http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/archive/f-111.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/mini-midi-jobs/146869-400-euro-job-haupteinkommen.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/mini-midi-jobs/167997-zuzahlung-hartziv-midijob.html
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arge-vorgaben-mietspiegel-2.html
Aktuelle Änderungen bei Hartz IV und ALG II - Basisgeld
Änderungen ab dem 1. Januar 2011
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/aenderungen-bei-hartz-4-51.html
Der Grundfreibetrag von 100 EUR bleibt gem. § 11b Abs. 3 SGB II bestehen. Die
Erwerbstätigenfreibeträge gliedern sich gem. § 11b Abs. 4 SGB II in drei Stufen:
1. Stufe
Freibetrag von
20 % für das Einkommen von 100,- € – bis 1000,- € (max. 900 €)
2. Stufe
Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1000,- € - 1200,- € (max. 200 €)
3. Stufe
Freibetrag von 10 % für das Einkommen von 1200,- € - 1500,- € (max. 300 €) bei mindestens einem
minderjährigen Kind
Höhe des Regelsatzes / Regelbedarf
Die Höhe der Regelleistungen werden neu festgelegt. Sie heißen nunmehr Regelbedarfe, vgl. § 20 SGB II.
Ohne Gewähr:
Dein Einkommen (160€) wird bereinigt.
100€ Grundfreibetrag und von den verbleibenden 60€ (wird vom Brutto berechnet) bleiben 20% anrechnungsfrei. Hier bei dir und den 160€: Brutto=Netto.
20% von (Lohn 160€ - 100€ Grundfreibetrag) = 12€
Lohn 160 - Freibetrag 12 = 148€ anrechenbares Einkommen.
Heißt du bekommst 148€ weniger von der ARGE, als jetzt - und zusätzlich deinen 160€ Lohn.
Gleitzonenrechner 2011:
=> 160 Lohn => Gesamt Arbeitgeberanteil 31,56 EUR Arbeitnehmeranteil 16,73 EUR Gesamtbeitrag 48,29 EUR
Ergebnis:
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt: 118,96 EUR. Somit besteht angeblich die Möglichkeit, sich bei der AOK versichern zu lassen, wenn du diese 48,29€ monatlich einzahlst; denn bei einem unter-400€-Job wird der Arbeitgeber nichts hinzuzahlen für Krankenkasse (so meine Info).