noch unseren Namen haben und hat ihren Wunsch in eiem Brief an ihren leiblichen Vater geäußert
 

knöllchen

träumerin***
Hm :(
Ich denke mit einem etwas älteren Kind wäre die ganze Thematik auch ein bisschen einfacher. Vielleicht würde in unserem Fall der KV dem ganzen dann sogar zustimmen. Aber Santo ist noch zu klein um das alles zu begreifen. Ich dachte dass uns da auch das Jugendamt/Standesamt/Familiengericht weiterhelfen kann und zu Gunsten des Kindes entscheidet. Aber mir wurde gesagt, dass ich eine Zustimmung und eine Einwilligung vom Vater brauche. Eins von beiden kann angeblich nicht mal vom Gericht ersetzt werden, wenn der Vater dagegen ist. Mir wurde geraten dem Vater das Sorgerecht zu entziehen... :shake
 

senti76

Reif für die Insel!!!
@ knöllchen
das ist ja leider nicht so einfach mit dem Sorgerecht das habe ich schon durch, du mußt beweisen warum dein Ex keine Sorge tragen kann, bei uns war das Problem das ich nicht beweisen konnte das es besser für Lara (10) ist wenn ich das alleinige Sorgerecht habe
Kopf hoch und vieleicht willst du mal woanders mit fräulein rottenmaier weiter sprechen :-D
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ganz grundsätzlich ist es in der Tat so, dass das Familiengericht die Zustimmung des anderen Elternteils ersetzen kann, wenn dafür ein Anlass besteht. Das passiert zum Beispiel, wenn der Elternteil, bei dem das Kind beim gemeinsamen Sorgerecht hauptsächlich lebt, entweder für zu treffende wichtige Entscheidungen gar nicht zur Verfügung steht (in dem er oder sie zum Beispiel dauerhaft nicht erreichbar ist) oder aber eine notwendige Zustimmung in einer wichtigen Angelegenheit verweigert. In diesen Fällen kann, muss aber nicht, das Familiengericht, an des Elternteils statt die Zustimmung geben: Es passiert durchaus, dass diese Zustimmung verweigert wird, wenn eine Entscheidung, zum Beispiel der Mutter, aus Sicht Dritter ebenfalls nicht dem Wohle des Kindes entspricht.

Die Namensidentität fällt insgesamt ebenfalls unter diese Thematik, stellt allerdings auch gleichzeitig die wohl komplexeste Problemstellung in diesem Bereich dar. Denn der Name, auch der Nachname eines Menschen, ist zunächst einmal ein wichtiges Erkennungsmerkmal. Er ist aber auch, auf einer tiefer liegenden Ebene, Ausdruck der Zugehörigkeit bestimmter Menschen zueinander: In einer Familie, aber auch zwischen den Einzelpersonen, die zu dieser Familie gehören.

Dies führt zu einer Reihe von besonderen Einzelsituationen, die allesamt bei der Entscheidung über eine Namensänderung berücksichtigt werden müssen: Da ist zum Einen die Funktion als Erkennunsmerkmal. Würde es der Gesetzgeber so einfach machen, den Nachnamen eines Kindes zu ändern, wie zum Beispiel eine Entscheidung über eine planbare Operation zu treffen, würde dies in Extremfällen dazu führen, dass ein Kind bis zum Erwachsenwerden eine Vielzahl unterschiedlicher Nachnamen getragen hat - denn der betreuende Elternteil könnte dann bei jeder neuen Liebe den Namen des Kindes an die neue Liebe anpassen. Und manche Leute glauben viele neue Lieben zu haben.

Aber dann ist da auch noch die Sache mit dem Zugehörigkeitsmerkmal. Mit der Scheidung wird zwar eine Familie als Einheit aufgelöst, und der Name verliert seine Bedeutung als Merkmal dieser Familie. Die Frau, der Mann, die den Nachnamen des Ehepartners angenommen hatten, können diesen wieder abgeben, weil sie das Gefühl des Zueinander Gehörens verloren haben, und weil mit einer Scheidung so gut wie immer eine mehr oder weniger große Zahl an Verletzungen und Demütigungen kommt, auf Grund derer man den einstigen Partnern nicht zumuten kann, weiterhin den Namen des Partners zu führen.

Doch dies erstreckt sich nicht auf das Kind: Die Verletzungen und Demütigungen, die Entfremdung zwischen den Erwachsenen hat in dieser Frage nur, und nur dann allein, eine Bedeutung, wenn das Verhalten des Namensgebers, also meist des Vaters, das KInd so massiv beeinträchtigt hat, dass ihm nicht zugemutet werden kann, diesen Namen zu führen - eine massive Entfremdung muss hier nachgewiesen werden, die allerdings allein auf das Verhalten dieses Elternteils zurückzuführen sein muss. Ansonsten gilt, dass Vater und Kind eine Einheit bilden, und der gemeinsame Nachname nach der Trennung weiterhin Symbol der Zugehörigkeit zueinander ist, das hier eine Einheit mit der Pflicht des Vaters, für sein Kind da zu sein, und dem Recht des Kindes auf seinen Vater bildet.

In dieser Situation hat eine Namenänderung, für die zum Beispiel der Willen des Kindes ins Feld geführt wird, auch den Effekt, dass das psychologische Signal "Du gehörst nicht mehr zu mir" entsandt wird. Deshalb wird hier von den Gerichten sehr genau geprüft, inwieweit dies wirklich der Wille des Kindes ist, oder ob hier eine Eingebung durch Dritte, zum Beispiel durch die Mutter erfolgt ist - denn im Ernstfall steht durch einen solchen Schritt das Verhältnis zum Vater auf dem Spiel, und damit auch unter Umständen das Wohl des Kindes.

Der Willen des betreuenden Elternteils, oder gar ob diesem Elternteil zugemutet werden kann, im täglichen Leben ständig mit dem Namen des geschiedenen Partners konfrontiert zu werden, hat nur in ausgesprochenen Extremfällen eine Bedeutung - zum Beispiel dann, wenn häusliche Gewalt vorliegt. Wobei man in solchen Fällen nicht davon sprechen kann, dass Wohl des Kindes und Wohl des betreuenden Elternteils voneinander getrennt werden können: In Fällen häuslicher Gewalt unter Erwachsenen liegt nahezu immer auch eine Beeinträchtigung des Kindes vor. Es steht auch immer die Frage im Raum, inwieweit ein solcher Mensch charakterlich dazu geeignet ist, Einfluss auf das Leben eines sich entwickelnden Menschen zu haben.

In Normalfällen liegen die Hürden für die Änderung des Namens eines Kindes sehr, sehr hoch. Wer es dennoch versuchen will, muss sich zunächst einmal an einen Rechtsanwalt wenden, der, falls er Erfolgsaussichten sieht die entsprechenden Anträge vorbereitet und beim Familiengericht einreicht. Das Jugendamt wird in solchen Fällen höchstens um eine Stellungnahme gebetet. Es ist aber nicht der Entscheidungsträger, und damit auch nicht der Ansprechpartner.

Viele Grüße,

Ariel
 

senti76

Reif für die Insel!!!
Danke hitnak
so hat es mir unser Rechtsanwalt auch erklärt und deshalb schreibt meine tochter ihrem erzeuger,mehr ist er leider nicht und war es auch leider noch nie, einen Brief und bittet ihn um die Einwilligung, wenn er das nicht tut und sie immer noch unsseren namen tragen will gehe ich natürlich auch für sie vor Gericht, denn in den letzten 8 Jahren hat er sie höchtens 1x im Jahr gesehen wenn ich sie ihm gebracht habe, ansonsten gibt es keinen Kontakt zwischen ihnen, obwohl ich am Anfang immer versucht habe telefonischen Kontakt zwischen ihnen zu halten(wir wohnen 600km auseinander), und irgendwann hat Lara gesagt sie ruft ihn nicht mehr an denn er ruft sie ja auch nie an, was soll ich da gegen sagen.
Unsere Familiensituation sieht halt so aus das ich mit meinem jetzigen Mann der für sie ihr Papa ist(frei gewählt) noch 2 Kinder habe und sie die einzige mit nem anderen Nachnamen ist
 

DennisK

Neues Mitglied
Naja werde auch probleme bekommen wegen Namensänderung weil meine Ex hat sich nicht an die abmachung gehalten sie wollte unserem kind merere namen geben und ein sollte ich aussuchen ich habe gesagt für denn Jungen alexander und auf einmal hat sie andere genommen und denn einem namen nicht !
ich habe gesagt ich nenne ihn alexander und meine familie bekannten usw auch weil jedes mal wenn ich jemand die namen vorgelesen habe kamm die frage nicht wie seit ihr auf die namen gekommen sondern die frage ist es ein tier ist es ein hund !!
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Dennis: Wenn ich das richtig verstanden habe, und Du den Vornamen des Kindes ändern möchtest, dann mach' Dir bitte keinerlei Hoffnung, dass Du damit Erfolg haben wirst. Man kann den Vornamen eines Kindes nur in absoluten Ausnahmefällen ändern - meist dann, wenn dem Menschen nicht zuzumuten ist, diesen Namen zu tragen. Ansonsten gilt: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Eltern VOR der Namensgebung auf einen Namen einigen - danach ist es zu spät dafür.
 
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