Traurig -  Jugendamt nimmt Kind aus Familie

mafwud

Neues Mitglied
Ich bin natürlich am überlegen, ob ich mich an eine Psychiater wende, aber eher um damit zu beweisen, dass ich erziehungs- und sorgerechtsfähig bin und nicht psychisch gestört.

Davon wird mir aber andererseits auch teilweise abgeraten.
Wie im hier diskutierten Fall, wurde das ja auch nicht als von Bedeutung eingestuft.

Wenn du den Beschluss und das Protokoll lesen würdest, würdest du nur lesen, dass ich psychisch gestört zu sein scheine, wie gesagt, ich bin nicht in Behandlung.

Gleichfalls wird ein vorgelesener Polizeieinsatzbericht zwar erwähnt, aber in keiner Weise irgendwie gewürdigt. Dort steht sinnbildlich drin: das Kind habe total verstört in der Wohnung des Vaters gesessen und nur sehr unverständlich herausgebracht, es wolle zur Mutter. Danach hat es sich nur am Vater vorbeigetreut, als der Polizist es an die Hand nahm und sich zwischen Vater und Kind stellte.

Am ersten Schultag ist der Vater in der Schule aufgetaucht, das Kind hat sich hinter einer Erzieherin versteckt und hatte Angst, er würde sie mitnehmen.
Hier wird von der Gegenpartei behauptet, ich hätte das inzeniert, aber wie, wer konnte davon ausgehen, dass er dort auftaucht, es war nicht seine Umgangszeit. Die Schule war zu diesem Zeitpunkt über unsere Probleme nicht informiert und über die Reaktion des Kindes fassungslos.

Und Zeugen werden nie gehört und so steht Aussage gegen Aussage, allerdings hat er keine Zeugen und käme dann wohl sehr schlecht weg, wenn man die vorhandenen Zeugen hören würde.

Sicher macht jeder Mensch in seinem Leben Fehler und ich spreche mich wirklich davon nicht frei. Und klar bin ich auch wütend, aber in erster Linie auf mich selbst, weil ich nicht früher die Reisleine gezogen habe.

Und die Beschwerden und Anzeigen habe ich mit Absprache meiner Anwältin eingereicht, also ist das nicht einfach aus meiner Wut entstanden.
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
mafwud ich muss deine infos und die berichte aus deinem block erst mal sortieren bevor ich dazu was schreibe.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@mafwud: Sei mir nicht böse - es ist einfach extrem schwierig, sich auf Grund der Informationen, die Du zur Verfügung stellst, eine Meinung zu bilden. Es ist möglich, dass hier ein Fehlurteil passiert ist, denn Fehlurteile passieren. Du musst Dir vorstellen, dass man von außen immer nur einen ganz kleinen Blick hinter die Kulissen werfen kann, und sich auf Grund dessen eine Meinung bilden muss. Es ist aber auch möglich, dass Du momentan Deiner Tochter wirklich nicht gut tust, und dass andere das vor Dir erkannt haben. Niemand kann das sagen.

Du kannst Menschen mit Deinem Blog, durch Twitter auf Deine Seite ziehen, ja, aber die Wirklichkeit lernen wir trotzdem nicht kennen, weil Du sie selbst nicht wirklich kennst.

Aber ich habe den Eindruck, dass Du dazu bereit bist, etwas dafür zu tun, um Deine Tochter zurück zu bekommen. Und ich habe den Eindruck, dass Du Dir sehr viel, vielleicht zu viele Sorgen um etwas machst, was passieren könnte, aber noch nicht passiert ist: Dass Dein Ex-Partner seine Tochter nach Algerien bringen könnte. Das musst Du bekämpfen.

Und deshalb solltest Du mal beim Psychiater vorbei schauen: Der ist ein Arzt. Und er hat Schweigepflicht. Das heißt, dass niemand davon erfährt, wenn Du das nicht willst. Sein Gutachten hat vor Gericht wenig Aussagekraft, weil es ein Vertrauensverhältnis gibt, dass nicht zerstört werden darf. Aber wenn der Psychiater der Ansicht ist, dass alles in Ordnung ist, dann besteht keinerlei Grund, nicht auch einem vom Gericht benannten psychiatrischen Gutachter zuzustimmen.

Falls der Psychiater allerdings sagt, dass es ein Problem gibt, dann ist das auch gut: Du kannst dann nämlich zeigen, dass Du etwas unternimmst, dass Du an Dir arbeitest. Das bringt Dich in eine völlig andere Verhandlungsposition.

Viele Grüße,

Ariel
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich finde ihren Blog nicht.

Habe aber vollstes Verständnis dafür, daß der Kindesentzug eine Massnahme ist, die eine Kindsmutter schwer in ihrem rationalen Denken beeinträchtigt. Die Überlegungen bzgl. Psychiatrie, Algerien, das eigene Leben, wird sie vermutlich jetzt nicht alleine bewältigen können.
Wichtig sind Freunde/Gesprächspartner, offizielle Hilfestellen. Soweit ich weiss, kann sie auch mit dem Psychiater ihrer Wahl ein Vorgespräch führen. Und im Vorgespräch wird möglichst geklärt, ob die Schiene Psychiater(in) weiterverfolgt werden kann und soll - eventuell auch im Hinblick auf eine spätere Gerichtsverwertbarkeit.

@Ariel: Hältst du, deinen wertvollen Erfahrungen nach, ihre Weigerung, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, für den Hauptgrund für das Urteil/den Beschluss?


Von einer Veröffentlichung der Gerichtskorrespondenz / Auszügen von der Akte rate ich dringend ab.

mfg
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Arik danke nur mir hätte sicherlich wieder mal das nötige Taktgefühl gefehlt.
ich bin da eher wie ein Bulldozer wenn es um die endgültige Formulierung geht.
Aber im Grunde wäre es fast das selbe gewesen was ich geschrieben hätte halt nur mit anderen Wörtern.
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

@Gerhard: Hier ist zunächst mal der Blog: http://mafwud.blogspot.com

Zu Deiner Frage. Es ist kompliziert. Grundsätzlich darf ein Gericht nicht allein auf Grund der Weigerung eines Beteiligten, sich medizinisch behandeln zu lassen, eine Entscheidung fällen, so lange es nicht um die Frage der medizinischen Behandlung selbst geht - zum Beispiel in Fällen der Zwangseinweisung, oder wenn Eltern ihrem Kind eine lebensnotwendige medizinische Behandlung verweigern. Ein Gericht kann auch aus der Weigerung, sich medizinisch begutachten zu lassen, kein Urteil ableiten. Ich unterteile Behandlung und Begutachtung ganz bewusst, weil ein Gutachter grundsätzlich nicht behandelt.

Allerdings sind solche Weigerungen immer Teil eines Ganzen, der Aufnahme objektiver Beweise, ganz gleich ob in Straf- oder in Zivilprozessen, und so kann diese Weigerung durchaus auch einen Meilenstein auf dem Weg zur Urteilsbildung darbieten - zum Beispiel dann, wenn die Handlungen einer Mutter oder eines Vaters das Kindeswohl, wie es im Gesetz festgelegt ist, beeinträchtigt, und der Betreffende das Angebot des Gerichts oder eines beteiligten Juristen ablehnt, eine Änderung dessen einzuleiten - denn in diesem Fall könnte man die Weigerung der Behandlung oder Begutachtung als mangelnde Einsicht auslegen.

Ob dies im vorliegenden Fall passiert ist, weiß ich nicht. Grundsätzlich ist eine solche Entscheidung immer eine Kombination aus verschiedenen Fakten, die dem Gericht präsentiert worden sind.

Konkret zum vorliegenden Fall kann ich mich nicht äußern - es sind einfach zu viele Fragen offen. Zum Beispiel warum die Anwältin angeblich Anzeigen gegen Richter und Jugendamtsmitarbeiter befürwortet, nachdem sie ganz offensichtlich den Ablauf des Verfahrens nicht beanstandet hat, und auch von Revision lese ich da nichts. Mafwud beklagt sich darüber, dass nach dem Gesetz gehandelt wurde, und hat deshalb Anzeige wegen Amtsmissbrauchs (Rechtsbeugung) eingereicht - da müsste jeder Anwalt das Stoppschild hochgehalten haben.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
@mafwud
Das ABR ist weg. Aber nicht das SR. Steht in der Entscheidung des Gerichts etwas von einer Befristung, z.B. 1/2 oder 1 Jahr?
Wenn du das SR noch innehast, dann hast du das Kind nicht in dem Sinne verloren. Soweit ich weiss, muss der KV mit dazu beitragen, daß du wenigstens ab und zu das Kind bei dir haben kannst. Denn das Kind soll nicht dir (bzw. du dem Kind) entfremdet werden.

Meineswissens liesse sich das ABR auch wiedererlangen. Wahrscheinlich nach einer Wartezeit und in Abhängigkeit von gerichtlichen Auflagen.

Du hast Angst. Nicht ohne Grund, aber ob zuviel, bleibt offen. Und diese Angst macht dir das Leben schwer. Z.B. wenn es darum geht, den Umgang mit Kind von ihm einzufordern.
Gehst vermutlich einem direktem Rechtsstreit mit ihm aus dem Weg.
Ich gehe davon aus, daß er weiterhin noch in D lebt. Wie macht er das als Vater mit so einem kleinen Kind? Hat er viel Geld oder eine neue Partnerin, die als Ersatzmutter fungiert?

mfg
 

usagimoon

sadness
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vater das Kind verschleppt, immerhin ist er vors Gericht gezogen, wollte er ein Kind verschleppen, hätte er sich diese Mühe doch nicht gemacht?

Ich frage mich: Wieso hat das Kind solche Angst vorm Vater? Wurde es geschlagen, misshandelt? Oder hast Du dem Kind erzählt, dass der Vater schlimm ist? Das wäre nämlich auch schlecht. Hast du das Kind geängstigt, indem du ihm gesagt hast, der Vater wolle es verschleppen?
 

mafwud

Neues Mitglied
Hallo,

ich möchte erstmal sagen, ich habe den Rechtsstreit angefangen.
Dabei ging es zuerst um den Umgang, den hatte sich der Vater erkämpft, aber nicht eingehalten.

Was tut er mit dem Kind, McDonalds, einkaufen und zurück nach Hause.

Die Zwei Wochen, wo er jetzt die Kleine hat, dabei ist schon das erste Wochenende die längste Zeit gewesen, welche er mit ihr verbracht hat.

Der zweite Rechtsstreit von mir war ein Gewaltschutzproßess, welcher gekippt wurde, wegen dem Umgang des Vaters, dabei könnte man die Mutter nicht in Schutz nehmen.

Erst der Dritte kam von ihm, aber nur, weil mein damaliger Anwalt nicht schnell genug reagiert hat.
Davor hatte der Vater versucht, mir das Kind aus dem Auto an einer Tankstelle zu entwenden. Seit dem will sie dort nicht mehr tanken.

Der Letzte ging vom JA aus wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung durch "mich".
Dienstag war Verhandlung, Freitag wurde der Beschluss ohne mein Wissen vollzogen.

Dazu muss ich sagen, dass in Deutschland Urteile fast 100 Prozent auf anraten des JA gefällt werden. Es gab einen verfahrenspfleger, der den ABR auf den Vater nicht befürwortete. Dabei wusste er von vorhergehenden Verhandlungen nichts.

Auch die Richterin wohnt erst den letzten zwei Verhandlungen bei und dabei wurde mir schon zur ihrem ersten Verhandlungsbeginn von ihr gesagt, man müsse schauen, ob ich sorgerechtsfähig bin. Sie hatte sich noch nichts angehört.
In der zweiten gab sie zu, von den zwei ersten Verhandlungen nichts zu wissen.
Auch musste sie in der ihrer zweiten Verhandlung mehrmals nachfragen, was sie gerade gemacht hat.
In der Verhandlungspause wurde das Kind zweimal gefragt, ob der Vater ins Zimmer kommen dürfe, dass hat meine Tochter verneint, trotzdem wurde ihr der Vater vor die Nase gesetzt.

Ich habe ihr nichts von einem schlechten Vater erzählt.
Obwohl er immer wieder Umgänge aus nichtigen Gründen ausfielen ließ, um dann wieder auf seine Rechte zu pochen, habe ich ihm diese gewährt.

Erst als meine Tochter aus verschiedenen schlimmen Situationen anfing, Angst vor ihrem Vater zu haben, habe ich Umgänge untersagt oder abgebrochen.
Das wird mir als Missachtung ausgelegt.

Übrigens, sie weiss nichts vom angedrohten Kindesentzug.
Sie weiss nur, weil er es ihr erzählt hat, dass sie mit ihm nach Algerien soll(in Urlaub).
Dort versteht sie nicht seine Sprache, dass hat sie auch bei ihm schon bemängelt, er soll nicht so sprechen, sie versteht nichts, sie kennt keine Kultur und sie hat doch nie viel Zeit mit ihm verbracht, welches Vertrauen hat sie denn zu ihm.

Im Beschluss gibt es keine zeitliche Beschränkung.
Eine Beschwerde gegen den Beschluss mit 15 Seiten hauptsächlicher Verfahrensmängel wurde eingereicht.

Der Vater spricht mir gegenüber von seiner Aggressivität, wenn ich mich in seiner Nähe befinde. Daher nehme ich schon ständig jemanden mit oder habe mich bei Umgangsübergabe zurückgehalten, damit es vor dem Kind nicht eskaliert.

Und trotzdem sieht man bei mir die Schuld.

Den Gewaltschutzprozess habe ich geführt, weil ich nicht mal weiss, ob es mich heute noch so geben würde, wenn ich beim Übergriff nicht die Flucht angetreten wäre.

Sicher kann man darüber spekulieren, in wie weit meine Psyche angeknackst ist.
Achso, ich wurde nicht dazu verurteilt, einen Psychologen aufzusuchen.
Also warum soll ich mich dagegen wehren.
Nur Außer Gericht und JA sieht dazu keiner eine Veranlassung: kein weißer Ring, Kinderschutzbund, Caritas, weder Kita noch Schule meiner Tochter(sie ist altersgerecht körperlich entwickelt, immer sauber und vom Wissenstand ungefähr ein halbes Jahr voraus).
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

nachdem ich Deine Zeilen, hier und in Deinem Blog, genau gelesen habe, habe ich den massiven Eindruck bekommen, dass das, wie Du die Dinge siehst, und das, was tatsächlich geschehen ist, zwei verschiedene Dinge zu sein scheinen.

Da schreibst Du zum Beispiel, dass der Vater sich nicht gekümmert habe, aber dann beschreibst Du, wie er sich den Umgang erkämpft, und wie Du später diesen Umgang unterbindest - welche Situationen Du als so schlimm empfunden hast, dass das notwendig gewesen sein könnte, sagst Du nicht dazu. Aber grundsätzlich ist es nicht Deine Entscheidung, Umgang zuzulassen, oder ihn nicht zuzulassen, wenn es eine Umgangsregelung gibt. Es ist eine Realität in einem Rechtsstaat, dass seine Gesetze für alle gelten, und sich dementsprechend alle daran zu halten haben.

In Deinen Worten ausgedrückt liest sich das dann so:

"Hier in Deutschland wird nach Chema F gehandelt und nur nach dem Gesetz gegangen und nicht individuell geschaut."

Ich frage Dich: Würdest Du Dir wirklich wünschen, dass ein Richter, dass das Jugendamt tatsächlich nach Gefühl, und nicht nach Gesetz handeln? Das würde nämlich bedeuten, dass bei einem Streit immer derjenige gewinnt, der besser formuliert, der mehr Tränen weint, ganz gleich ob es Krokodilstränen sind, und damit nicht zwangsläufig der der Recht hat.

Hast Du Recht? Ich weiß es immer noch nicht - falls das Jugendamt tatsächlich den letzten Prozess angestrengt haben sollte, muss es dabei Gründe genannt haben. Diese Gründe hast Du uns aber bis jetzt immer noch nicht erklärt. Es ist undenkbar, dass Du sie nicht kennst, denn es muss lange vor dem Verfahren Gespräche mit dem Jugendamt gegeben haben, in dem Du auf die Besorgnis der Mitarbeiter hingewiesen worden sein musst. So ein Prozess fällt nie aus heiterem Himmel.

Wenn einem das Amt, wenn einem das Gericht sagt, dass man hier oder dort ein Problem sieht, dann mag es zwar so sein, dass man das selbst völlig anders sieht. Aber trotzdem ist es dann allerhöchste Eisenbahn, sich daran zu machen, diese Dinge zu ändern, weil nämlich sonst das passiert, was nun passiert ist.

Ich schreibe Dir das nicht, weil ich Dir so gerne Vorwürfe mache, sondern weil ich hoffe, dass ich Dich aufrütteln kann: Erst wenn Du wach bist, erst wenn Du verstehst, dass Du, wenn Du Deine derzeitige Situation wirklich verändern willst, diese Veränderung in Dir drin geschehen muss, weil Du nicht darauf hoffen kannst, dass sich irgendjemand sonst verändert, und dass keine Petition, keine Anzeige diese Situation ändern wird, sondern nur Du selbst, indem Du Dir die Gründe nimmst, die vom Jugendamt, vom Gericht genannt worden sind, und Dir sagst, dass ganz gleich, ob Du das für zutreffend hältst, Du alles daran setzt, es zu ändern.

Denn dann bist Du in einer völlig anderen Verhandlungsposition: Du zeigst, dass Du Dich den Dingen stellst, dass Du wirklich kämpfst, und nicht nur versuchst, die Meinung der Leute für Dich zu gewinnen.

Viele Grüße,

Ariel
 

Sandy2150

Neues Mitglied
Hallo, ich bin neu hier und suche schon lange nach Hilfe. Ich mache leider auch diesem Thema durch mir wurde mein Kind letztes Jahr weggenommen, und jetzt im Dezember 2010 kam das Gutachten und die Verhandlung, wo entschieden wurde mein Kind soll dauerhaft fremdbetreut werden soll, der Richter sagte er läßt mir Zeit wieder gesund zu werden. Ich hatte vor 5 Jahren Borderline aufgrund ewigem Stress und Druck vom Jugendamt. In meinem Leben ist leider nicht so einfach verlaufen.
Aber ich habe Therapie gemacht und bin in eine Umgebung gezogen um neu anzufangen, und jetzt weiss ich einfach nicht mehr weiter was ich tun kann.
Mein Anwältin will noch vor das Oberlandesgricht in Hamm gehen, aber Sie meint das ich keine Chance habe, wenn ich nicht weitere Beweise bringen kann.
Ich bekomme von dem Kinderarzt der mein Kind behandelt das bei der Inobhutnahmefamilíe lebt, eine Bescheiningung das mein Kind nie Medikamente bekam, im Gutachten steht das das Kind Medikamante verweigere ein zunehmen und das ist eine Lüge, ich weiss einfach nicht mehr was ich noch tun kann, ich denke das das leider nicht ausreicht.
Ich muss zu meiner Person sagen ich war alleinerziehend und der Suizidversuch letztes Jahr war nur ein Hilferuf der aber für mich Zukunt mit Kind verbaut habe.
 

mafwud

Neues Mitglied
Kopf hoch Sandy

Hallo Sandy,

ich kann sehr gut nachfühlen, wie es dir geht.
Leider gebe ich deiner Anwältin recht, wenn sie dir keine Chancen beim OLG verspricht.
Gerne werden Beweise auch einfach ignoriert oder gar nicht gehört.
Hab ich auch durch.
Da du nun gezielt Hilfe suchst, biete ich dir auch mal folgende Seite an:
http://www.betroffene-eltern.com
Wenn du es wünscht, können wir auch privat Kontakt aufnehmen.
Leider hab ich auch gemerkt, dass nur wenn man selbst betroffen ist, auch wirklich verstehen kann, wie sich der Andere fühlt.
Ohnmacht hin oder her, du musst dein Leben erst selbst wieder auf die Reihe bekommen, ansonsten bin ich auch bei mir bei dem Stand angekommen, vorher kannst du deinem Kind keine Hilfe sein. Dein Leidensdruck geht schon viel zu lang.

Meld dich bitte.
LG mafwud
 

Nevermind

SSM - SuperStiefMom :D
Ich habe mir gerade das besagte Forum und ihre Startseite angesehen.

Vertraue keinem Sozialarbeiter.
Jeden Tag nehmen die Jugendämter 77 Kinder in Obhut!!!
Du bittest um Hilfe und wirst gedemütigt !!!
Jugendämter missachten ihre eigenen Gesetze und entsorgen dein Elternrecht!!!
Keine Prüfung
Keine Aufklärung
Keine Hilfeplanung
Kein Mitspracherecht
Hat die Staatsgewalt von 1939 noch immer die Kontrolle der Erziehung? Sinnvolle Familienhilfe statt Kindesentzug!

Ich muss ehrlich sagen, das kenne ich vom unseren JA nicht. Es gibt immer schwarze Schafe (hatten zuerst auch keinen, der uns überhaupt nicht angehört hatte) aber bisher kann ich nur sagen, dass das JA bisher immer in Interesse des Kindeswohl gehandelte. Diese gleich zum Anfang gestellte Aussage schockt mich. Vertraue keinen Sozialarbeiter .. Jugendämter missachten ihre eigene Gesetzte. Ich hatte eher das gefühl, das stetig auf diesen bestanden wird. Ich war nun schon mehremale beim Amt und (vielleicht hatte ich Glück) und ich hatte immer Hilfeangebote und Lösungsvorschläge unterbreitet bekommen.. Daher kann ich der aus den Zitat genannten Aussage überhaupt nicht zustimmen.
 

Katrin1010

Neues Mitglied
Hallo ihr, hier ist Katrin1010,
das Jugendamt nimmt nicht ohne irgendeinen wichtigen Grund ein Kind aus der Familie. Da meine Freunde und ich viel über dieses Thema nachdenken bildet sich jeder seine eigene Meinung. Meine Freunde haben alle Kinder und sagen übereinstimmend, daß es für das Kind in bestimmten Fällen das Beste ist. Das ist für uns kinderlose teilweise sehr schwer nachzuvollziehen.Meiner ehemaligen besten Freundin wurden auch die Kinder weggenommen. Sie hatte die Kinder im Prinzip sich selbst überlassen. Die Wohnung war ein einziger Saustall. OK bei uns ist auch nicht immer aufgeräumt, aber in 5 Minuten herrscht bei uns wieder Ordnung wenn beide mitmachen. Bei ihr konnte nur noch eine Putzkolonne helfen. Mit allem was dazu gehört. Um nur einiges zu sagen: es wurde keine Wäsche mehr gewaschen, man konnte kein Essen kochen, weil nicht abgewaschen war. Die Teller stapelten sich nur so in der Küche. In der gesamten Wohnung stank es nach Urin und anderen zum Teil undefinierbaren Gerüchen. In diesem Fall war es für die Kinder ein Segen dort raus zu sein. Der Junge war zu siesem Zeitpunkt 11/2 Jahre alt und die Tochter gerade mal 6 Monate. In diesem konkreten Fall hat das Jugendamt ja mal beizeiten eingegriffen, ehe den Kindern noch mehr passiert wäre.
 

Mama1980

Aktives Mitglied
Also ich muss ganz ehrlich sagen das JA macht auch Fehler. In manchen Fällen ist es richtig die Kinder herauszuholen aber in manchen Fällen auch nicht. Ich selber stecke grad in so einer Situation und habe Angst das sie mir meine Tochter nehmen weil sie Probleme in der Schule macht. Dazu hatte ich ja berichtet. Für meine Kinder tuhe ich alles, ich habe eine Regeltafel an die sie sich halten, sie kriegen jeden Tag frisch gekochtes Essen,und bei mir ist es immer sauber, sie werden versorgt und ich knuddel sie oft genug. Spielen, basten , raus gehen das tuhe ich auch mit den Kindern. Genauso das ich mit jedem der Kids einen tag nur für ihn/ sie nehme und das mache was sie gern wollen.Jeden Termin , arzt, therapien oder anderes habe ich wahrgenommen. Meine gesamte zeit widme ich zur zeit den Kindern und nur denen. Alles andere wie meine Familie , Freunde etc stehen im Hintergrund. Und ich gehe auf jeden Vorschlag ein was das Jugendamt gibt oder die Schule wenn es meiner Tochter hilft. Aber egal was ich auch tuhe, es passt denen nicht. Jeder vorschlag wenn es nicht hilft heisst es nur ja dann muss sie ins Heim. Und wieso???? Nur weil keiner weiter weiss und keiner von denen mehr Lust hat sich damit zu beschäftigen. heute erfahre ich von der familienhilfe, das wenn das Jugendamt nicht weiter weiss und nichts hilft, sie dann nur den Eltern die Schuld geben und sagen es muss am zuhause liegen, weil sie alles andere nicht mehr bearbeiten wollen und können. Und das wird nur gesagt weil sie vond er Norm ausgehen, sie schauen nicht wirklich nach ob es so stimmt oder nicht. Laut Norm ist das so also ist das bei jeder Familie so wo man nicht weiter arbeiten will.
Da frage ich mich, wundert sich Deutschland wirklich das die meisten keine Kinder mehr wollen?? Ich bin am verzweifeln und die einzige die ich von den Ämtern an meiner Seite hab die davon überzeugt ist das es nicht an zuhause liegt ist die Familienhilfe, die die oft bei mir ist und sieht was ich mache. Aber das JA will das gar nicht mehr hören. Sorry aber mir platzt so langsam alles wegen dem JA
 
Oben