Problem -  Hilfe und Rat

sunce

Neues Mitglied
Hallo erst einmal ich brauche dringen hilfe und Rat von euch!


Eine sehr gute Freundin von mir die ist 31 Jahre Jung und hat 2 Kinder der Junge ist 7 Jahre, Das mädchen ist 9 Jahre

Die Gute Freundin von mir hat zurzeit sehr viele Probleme und hatte auch vieles nicht alleine schaffen können nur mit hilfe usw. Ich bin seit mehr als ein halben Jahr bei ihr und ich habe mich um die Kinder gekümert.

Ich selber bin Berufstätig als LKW fahrer trotz meinem Jungen Jahren
Die Freundin von mir hatte in dieser Woche ein Jugendamt Termin gehabt wobei ihr alle beide Kinder weg genommen wurde sie besitzt weiterhin auch das sorge recht wobei sie nur alle 14Tage die Kinder sehen darf. Die Frau hatte eine Zeot lang nichts gewollt wollte sich nicht ändern, nun ist sie berreit sich zuändern. Die Kinder leben nun beim Vater und der Vater zeigt kein Interesse an den Kinder bei der Kleinen ist das Problem die schule sie geht in die 3Klasse und würd von den Mitschülern gemoppt gehänselt das gleiche auch von den Lehrern in der schule. Ich habe mich auch mit dem vater der Kinder darüber underhalten gehabt und er zeigt darauf kein Interesse denen ist es egal ich habe auch in dieser sache ein sehr schlechtes gefühl das die Kleine in der schule ganz kaput gehen würd. Das Jugendamt hat auch nicht mit rechten dinge gehandelt die haben die kleine als erstes aus dem Haushalt der Mutter raus geholt ohne ein schreibstück.Soweit wie ich mich damit aus kenne und weiss ist dies nicht richtig. Von vielen leuten wurde behauptet das die Kinder geschlagen werden kein essen bekommen und keine sachen haben dies überstimmt nun einmal nicht ein. Die kinder haben immer alles bekommen was die wolltes auch wenn es nicht gleich auf einmal klappte. Laut nach dem Jugendamt darf die mutter die kinder nicht vor einem Jahr zurück bekommen. Wie auch gesagt es wurde in vielen dinge nicht richtig gehandelt und dabei sehr viele lügen. Die mutter von den kindern hat mir eines vorgeschlagen weil ich berufstätig bin sie weiss das ich in einer anderen stadt ziehen werde und dabei möchte die Mutter eines von den Kindern überschreiben das ich die aufsicht habe und mich um eins von den Kindern kümere.

Eins was mir bewusst ist ich müsste mir eine Grössere Wohnung suchen mein Beruf aber möchte ich nicht auf geben ich möchte weiterhin arbeiten und gleichzeitig für das kind da sein.

Was muss ich alles tun um das dies überhaupt möglich were.
ICH HABE AUCH MIT BESCHRIEBEN DAS DER VATER VON DEN KINDERN KEIN INTERESSE HAT ER WÜRD DIE KINDER EINGEHEN LASSEN


Die mutter will den kleinen zurück haben und sich um das kind kümern und ich soll die grössere nehmen und mich darum kümern.

Wir alle wohnen in Leipzig und in Leipzig auf dem Jugendamt kann man nichts machen und ausrichten besteht die chance Höher wenn ich weg ziehe um dies alles zu läutern da es auch genug zeugen gibt die dies bestätigen können das dieser vorfahl nicht zutreffen ist.

SRY wegen das schlechte deutsch und erklären für rat und tips bin ich jeder zeit da, mir ist die angelegenheit sehr wichtig vor ich eines vergesse das grössere kind möchte das ich mich um sie kümere und für sie da bin und die mutter weiss es auch die were in dieser ganzen sache bereit und würde auch zustimmen
 

steffi1977

glückliche Mama
Die Chancen sind sehr gerring das du sie als Single bekommst, schon allein weil du Berufswegen lange und viel aus dem Haus bist.
Du bist nicht Verwandt oder? Dann sind die Chancen noch gerringer so viel ich weiß.
Und so lange der Vater nicht mit einverstanden ist und sagt das er die Kinder nicht haben möchte, werden die erst an ihm gegeben.
 

sunce

Neues Mitglied
Ja ich weiss bin nicht verwand und wie gesagt der vater hat kein interesse an die kinder er würd die vernachlässigen er trinkt auch sehr viel alkohol und die mutter will mir dies mit überschreiben egal was es für ein weg ist das ich mich darum kümmern kann ich meine mein beruf den ich habe würde ich auch sehr eingeschränkt nutzen das ich auch mehr zeit für das kind haben kann
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
das Umgangsrecht hat sich geändert:
Jetzt hat ein Kind Umgangsrecht mit allen Personen, mit denen es mal im Hasuhalt zusammengelebt hat.

Das heisst leider nur, daß die Kleine den guten Freund der Mutter besuchen und sehen darf, wenn es das möchte.

Von Sorgerecht sind wir da aber leider weit entfernt. 8 Monate ist nicht soviel, aber aber finde im Monmet keinen Text im Buch, der gegen die 8 Monate spräche.


Ich sehe da leider nur dann Chancen, wenn:
- der gute Freund der Mutter vom Singledasein zum Partnerleben wechselt;
oder
- die Kindsmutter ihre psychischen Probleme in den Griff bekommt. Gut wäre eine Ehe oder Beziehung, ist aber keine Bedingung.
oder
der Beitragseröffner mit der Mutter der Kinder eine eheähnliche Beziehung eingeht.

mfg
 

sunce

Neues Mitglied
Okay danke erst mal für dieser hilfe. laut nach dem jugendamt darf die mutter die kinder vor einem jahr nicht wieder bekommen es wurde alles getan das die kinder aus dem haushalt kamen was nicht einmal mit dem richtigen dinge zuging wobei lügen erfunden wurde jetz heist der aktuelle stand das die chance auf 0 ist das die mutter beide kinder wieder bekommt es muss aber eine möglichkeit geben das alle beide wieder zurück kommen können da nicht auf richtigen weg gehandelt wurde und es geben einige leute die dies auch beweissen können was kann man da gegen machen?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Eine klitzekleine Möglichkeit sehe ich:

Wenn das Vorhaben, die Kleine bis zur Genesung deren Mutter beim guten Freund unterzubringen, mit dem örtlichen Jugendamt besprochen wird. Es nützt nichts, in eine andere Stadt zu ziehen, nur weil ein Jugendamt dort keine Ahnung hätte. Die holen sich die Informationen immer.

Bei der Besprechung sollte die Mutter, der Freund anwesend sein. Und gewillt sein, in aller Ruhe ohne Ausraster darüber zu sprechen, wie die Möglichkeiten sind, bei ihm einen kindertauglichen Haushalt auf die Beine zu stellen.
Wenn das Jugendamt tatsächlich eine Lösung findet, dann kann die Kleine noch nachträglich gefragt werden - es hat aber bei Kleinen nicht viel Gewicht. Da die Kleine zu ihm will, dürfte es aber hier keine Probleme geben. Nur - der Wille der Kleinen ist keine Garantie, daß das Jugendamt auch so mitspielt.

Der Ausraster in der Schule hätte nicht passieren dürfen.

mfg
 

sunce

Neues Mitglied
Das dann das andere Jugendamt halt die infomationen mit rein holen wür ist mir klar und auch bewusst.

die mutter liest das hier auch alles mit werde dies noch mit rein fügen was die mutter möchte.


und das wir da in der schule falsch reagiert haben as ist klar, das hätte nicht sein dürfen rück gängig kann man das nun auch nicht mehr machen. Es darf ja auch nicht sein das Die lerhrin das Kind bedroht und Terorsiert das ist auch nicht richtig wir sin in diesem Punkt 4 zeugen die es mit gehört haben und das Kind extra, das heist wir waren dann 5Leute die es bezeugen können. die lehrer waren nur zu 3 und die haben widerum lügen erfunden was nicht richtig war. nur das müssen wir nun auch beweissen können.

DIe mutter ist in der Lage sich um die Kinder zukümmern zu sorgen und auch für die dazu sein understützung hatte sie nun auch mit dabei gehabt nun wurde die Mutter von der Famileienhälferin hingangen und die hatte auch nicht die warheit gesagt. Nun wurde dies beschlossen das sie die kinder vor 12 Monate nicht wieder in den haushalt der mutter leben darf. die dürfen nur beim vater ein jahr probe. und nach all den jahren und mehr dazu hatte der vater sich nicht um die kindern gekümmert und dennen ist es auch so egal. bei dem mädchen in der schule geht es mehr und mehr den bach runder ich sehe darüber hinnaus keine aufstiegschance beim vater. es muss da auch wieder eine möglichkeit geben das wir die beiden viel eher zurück bekommen über anwalt usw sehe ich a keine chance weil dann alles von vorne los gehen würd aber eine lösung muss es doch geben
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

also das Umgangsrecht hat sich nicht geändert, jedenfalls nicht in letzter Zeit. Die letzte Reform trat 1998 in Kraft. Und es haben auch nicht grundsätzlich alle Personen ein Umgangsrecht, mit denen das Kind mal im Haushalt zusammen gelebt hat, sondern viel mehr nur enge Bezugspersonen, die Verantwortung für das Kind übernommen haben oder ubernehmen, und auch nur dann, wenn es dem Kindeswohl dient. Will heißen: Der WG-Partner, die Haushälterin, oder der gute Freund der Mutter haben nicht alleine deshalb ein Umgangsrecht, weil sie mal mit dem Kind unter einem dach gelebt haben - sie müssen viel mehr auch eine enge Beziehung zum Kind aufgebaut haben, die gut für das Kind ist.

Zudem hat das Umgangsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Nur weil jewmand Umgangsrecht genießt, bedeutet das nicht, dass er oder sie auch Sorgerecht erlangt. Die Regelungen sind komplex, und damit vor allem ein Fall für einen guten Anwalt, der sich auskennt, und dafür sorgt, dass das Recht der Beteiligten durchgesetzt wird.

@sunce: Geht zu einem Anwalt, wenn Ihr noch keinen habt, denn nur der kann Euch weiter helfen.


Viele Grüße,


Ariel
 

sunce

Neues Mitglied
also du meinst dann der schritt mit dem anwalt ist das beste was genau kann man dagegen machen und vorgehen weil es were echt ein sehr langer und schwiriger weg. erst wurde mir gesagt das es mit dem anwalt nichts bringen könnte, und jetz sagst du mir das man den anwalt einschalten sollen. ich habe anfang an schon an einem anwalt gedacht und auch mit anwälten telefoniert die sagten ja auch das es hoffnung gibt. das schlimme daran ist wie kann man es beweissen. das mit der schule gibt genug zeugen die es beweissen können das die schule das kind bedroht haben und das andere ist wir wissen nicht was die schule das amt gesagt hat. und wie ich es auch beschrieben habe gab es ein jugendamt termin und da wurden all die worte verdreht die nicht der warheit ensprechen. die mutter wurde immer wieder eingeschüchtert. die soll dies underschreiben und das. die mutter wurde auf jedem fall zu allen dingen gewungen.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

die Sache ist, dass Dir nur ein Anwalt sagen kann, ob es Aussicht auf Erfolg gibt - wir hier können das nicht, weil wir keine Anwälte sind, hier im Forum auch keine Rechtsberatung geben dürfen, und wir außerdem nicht alle Einzelheiten kennen.

Es kann auch nur ein Anwalt beurteilen, ob das Jugendamt alles richtig gemacht hat.

Viele Grüße,

Ariel
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Zum 1. Juli 1998 wurde das Sorge- und Umgangsrecht erheblich verändert. Die Sorgerechtsbestimmungen gelten seitdem für alle Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Das bedeutet, daß auch Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die aber eine sogenannte Sorgeerklärung für das gemeinsame elterliche Sorgerecht gegenüber dem Standesamt abgegeben haben, bei einer entgültigen Trennung hinsichtlich des Sorgerechts so verfahren können, als wären sie verheiratet.

Die Gründe, die zur Zuweisung des Sorgerechts geführt haben, spielen für das Umgangsrecht grundsätzlich zunächst keine Rolle, es sei denn, es hätten hierfür gewichtige Gründe vorgelegen. Es steht dem Elternteil zu, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält bzw. dem das Sorgerecht entzogen ist. Nunmehr ist ausdrücklich festgelegt, daß auch Grosseltern und Geschwister ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. Die Vorschrift wurde sogar dahin erweitert, daß auch Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils ein Umgangsrecht mit einem Kind haben können, wenn dieses längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Ehegatten gelebt hat, und auch Personen, bei denen das Kind längere Zeit in Familienpflege war. Das Umgangsrecht ist somit erheblich erweitert worden.

Wie bisher wird allerdings dieses Umgangsrecht von Großeltern, Ehegatten oder Pflegepersonen eingeschränkt oder ganz entzogen werden können, wenn die Großeltern oder andere Personen meinen, anders erziehen zu müssen als der sorgeberechtigte Elternteil.

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Stimme ich hitnak zu, Anwalt nötig. Wahrscheinlich u.a. die Frage, ob man nachträglich diese 8 Monate als Familienpflege deklarieren kann.

mfg
 

sunce

Neues Mitglied
ich habe hier auch schon mit angegeben das ich mehre anwälte in kontakt getretten bin und nach gefragt gehabt die sagten das es in dieser sache grosse hoffnung gibt das man die kinder wieder bekommen kann. wie ich es hier auch beschrieben habe so habe ich es den anwälten auch schon gesagt. und vom ersten wort her sagten die die kinder kann man wieder bekommen. die mutter lebt vom hartz 4 sie müsste erst beim amstgericht ein schein beantragen wo der anwalt bezahlt werden kann. und ich weiss nicht wie teuer dies ist
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

die Frage kann ich Dir leicht beantworten. Einen Beratungsschein gibt es für kein Geld, wenn man bedürftig ist. Man muss dann allerdings beim Anwalt zehn Euro bezahlen.

Viele Grüße,

Ariel
 
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