Problem -  Hartz VI Kindergeldfreibetrag + Arbeiten

Lara47

Neues Mitglied
:(

Hallo,

bin alleinerziehende Mutter 2 Kinder. Gehe jetzt endlich seid März wieder arbeiten auf Minijob Basis. Na, besser als nichts. Verdiene dort im Monat 160,00 Euro. LAUT ARGE darf ich ja 100,00 Euro ohne Abzug verdienen bei 60,00 Euro mehr werden dann 10 % von den 60;00 Euro abgezogen. Also 6,00 Euro verdiene ich monatl. dann zuviel.

Ich habe meine Arbeit bei der ARGE angemeldet und bekam nach kurzer Zeit einen neuen Bescheid. Laut dem Bescheid habe ich im Monat April 78,00 Euro zuviel bekommen wegen dem Freibetrag von
82,00 Euro die mir berücksichtigt wurden.

diesen Freibetrag berücksichtig die ARGE aber nun jeden Monat u. somit verdiene ich jedes Mal 78,00 Euro zuviel.

ich kann mir nun nicht vorstellen das diese Berechnung korrekt ist, da man doch eigentlich Freibetrag nur einmal berücksichtigt oder sehe ich das falsch. :nocheck

Ich wäre froh wenn man mich da einmal aufklärt. vielen Dank und noch ein schönen Sonntag.
 

picassa84

Namhaftes Mitglied
Hast du da mal nachgefragt?

Würde an deiner Stelle das dringend machen, denn oft passiert dort immer ein Fehler und wenn du den erkennst sofort bescheid geben.

Merkwürdig ist das schon, das die das jeden Monat so berechnen.

Verdienst du denn jeden Monat genau gleich viel?

Als mein Mann auch so einen Mini Job gemacht hatte, hat er da nichts angerechnet bekommen.

Daw waren auch 160€ also 1,25€/Std Job.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/archive/f-111.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/mini-midi-jobs/146869-400-euro-job-haupteinkommen.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/mini-midi-jobs/167997-zuzahlung-hartziv-midijob.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arge-vorgaben-mietspiegel-2.html
Aktuelle Änderungen bei Hartz IV und ALG II - Basisgeld
Änderungen ab dem 1. Januar 2011
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/aenderungen-bei-hartz-4-51.html

Der Grundfreibetrag von 100 EUR bleibt gem. § 11b Abs. 3 SGB II bestehen. Die
Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:
1. Stufe
Freibetrag von 20 % für das Einkommen von 100,- € – bis 1000,- € (max. 900 €)
2. Stufe
Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1000,- € - 1200,- € (max. 200 €)
3. Stufe
Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1200,- € - 1500,- € (max. 300 €) bei mindestens einem
minderjährigen Kind
Höhe des Regelsatzes / Regelbedarf
Die Höhe der Regelleistungen werden neu festgelegt. Sie heißen nunmehr Regelbedarfe, vgl. § 20 SGB II.

Ohne Gewähr:
Dein Einkommen (160€) wird bereinigt.
100€ Grundfreibetrag und von den verbleibenden 60€ (wird vom Brutto berechnet) bleiben 20% anrechnungsfrei. Hier bei dir und den 160€: Brutto=Netto.

20% von (Lohn 160€ - 100€ Grundfreibetrag) = 12€

Lohn 160 - Freibetrag 12 = 148€ anrechenbares Einkommen.

Heißt du bekommst 148€ weniger von der ARGE, als jetzt - und zusätzlich deinen 160€ Lohn.

Gleitzonenrechner 2011:

=> 160 Lohn => Gesamt Arbeitgeberanteil 31,56 EUR Arbeitnehmeranteil 16,73 EUR Gesamtbeitrag 48,29 EUR

Ergebnis:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: 118,96 EUR. Somit besteht angeblich die Möglichkeit, sich bei der AOK versichern zu lassen, wenn du diese 48,29€ monatlich einzahlst; denn bei einem unter-400€-Job wird der Arbeitgeber nichts hinzuzahlen für Krankenkasse (so meine Info).
 
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