Eilt! -  Gemeinsames Sorgerecht- Vater aber nicht erreichbar

wir-vier

Neues Mitglied
Hallo, ich habe mal eine Frage zum gemeinsamen Sorgerecht. Ich habe damals leider dem gemeinsames Sorgerecht zugestimmt. Mittlerweile bin ich vom Vater meiner KInder getrennt. Er ist jetzt seit ca 1 Woche wieder nicht erreichbar und hat sich wohl wieder ins Koma gesoffen. Er ist Alkoholiker und diese Ausfälle werden auch jedes mal schlimmer. Wenn mein Sohn, er ist 4, jetzt ins Krankenhaus müsste und operiert werden soll, dürfte ich dann im Notfall alleine entscheiden? Meine Wut steigert sich gerade von Tag zu Tag mehr. Auf das gemeinsame Sorgerecht bestehen aber keinen Gedanken daren verschwenden das man dann vielleicht auch Verantwortung trägt!!
Danke schon mal für eure Antworten.
 

eisengel20

Neues Mitglied
hallo..
ich bin zwar alleinerziehend,aber ich würde dir raten,wenn der kindesvater sich so kümmert,dass alleinige sorgerecht zu beantragen,dann musst du nich mehr auf sein einverständinis warten.
ich hoffe,ich konnte dir etwas weiter helfen.
mfg eisengel20
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Hallo,

ja, du dürftest allein entscheiden. Da die Kinder bei dir leben hast du das Alltags-Sorgerecht und darfst wichtige Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können, auch alleine treffen.
Allerdings würde ich mich trotzdem um das alleinige Sorgerecht bemühen, sicher ist sicher.

LG
die Pfannenwenderin
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hu-hu.
Uuuuhhhh wie alt issn die Knalltüte von Vater? 21?
Wenn du's ASR beantragst, dann wird's wohl rauskommen. Verkorkste Kindheit, oder Heimkind, zuwenig Mutttermilch abbekommen, oder was. Ich meine, dass das Gericht, bevor es dem Kindsvater das SR entzieht - dann zuerst eine Psychotherapie für den jungen Mann anordnet.

Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass mit dem nix mehr anzufangen ist; weil er doch (vermutlich) noch jünger ist? Schon klar, dass du ihn nicht lieben kannst. Aber isses der Alkohol alleine? Gesetzt denn Fall, seine Sucht liesse sich wegtherapieren, würdest du ihn so dann wieder haben wollen?
:bye:
 

Sala

Schokoholik
Am Thema vorbei lieber Gerhard.
Hier geht es nicht darum ob sie eine Beziehung unter bestimmten Vorraussetzungen wieder aufnehmen will, sondern darum daß sie sich sorgen macht. Weil die Situation gerade ist wie sie ist und wenn mal was passiert es gut sein kann das der KV gerade "unpässlich" sein könnte.
Im übrigen ordnet ein Gericht heutzutage keine Entziehungskuren oder Therapien mehr an, sondern empfiehlt sie nur ggf..
Ach ja und eine Sucht läßt sie NIE wegtherapieren, sie läßt sich nur durch das erlernen anderer Verhaltensmuster unter Kontrolle halten. MfG

@wir-vier, sorry daß ich deinen Beitrag hier gerade etwas mißbraucht habe *liebschau*
 

wir-vier

Neues Mitglied
Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Und NEIN, ich will diese Knalltüte( schön gesagt Gerhard) von Vater nicht wieder zurück haben. Dafür hat er mir und den Kindern in den letzten Jahren schon zuviel angetan. Und Einsicht oder Reue sind immer nur kurzfristig für ein paar Wochen vorhanden gewesen. Und irgendwas oder irgendeiner war dann wieder schuld das er wieder in den alten Trott verfällt. Das letzte mal war ich es dann mal wieder :)
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Also der Kollege hat 2 gesunde Kinder und ne schicke Mutti. Und will euch nich (mehr)??
Will der eigentlich keine Familie? Oder was ist es denn, was er nicht will?
Hm, aber den Herrn einfach so auf den Mond schiessen ist doch auch keine Lösung. Denn schliesslich könnte er ja noch für seine Angehörigen was tun, sie unterstützen.
Befindet der sich schon längst auf anderen Ab- äh Jagdpfründen? Ja ja ich weiss, die hohe Kunst der niederen Beweggründe. :uebel
Ich findes es halt schon ein bischen sehr erschütternd, dasser gar keinen Antrieb mehr zu haben scheint. Job ist wahrscheinlich auch wegg...
Er wird halt dann zu den Vätern werden, die ganz von der Bildfläche verschwinden. Wenner nicht "geheilt" wird, dann siehts halt schlecht aus mit Unterhalt; und die Kinder werden grösser...
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich hatte nun zwischenzeitlich nochmal nachgedacht, und finde, dass ich bisher noch nicht auf den Punkt gekommen bin. Also hole ich es jetzt nach:

Wegen mehrerer Gründe glaube ich, dass der Sorgerechtsentzug gar nicht - oder erst viel später, wenn noch andere Umstände hinzukommen sollten - klappt.
Es stimmt zwar, dass Alkoholsucht ein Grund für Sorgerechtsentzug nach §§ BGB ff. sein kann; jedoch wird einem Vater nicht einfachso das Sorgerecht genommen (werden können), wenn er nur in seiner Freizeit Spirituosen zu sich nimmt und sich aus der Beziehung herausgenommen hatte. (= jetzt gibt es ja keine Beziehung mehr)
Anders sähe die Sache aus, wenn vom Vater/Partner im Zusammenhang mit Alkohol eine kronkrete Gefahr für die Kinder ausgeht, vielleicht schon diverse Anzeigen von der Vergangenheit vorliegen!


wir-vier gibt an, "dass sie leider dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt hat."
Dazu ist zu sagen -und wir hatten das schon öfters hier- dass sich die Rechtsprechung geändert hat. Unverheiratete Väter haben nun seit 2009 das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindsmutter, egal ob die KM damals zustimmte oder nicht.
Unverheiratete Väter können sich heute jederzeit die Urkunde vom Gericht holen/bestätigen lassen. Insofern ist das "leider" der Kindsmutter jetzt nicht mehr von Bedeutung.
Selbst wenn sich die Kindsmutter mit einem anderen Mann ein neues Leben aufbauen möchte - so wird nun das gemeinsame Sorgerecht mit dem Ex grundsätzlich beibehalten. Die neue Rechtsprechung will es so; ob ich/wir über die Veränderungen froher & glücklicher sein können/werden, kann ich nicht im geringsten einschätzen. Ich habe es ja nicht so entschieden.


"Mittlerweile bin ich vom Vater meiner Kinder getrennt. Er ist jetzt seit ca 1 Woche wieder nicht erreichbar und hat sich wohl wieder ins Koma gesoffen."
-> Vorsicht, mit Vermutungen. Frau trennt sich, wenn man vom Partner nichts mehr wissen will. Von daher musste er gezwungenermassen seine Wege gehen - ist aber im Gegenzug auch zu keinerlei Rechenschaft schuldig. Also: Vermisstenanzeige fällt schonmal flach - sowas hätte es nur in der gemeinsamen Zeit gegeben. Er ist aus Erziehungsgründen vor die Tür gesetzt worden - und nun gegangen. Sein jetztiges Handeln & Tun ist nun umsomehr unverbindlicher für sie, weil die beiden nicht verheiratet sind. Einzig die/seine Kinder können nichts dafür - und er ist barunterhaltspflichtig, wenn er seinen Teil zur Erziehung nicht mehr anders leistet. Sie soll ihre Erkenntnis mit dem Koma lieber für sich behalten.
Wenn er mal nicht mehr aufwachen sollte - dann wird sie ohnehin von der Seelsorge oder Polizei informiert. Die Kinder werden dann zu Halbwaisen, es ist nicht ihre Schuld.

Eine Sorgerechtsentscheidung ist ausserdem nicht billig. Mit mal eben 1000,- auf den Tisch geblättert, ist es noch lange nicht getan.
Ich rate daher dringend zur noch vergleichsweise kostengünstigen Lösung - ein Beratungsgespräch beim Anwalt/Anwältin:
- Sorgerechtsentzug in der Praxis heute?
- Notfall, ärztliche Behandlungen, Krankenhaus

:bye:
 

Sala

Schokoholik
Schon mal mit nem "Alki" zu tun gehabt? Bevor die nicht wirklich GANZ UNTEN sind kapieren die gar nix und finden für alles Ausreden. Und selbst dann sind viele noch zu feige sich einzugestehen daß sie Hilfe brauchen und für ihre Situation selbst verantwortlich sind.
Vielleicht wäre es am besten wenn du dich mal von einem Anwalt für Familienrecht beraten ließest. Schildere soviele Fakten wie möglich, denn Vemutungen können auch nur gerichtlich verwertet werden wenn sich daraus Fakten ergeben.
Viel Glück.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich? - Hmm nö, jedenfalls nicht so direkt als Partner.

Habe aber beruflich mit Alkis zu tun gehabt. Dazu kommt noch, dass Partnerinnen von Alkis selbst gefährdet sind. Kommt immer wieder vor, dass welche mitabstürzen.
@Sala Ich persönlich habe aber vollstes Verständnis für ihre Trennung, wenn er wirklich ein Alki ist - vielleicht ist da ein Missverständnis. Ich muss davon nicht überzeugt werden. Und ich sage das schon, obwohl ich nur als Unbeteiligter solche Paare gesehen habe. Es hilft nur noch tiefere Psychotherapie, wenn überhaupt.

Jetzt enorm viel Energie und (rechtsanwalterische Mühe) dafür aufzuwenden, nur um zu beweisen, dass er schlimmer Alki sein muss, halte ich für leider umsonst. Der braucht nur jede Aussage verweigern - und schon geht gar nichts (wenn noch keine alkoholbedingten Straftaten vorliegen).

Ich sag's mal so: Das Ziel muss sein: Den Kindsvater als zukünftig unterhaltszahlend zu erhalten. Sie will ihn nicht mehr (zurück) - aber Kindesunterhalt wird sie doch noch von ihm wollen. Also gilt es für alle Beteiligten, alles zu unternehmen, damit er fähig bleibt/wird. Die einzige und letzte Möglichkeit für die Kindsmutter, noch Unterstützung (über seinem Selbstbehalt) von ihm zu bekommen.
Und das ist nunmal in erster Linie ein Job für den Kindsvater. Wenn er den noch hat, dann darf man ihm den durch nichts gefährden. Wenn der Arbeitgeber merkt, sein Mitarbeiter hat ein Alkoholproblem am Arbeitsplatz, dann kann er seinem Mitarbeiter zuerst noch eine Kur/Reha/Therpie vorschlagen, bevor der ihn entlässt.
Der Führerschein ist weg bei Alkoholfahrt; usw.
Wenn aber da jetzt eine Ex wettert "ich ich weiss es aber besser, der Kerl ist unrettbar!" - dann täte die Ex sich ins eigene Fleisch schneiden und hätte ausserdem noch ne Klage am Hals.

Übrigens: Der Satz von mir
"Wenn er mal nicht mehr aufwachen sollte - dann wird sie ohnehin von der Seelsorge oder Polizei informiert. Die Kinder werden dann zu Halbwaisen, es ist nicht die Schuld der Kindmutter."
ist leider echt, habe ich mir nicht ausgedacht. Da war ein Kindsvater nachts betrunken noch der Kneipe (wahrscheinlich Richtung nachhause) gegangen/geschwankt - und stolperte im Suff von der Bordsteinkante auf die Strasse. Ein Auto kam und fuhr den tot. Er hinterliess 3 Kinder, die dann Halbwaisenrente und Erziehungsgeld bekamen.

ebenfalls viel Glück :bye:
 

wir-vier

Neues Mitglied
Guten Morgen,

es ging mir in erster Linie nur darum ob ich alleine in Notfällen Entscheidungen treffen kann, die das Kind betrifft.
Mit dem Sorgerecht ab 2009 war mir ehrlich gesagt neu. Unser 2 Sohn ist 09 geboren. D.h. für den hat er automatisch das Sorgerecht?
Für mich ist jetzt nur noch wichtig das alles ruhig und sachlich geklärt wird. Hilfe willl er sowieso nicht. Also soll er seinen Weg jetzt gehen.
Ich persönlich möchte mit meinen Kindern jetzt nur noch zur Ruhe kommen
 

Sala

Schokoholik
Gemeinsames Sorgerecht gilt, soweit ich weiß, wenn die Partner verheiratet sind, oder beim JA eine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschrieben haben. Ist die Vaterschaft annerkannt und es wurde später erst geheiratet tritt automatisch das gemeinsame Sorgerecht in Kraft (sofern Vater= Ehepartner ist).
Wird ein Kind in der Trennungsphase eines Ehepaares geboren ist es ehelich, ergo gemeinsames Sorgerecht. Da gibt es aber so eine komische Regel, von wegen wann die Empfängnis war. Sonundsoviel Tage nach der Trennung gilt das Kind dann als unehelich, oder so ähnlich, das kann dir ein Anwalt besser erklären
Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich erst mal die Mutter alleine sorgeberechtigt bis zum oben genannten Besuch beim JA.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
:anbet Man hat euch Frauen die "Hoheit" über die Kinder genommen. :anbet
Für alle uneheliche Kinder haben nun auch die Väter das Sorgerecht (hat nichts mit den Jahr 2009 zu tun). Nur - kein Amt, kein Gericht schreibt die Väter an und teilt mit, dass sie nun das Sorgerecht für das Kind Nr. 1, Nr.2, Nr. 3., Nr.4, haben. Da müssen die Väter schon von selbst drauf kommen. Die Sorgerechtserklärung beim JA ist jetzt hinfällig.
Die Väter unehelicher Kinder können nun:
- die Vaterschaft prüfen lassen
- die gerichtliche Bestätigung für's Sorgerecht der Kinder X beantragen. Kostet, glaube ich, ein bischen was, aber dann haben sie es schwarz auf weiss.
 

eisengel20

Neues Mitglied
die vaterschaft kann nur dann überprüft werden mit einem dna test,wenn der angebliche kindesvater auch genügend beweise vor legt,dass es nicht sein kind ist..ansonsten muss er den selber zahlen bzw.durchführen lassen und kann diesen dann aber nicht mehr vor gericht verwenden ;)
hab ich alles erst durch
 

Pfannenwenderin

Aktives Mitglied
Also wir mussten (trotz Vaterschaftsanerkennung) letztes Jahr noch zum Jugendamt um das gemeinsame Sorgerecht beurkunden zu lassen....
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Soll ja Väter geben, die sich nicht mehr sehen lassen und die Zahlung einstellen. Soll die Kindsmutter selber sehen, wie sie klar kommt. Und sie soll sich selbst, mit Beweisen und so, bemühen, wenn sie unbedingt noch KU will...

Problematisch daran finde ich, dass Kinder ihren sozialen Vater verlieren können, wenn sich herausstellt, dass der nicht der biologische ist. Nehmen wir an, da ist ein Kind ab der Geburt mit einer männlichen Person X aufgewachsen, die Beziehung zwischen Kind und männlicher Person X soll sich so vertrauensvoll und liebevoll entwickeln, wie mit einem "echten" (biologischen) Vater. Und nehmen wir an, der Mann X ist 'ahnungslos'.
Dann kommt der DNA Test und sagt, dieser Mann X ist nicht der leibliche Vater des Kindes. Dass der dann keinen Unterhalt mehr zahlen braucht ist noch das kleinere Thema. Vielleicht ist es noch garnicht soweit, dass er Unterhalt zahlt(zahlen müsste), weil er mit der Kindsmutter friedlich zusammenlebt und sich liebevoll zuhause ums Kind, wie sein eigenes, kümmert. Aber ich hab da sowas dunkel im Hinterkopf, dass dann dieser Mann X sich ab dann auch nicht mehr um dieses Kind kümmern darf. Sprich: Sich von Kind und Kindsmutter trennen muss?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

leider ist es so, dass Gerhard immer und immer wieder hier behauptet, Väter unehelicher Kinder hätten seit dem Urteil automatisch das gemeinsame Sorge recht. Das wird auch nicht richtiger dadurch, dass man es immer und immer wieder wiederholt. Väter unehelicher Kinder haben NICHT automatisch das gemeinsame Sorgerecht - es ist und bleibt ein Recht auf Antrag, das seit dem Verfassungsgerichtsurteil nur leichter zu bekommen ist.

Ein Vater eines unehelichen Kindes, der das gemeinsame Sorgerecht will, hat wie bisher die Möglichkeit gemeinsam mit der Mutter eine Sorgeerklärung abzugeben. Stimmt die Mutter dem nicht zu, hat er die Möglichkeit, vor dem Familiengericht das Sorgerecht zu beantragen. Dies ist aber mitnichten eine reine Formalität geworden - die Mutter hat nur nicht mehr die Möglichkeit, ihn daran zu hindern, indem sie lapidar erklärt, sie stimme dem nicht zu. Vielmehr wird nun geprüft, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entspricht, was die Gerichte sehr, sehr ernst nehmen. Die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts wird durchaus auch abgelehnt.

Das gemeinsame Sorgerecht bei uneheliche Kindern kann schon allein deshalb nicht automatisch sein, weil dieses eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt, die über den regelmäßigen Umgang mit dem Kind hinaus gehen: Man muss bereit und in der Lage sein, Entscheidungen mitzutreffen.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
hitnak,
ich nehme deine längenoptimierte und präzise Formulierung, die sich vermutlich mit aus einer Praxis heraus gebildet haben dürfte, gerne an.
Bezogen nun auf den Fall der Ausgangsposterin wir-vier bedeutet das:
- Die KM stimmte einst zu, der KV hat noch formal das Sorgerecht.
- Userin wir-vier kann auf Antrag mithilfe eines Anwalts das gemeinsame Sorgerecht nachträglich aberkennen/ändern lassen. Inwieweit dessen Alkoholkonsum als einer der Gründe zum Sorgerechtsentzug verwendet werden kann ("er ist jetzt seit ca 1 Woche wieder nicht erreichbar") - können wir hier im Forum nicht klären. Dieses Verfahren wird vom Einkommen der KM abhängen.

Andererseits halte ich es für möglich, dass Sorgerechtsentzug garnicht vonnöten ist - um zu erreichen, dass die Kindsmutter in Notfällen oder bei wichtigen medizinischen Behandlungen ohne ihn entscheiden kann.


Dieses
"Das gemeinsame Sorgerecht bei uneheliche Kindern kann schon allein deshalb nicht automatisch sein, weil dieses eine Vielzahl von Pflichten mit sich bringt, die über den regelmäßigen Umgang mit dem Kind hinaus gehen: Man muss bereit und in der Lage sein, Entscheidungen mitzutreffen. " erfahren Mütter spätestens beim Anwalt.
-> Nun verstehe ich auch, was mit Umgangsboykott(Umgangsverweigerung), Wegzug in eine andere Ecke Deutschlands, beabsichtigt sein könnte.
Da sind nun die Väter am Zug. Die müssen nur aufstehen und (mit legalen Mitteln!) kämpfen.
 
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