haushaltsgemeinschaft bei steuerklasse 2

M

mecci

Guest
wer von euch hat erfahrungen mit diesem thema?

ich wohne, und das ist fakt, mit meinem sohn und einem freund (keine lebensgemeinschaft, eher wg-artig) in einem häuschen.

so, die lohnsteuerkarte wurde in der klasse 2 ausgestellt, und nun droht die einkommensteuererklärung. wie sich das formal darstellt, habe ich schon kapiert: sobald eine weitere erwachsene person in der wohnung gemeldet ist, wird zunächst mal eine haushaltsgemeinschaft unterstellt, die aber widerlegbar sei.

hat wer da schonmal erfolgreich oder überhaupt widerspruch eingelegt? ich hab mal im internet geguckt, aber die informationen, die man findet, sind mehr als schwammig.

na, dann erzählt mal, ich bin sehr gespannt...
 
U

User2

Guest
Hi mecci,

von eigenen Erfahrungen kann ich dir dazu nichts berichten, aber vielleicht hilft dir das trotzdem weiter...

Wenn eine erwachsene Person in deinem Haushalt gemeldet ist, wird erstmal immer davon ausgegangen, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, was den Wegfall der SK II zur Folge hätte. Es besteht aber die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen - wie du schon geschrieben hast.
Ich denke es gibt kein Patentrezept wie man eine Haushaltsgemeinschaft widerlegen kann, deshalb finden sich dazu auch nur schwammige Aussagen.
Wichtig ist es, Fakten aufzuzeigen, die Beweisen, dass ihr nicht in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.
Das können Kontoauszüge sein, aus denen ersichtlich ist, dass jeder seinen Teil der Miete, Strom, Telefon usw. selbst trägt, klar getrennte Wohnbereiche für jeden und ich denke da kann man noch individuelle Fakten einbauen, wie etwa, dass ihr euch auch ganz strikt die Gartenarbeit teilt oder ähnliches.
Zu dem allen dann noch die ausdrückliche Erklärung, dass ihr nicht bereit seid für den anderen einzustehen, kurz, dass jeder ganz allein sein Ding macht.
Bei der eheähnlichen Gemeinschaft liegt die Beweislast bei den Behörden, wenn eine Erklärung der Beteiligten gegen eine eG abgegeben wird, muß die Behörde das Gegenteil beweisen, ich könnte mir vorstellen das ist bei Haushaltsgemeinschaften ähnlich.

Euch muß aber klar sein, dass ihr mit einem Hausbesuch rechnen müßt und hier können schon ganz kleine Dinge fatale Auswirkungen haben. Etwa, wenn eure Schmutzwäsche im selben Behälter aufbewahrt wird oder im Kühlschrank nicht ersichtlich ist welche Lebensmittel wem gehören.
Es ist wohl lächerlich wenn die Behörden sich an solchen Kleinigkeiten festbeissen, denn das hat in meinen Augen nichts zu heißen, aber man muß eben darauf achten.
 
M

mecci

Guest
omannomann, was für kindereien, ja, ähnliches las ich auch schon. wollt halt v.a. mal hören, ob es hier vielleicht jemanden gibt, der das schonmal durchlebt hat.

zumal ich die lohnsteuerkarte ja nicht selber so ausgestellt oder beantragt habe, die kam schon so an. na, mal sehen, was so kommt. werde berichten.

danke schonmal!
 
M

Miss Lizzy

Guest
So weit ich weiss, gilt eine eheähnliche Gemeinschaft als solche bei gemeinsamer Kontoführung und Zusammenleben erst ab 3 Jahren.Genaueres kann ich Dir leider auch nicht sagen.

Liebe Grüsse, Lizzy!
 
U

User2

Guest
Hi,

es besteht ein Unterschied zwischen einen Haushaltsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Eine Haushaltsgemeinschaft ist "schwächer" als eine eG, reicht aber aus um keinen Anspruch auf die SK II zu haben.

:winken:
 

LadyAlexx

Neues Mitglied
Hallo,

mir wurde sogar vom Amt deutlich gesagt, dass ich keinen Anspruch mehr auf Klasse II hätte, sowie eine weitere Person über 18 Jahre mit im Haushalt lebt, einfach weil davon ausgegangen wird, dass diese das Kind mitbetreuen könnte. Egal ob Schwester, Mutter, Freundin, Bekannte(r) usw...

Inwieweit man da deutlich machen kann, dass jeder absolut für sich selbst zuständig ist, weiss ich leider auch nicht.

Edit: Ich weiss, der Thread wurde schon vor ein paar Monaten erstellt, aber vielleicht ist es ja auch für andere interessant. :)
 
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