M
Mafa
Guest
Hartz IV bringt nicht n u r Verschlechterungen für unterhaltspflichtige Väter !
Der Vorteil bei Hartz IV ist bei dieser Gruppe von betroffenden Vätern auch zu sehen, da dann die ( oft schon als krankhafte oder rachsüchtige ) Verfolgung durch die unterhaltsfordernde Mutter ( KU und EU ) und damit verbundenen Demütigung des Vaters ist beim Arbeitslosengeld II Bezug beendet ist.
Die Mutter ist wegen des durch Hartz IV befristeten Unterhaltsvorschuss mehr den je verpflichtet, selbst eine Arbeit aufzunehmen ( kann sich also auch nicht mehr für lange Zeit auf der Unterhaltshängematte ausruhen) oder wird selbst zum Bezieher von Hartz IV und somit ab einem Kindesalter von 3 Jahren zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet. Unterhaltsvorschuss gibt es auch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
Als Arbeitslosengeld II beziehende(r) Vater oder Mutter) sind beide Elternteile verpflichtet, zusätzliche ( gemeinnützige ) Arbeit anzunehmen und erhalten dafür den berüchtigten 1 € pro Stunde, aber oft wird aber vergessen, der eine € wird zusätzlich zu den anderen laufenden sozialen Leistungen gezahlt.
Für den betroffenen Vater, der sich ohnehin spätestens bei der Scheidung von seinem Vermögen verabschiedet hat, kehrt hier erst mal wieder Ruhe ein. Auch ein kleiner Schutz vor der unterhaltsfordernden Mutter und/ oder Jugendamt, die sich nicht scheuen, den Vater durch Lohnpfändungen, Forderungen zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Gerichtsvollzieherbesuchen und bis zur Beugehaft nicht nur finanziell sondern vor allem psychisch und oft dann auch physisch zerstören. Bei einem Arbeitslosenhilfe II- Empfänger ist dann nachweislich nichts mehr zu holen.
Beruflich habe ich es auch mit ehemaligen Sozialhilfeempfängern zu tun, die anfänglich mit 1400€ brutto eingestellt wurden und von einem Nettoeinkommen von knapp 1000€ ( zuzüglich 308€ Kindergeld und 120€ Wohngeld ) eine Frau und 2 Kinder ernähren. Die dem Vater vorher zustehenden Sozialleistungen lagen nur knapp unterhalb des erzielten Bruttolohnes. Und selbst bei Hartz IV stehen diesem Vater noch zu: 345€ für ihn selbst, 311€ für die Frau, 207€ für das Kind 1, 276€ für das Kind 2 –
plus Warmmiete 460€, immerhin in Summe stolze 1599€ !!!
Also soll ich nun den armen Arbeitslosengeld II – Empfänger mit 1599€ bedauern oder eher meinen Arbeitskollegen, der jede Woche mindestens 40 Stunden arbeitet und trotzdem nur 1428€ zum Leben hat ?
Sicherlich gibt es bei Hartz IV noch viele Ungerechtigkeiten, z.B. einen Familienvater, der 30 Jahre gearbeitet ( und Steuern gezahlt ) hat, sehr sparsam lebte und was für sein Alter oder seine Kinder schaffen wollte. Dieser muss nun sein Vermögen erst aufbrauchen um Arbeitslosengeld II zu bekommen. Derjenige, der vom Bafög direkt übergangslos in die Frührente gleitet, bekommt die gleiche Leistung wie der Familienvater.
Immerhin wurden die Leute rechtzeitig informiert, daraufhin hunderttausende Lebensversicherungen gekündigt und das Geld wurde hoffentlich gut verteilt. Allen Leuten, die etwas auf die Seite gelegt haben und Hartz IV gefährdet sind, würde ich raten, kauft euch eine Wohnung, sofern die Zinsbelastung unterhalb der Hartz IV- beihilfefähigen Miete liegt, Wohnungen sind zur Zeit billig zu haben.
Für eine Trennungsvater, der ohnehin auf Arbeitslosenhilfe angewiesen ist, entfällt dann der ständige Kampf um den Selbstbehahlt von 730€. Klar, von 345€ plus Miete kann Vater keine großen Sprünge machen, aber durch einen 1€ pro Stunde Job kann er leicht noch 80€ hinzuverdienen - dann hat er mehr als seinen Selbstbehalt und tut noch was für die Allgemeinheit.
Wichtig wäre aber zum Beispiel, z.B. den Wohnmehrbedarf durch erfolgten Umgang bzw. der Umgangsverpflichtung zu begründen. Auch wäre die Möglichkeit, bei einem annähernden 50:50 Umgang auch die Kinderpauschale von 207 € bzw. 276 € durchzusetzen, ein lohnenswertes Ziel.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist unser Sozialsystem trotz Hartz IV nicht besonders schlecht. Dort gibt es auch keinen unbefristeten Bezug von Arbeitslosengeld über viele Jahre.
Weglaufen oder Jammern nützt nichts, Hartz IV kommt.
Gruß
Manfred
Der Vorteil bei Hartz IV ist bei dieser Gruppe von betroffenden Vätern auch zu sehen, da dann die ( oft schon als krankhafte oder rachsüchtige ) Verfolgung durch die unterhaltsfordernde Mutter ( KU und EU ) und damit verbundenen Demütigung des Vaters ist beim Arbeitslosengeld II Bezug beendet ist.
Die Mutter ist wegen des durch Hartz IV befristeten Unterhaltsvorschuss mehr den je verpflichtet, selbst eine Arbeit aufzunehmen ( kann sich also auch nicht mehr für lange Zeit auf der Unterhaltshängematte ausruhen) oder wird selbst zum Bezieher von Hartz IV und somit ab einem Kindesalter von 3 Jahren zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet. Unterhaltsvorschuss gibt es auch nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes.
Als Arbeitslosengeld II beziehende(r) Vater oder Mutter) sind beide Elternteile verpflichtet, zusätzliche ( gemeinnützige ) Arbeit anzunehmen und erhalten dafür den berüchtigten 1 € pro Stunde, aber oft wird aber vergessen, der eine € wird zusätzlich zu den anderen laufenden sozialen Leistungen gezahlt.
Für den betroffenen Vater, der sich ohnehin spätestens bei der Scheidung von seinem Vermögen verabschiedet hat, kehrt hier erst mal wieder Ruhe ein. Auch ein kleiner Schutz vor der unterhaltsfordernden Mutter und/ oder Jugendamt, die sich nicht scheuen, den Vater durch Lohnpfändungen, Forderungen zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Gerichtsvollzieherbesuchen und bis zur Beugehaft nicht nur finanziell sondern vor allem psychisch und oft dann auch physisch zerstören. Bei einem Arbeitslosenhilfe II- Empfänger ist dann nachweislich nichts mehr zu holen.
Beruflich habe ich es auch mit ehemaligen Sozialhilfeempfängern zu tun, die anfänglich mit 1400€ brutto eingestellt wurden und von einem Nettoeinkommen von knapp 1000€ ( zuzüglich 308€ Kindergeld und 120€ Wohngeld ) eine Frau und 2 Kinder ernähren. Die dem Vater vorher zustehenden Sozialleistungen lagen nur knapp unterhalb des erzielten Bruttolohnes. Und selbst bei Hartz IV stehen diesem Vater noch zu: 345€ für ihn selbst, 311€ für die Frau, 207€ für das Kind 1, 276€ für das Kind 2 –
plus Warmmiete 460€, immerhin in Summe stolze 1599€ !!!
Also soll ich nun den armen Arbeitslosengeld II – Empfänger mit 1599€ bedauern oder eher meinen Arbeitskollegen, der jede Woche mindestens 40 Stunden arbeitet und trotzdem nur 1428€ zum Leben hat ?
Sicherlich gibt es bei Hartz IV noch viele Ungerechtigkeiten, z.B. einen Familienvater, der 30 Jahre gearbeitet ( und Steuern gezahlt ) hat, sehr sparsam lebte und was für sein Alter oder seine Kinder schaffen wollte. Dieser muss nun sein Vermögen erst aufbrauchen um Arbeitslosengeld II zu bekommen. Derjenige, der vom Bafög direkt übergangslos in die Frührente gleitet, bekommt die gleiche Leistung wie der Familienvater.
Immerhin wurden die Leute rechtzeitig informiert, daraufhin hunderttausende Lebensversicherungen gekündigt und das Geld wurde hoffentlich gut verteilt. Allen Leuten, die etwas auf die Seite gelegt haben und Hartz IV gefährdet sind, würde ich raten, kauft euch eine Wohnung, sofern die Zinsbelastung unterhalb der Hartz IV- beihilfefähigen Miete liegt, Wohnungen sind zur Zeit billig zu haben.
Für eine Trennungsvater, der ohnehin auf Arbeitslosenhilfe angewiesen ist, entfällt dann der ständige Kampf um den Selbstbehahlt von 730€. Klar, von 345€ plus Miete kann Vater keine großen Sprünge machen, aber durch einen 1€ pro Stunde Job kann er leicht noch 80€ hinzuverdienen - dann hat er mehr als seinen Selbstbehalt und tut noch was für die Allgemeinheit.
Wichtig wäre aber zum Beispiel, z.B. den Wohnmehrbedarf durch erfolgten Umgang bzw. der Umgangsverpflichtung zu begründen. Auch wäre die Möglichkeit, bei einem annähernden 50:50 Umgang auch die Kinderpauschale von 207 € bzw. 276 € durchzusetzen, ein lohnenswertes Ziel.
Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist unser Sozialsystem trotz Hartz IV nicht besonders schlecht. Dort gibt es auch keinen unbefristeten Bezug von Arbeitslosengeld über viele Jahre.
Weglaufen oder Jammern nützt nichts, Hartz IV kommt.
Gruß
Manfred