brauche Rat -  Geschieden und jetzt ist die neue Partnerin Schwanger

coke.42

Neues Mitglied
Soho. Erst einmal das Gute- ich werde wieder Papa :) Meine Freundin ist schwanger, es ist ein Wunschkind...

Und jetzt das komplizierte. Ich war schon verheiratet und habe einen Sohn aus erster Ehe, der bei meiner Ex-Frau lebt.

Ich zahle derzeit noch Unterhalt an meine Ex, sowie Unterhalt an meinen Sohn.

Wenn ich das, was ich bisher gelesen habe, richtig verstanden habe, muss ich quasi auch für mein zweites Kind Unterhalt zahlen. Das würde bedeuten, da Kinder ja vorgehen, dass ich erst Unterhalt für die Kinder bezahlen muss und dann nur vom Rest für die Ex. Wenn da dann nichts mehr über bleibt, hat Sie Pech gehabt. Ist das Richtig?

Und die zweite Frage. Meine Freundin und ich überlegen zu heiraten. Kann Sie in irgendeiner Form finanziell für meine Unterhaltsverpflichtungen mit heran gezogen werden?

Und die dritte und letzte: Wenn ich Elternzeit nehme und damit weniger Geld habe, dann muss ich vermutlich trotzdem voll Unterhalt zahlen, so als wenn ich voll verdienen würde? D.h. unabhängig von der Höhe des Elterngeldes?

Viele Fragen, ich weiß - aber vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiter helfen...

Danke.
 

usagimoon

sadness
ich weiß, dass sobald ihr heiratet, ja eine Ehegemeinschaft seit und das das Geld beider aus der erwirtschafteten Haushaltskasse zusammengenommen wird. Daraus wird dann euer Bedarf und Selbsterhalt berechnet und dann der Unterhalt der Kinder, der Rest wäre für die Ex. Aber ist das Kind mind 6, was bei der EX lebt, dann muss sie selber für Ihren Unterhalt aufkommen.

Liebe Grüße
 

coke.42

Neues Mitglied
Wenn das tatsächlich so ist, würde meine Ex einen Freudentanz machen, da sich damit mein Gehalt quasi verdoppeln würde.

Und mein Sohn aus erster Ehe ist 6, da die EX aber eine Umschulung macht und damit kein Geld verdienen kann, muss ich, soweit ich weiß, noch ein wenig weiter zahlen...
 

mellipop

***Jungsmami***
Zum Thema Elterngeld:

Ja dann musst du weiterhin voll zahlen, weil es ja keine dauernde Minderung, sondern nru eine vorübergehende Minderung deines Einkommens ist.

Zum Thema Unterhalt:

Die Kinder stehen im ersten Rang und im zweiten stehen die Mütter, d.h. deine neue Partner ist auch nach der Geburt Unterhaltsberechtigt, wenn sie für die Erziehung und Betreuung eures Kindes kein oder weniger Einkommen hat.

LG
mellipop
 
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