Kompliziert -  §§ für Unterhalt ab 18

blasehase

Neues Mitglied
Hi Folks,
ich habe eine bzw. viele unterschiedliche Fragen.
Zum Fakt:
- meine Tochter ist im Nov. 2007 18 geworden.
- Sie bekommt von mir weiterhin den Unterhalt lt. Titel
- Sie absolviert momentan ein Lehre bis Sep. 2009
- Wohnt noch bei ihrer Mutter
Nun zu meinen Fragen:
- sie ist ja mir gegenüber auskunftspflichtig – welche §§ sind dafür zuständig?
- wie oft darf ich von ihr Auskunft verlangen (vielleicht auch welche §§)?
- Wenn sie mehr verdient – um wie viel kann ich meinen Unterhalt kürzen – auch in dem Spektrum 3. Lehrjahr!
- Sie plant, nach der Lehre den Job zu schmeißen – muss ich dann auch weiterhin für sie aufkommen?
- Falls sie arbeitslos wird (ohne eigene Kündigung!), erhöht sich dann mein Unterhalt?
- Werden Nebenjobs mit angerechnet
Wie ihr seht viele Fragen und wenig Antworten.
Wer kann mir helfen? Danke im voraus.

Frohe Ostern noch

..der Tommi
 

rehanurse

rehanurse
Geh doch mal auf www.vatersein.de, da bekommst Du garantiert kompetente Auskünfte! :zwinker:

Normalerweise muss sie Dir Ihr eigenes Einkommen mitteilen, dann wird ein Teil vom Unterhalt abgezogen, auf alle Fälle zahlst Du weniger, wenn sie eigenes Geld verdient und zu Hause wohnt!
 

blasehase

Neues Mitglied
@ rehanurse

Erstmal DANKE für die schnelle Antwort, aber es geht nicht unbedingt um die Summe.
Ich such die §§, um ihr auch beweisen zu können, dass sie
- mir auskunftpflichtig ist
- wie -bei eigener Kündigung- die Lage aussieht
- bzw. wo ich die §§ finde
usw.

Tommi
 
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