Hilfe....

Josily

Neues Mitglied
der Vater meiner Tochter hat bisher keinen Unterhalt gezahlt,Trennung war im November 2007.Unterhaltsvorschuß bekomme ich seid Oktober 2009 nicht mehr.
jetzt habe ich heute von meiner Ex-Schwiegermutter erfahren,das mein Ex-Mann jeden monat Unterhalt zahlt und das seid mehreren Monaten.
Zuerst hat wohl das Jugendamt das Geld eingezogen,nun zaht sein Chef das jeden Monat irgentwohin,ich schätz mal auch ans Jugendamt.

Ich frag mich jetzt natürlich,warum meine Tochter den Unterhalt nicht bekommt.
hatte das schon mal jemand von euch?
Mir ist klar,das er den vorgestreckten Unterhalt zurück zahlen muss,aber kann es sein,das deshalb das Kind leer ausgeht?
werde morgen früh zwar das Jugendamt anrufen,aber eure Meinung würd ich dennoch gern hören.

Freue mich über eure Antworten
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich kann nur raten: Das Jugendamt holt sich von Deinem Ex den Vorschuss zurück, den es an Dich gezahlt hat. Die Vorschusszahlungen enden zu einem bestimmten Zeitpunkt der sich nach bestimmten Gegebenheiten richtet, auf die Du mit Sicherheit bereits hingewiesen worden bist.

Du bist mit Sicherheit auch darauf hingewiesen worden, dass man sich schon den Unterhalt direkt vom Vater holen muss, und dass das Amt nur in Vorleistung tritt, und selbst falls das aus irgendeinem Grund nicht der Fall war, scheint es Dir irgendwie die vergangenen eineinhalb Jahre über egal gewesen zu sein, denn sonst hättest Du damals, als die Zahlungen eingestellt wurden, das Jugendamt gefragt.
 

Josily

Neues Mitglied
Das Jugendamt hatte die Zahlung eingestellt,da ich neu geheiratet hatte.Zudem Zeitpunkt hieß es vom Vater immer,es sei nichts bei ihm zuholen.
Hingewiesen wurde ich vom Jugendamt allerdings auf nichts.
Da er in der zwischenzeit noch einmal Vater geworden ist,bin ich auch keine weiteren Schritten seitens meiner Anwältin gegangen.
 

pseudomonas

Aktives Mitglied
Hallo,

bei mir ist es so ein ähnlicher Fall.
Trennung war 2008. Ich habe dann bis mitte 2010 Unterhaltsvorschuss bekommen - dann habe ich auch neu geheiratet. Jetzt ist er seit März mit seiner Ausbildung fertig und ab 01.04. arbeitet er in seinem Beruf.
Ist es dann so das er jetzt erstmal den vorgestreckten Unterhaltsvorschuss vom JA zurückzahlen muss und ich daher evtl. noch keinen Unterhalt von ihm bekomme für das Kind? Muss ich das beim JA melden das er jetzt arbeitet, oder ist das seine Pflicht?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

zunächst einmal: Ich bin kein Anwalt. Das bedeutet, dass alles, was Ihr hier im Forum lest, auch von mir, falsch sein kann. Ohnehin kann Euch nur ein Anwalt weiter helfen.

Denn: Das Jugendamt zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorschuss auf den Unterhalt - das sind keine Unterhaltszahlungen. Diesen Vorschuss holt sich das Jugendamt vom betreffenden Elternteil zurück - zur Not auch mit Gerichtsvollzieher, und Kontopfändung und allem Drum und Dran.

Wenn das Jugendamt aufhört, einen Vorschuss zu zahlen, ist allein der betreuende Elternteil dafür zuständig, dafür zu sorgen, dass der Unterhalt weiter gezahlt wird. Dafür ist ein Anwalt nötig, der die Forderung gerichtlich festhalten und im Zweifelsfall auch pfänden lässt - die Forderungen des Jugendamtes stehen dann erst einmal zurück.

Ist erst einmal ein Titel vom Gericht erlassen, gilt dieser 30 Jahre lang.
 

usagimoon

sadness
Und welche Chancen hat man dann als Kind jemals Geld vom Vater zu bekommen, wenn der niemals arbeitet und immer nur H4 bekommt? Was bringt dann ein Titel und der Kampf um den Unterhalt??

Liebe Grüße
 
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