brauche Rat -  Hilfe vom Staat, trotz Arbeitsplatz???

Heavenly

Neues Mitglied
hallo ihr,

habe ein problem:
ich bin gerade mutter geworden (22.08.09) und habe einen festen arbeitsplatz. dort habe ich bereits für 2 jahre elternzeit beantragt und da der vater meines kindes und ich zusammenziehen wollten, habe ich das elterngeld auf 2 jahre gedehnt.
zur zeit bekommt der kindsvater alg 2, aber demnächst wird er wohl einen job (aber nicht gut bezahlt) haben. wenn er also dann das gehalt bekommt und ich das elterngeld, würden wir finaziell gerade soeben zurecht kommen, aus dem grund, habe ich mich halt für die doppelte laufzeit des elterngeldes entschieden.

nun ist es aber so, dass mein freund sich getrennt hat und somit auch nicht mehr mit mir zusammenziehen will. nun bin ich quasi alleinerziehend und kann unmöglich von dem elterngeld allein leben.
nun meine frage: habe ich anspruch auf zuschuss wie zb harz 4?
ich befürchte nämlich, dass die mir sagen werden, da ich ja arbeit habe, ich dann gefälligst nach 8 wochen mutterschutz wieder arbeiten gehen soll, wenn ich mit dem elterngeld allein nicht klar komme. weil ich denke, dass nur arbeitslose anspruch darauf haben?
täusche ich mich, oder habe ich tatsächlich keinen anspruch?
für mich wäre es schrecklich, keine 2 jahre bei meinem kind bleiben zu können.
hat jemand von euch erfahrung damit oder weiß bescheid?
ich wäre wirklich dankbar für antworten!
liebe grüße
 
Hallo,
du kannst entweder begleitendes ALG II beantragen oder Kindergeldzuschlag und Wohngeld.
Bezahlt dein Freund Unterhalt für dich und euer Kind?
In wie weit man dir sagt das du nach einer bestimmten Zeit wieder arbeiten kannst,weiß ich nicht genau aber es muss ja auf jedenfall gewährleistet sein das dein Kind dann beaufsichtigt wird.
Ich persönlich kenne ein Mädel welches alleinerziehend ist und sie ist noch nicht wieder am arbeiten, das Kind ist nun 1,5 Jahre.
 

Heavenly

Neues Mitglied
danke marion, ich hoffe, du hast recht.
von dem vater kann ich kein unterhalt bekommen, denn noch bezieht er ja ALG II. Ich muss mich nun um den unterhaltsvorschuss vom jugendamt bemühen, aber das ist ja auch nicht viel geld.
 
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