Jugendamt übernimmt Kosten der Hebo

Felicitas

ständig auf Achse
wenn das Kind von der Regelschule verwiesen wird und eine Unterbringung an einer anderen Schule vor Ort nicht möglich ist.

Unter diesen Umständen ist das Jugendamt zur Kostenübernahme verpflichtet entweder für das der Heboschule angeschlossenen Internat oder für die Schule selbst.

Beide Kosten werden nicht übernommen.



Liebe Grüße
Feli
 
M

Meggy

Guest
Original von Felicitas

Unter diesen Umständen ist das Jugendamt zur Kostenübernahme verpflichtet

Beide Kosten werden nicht übernommen.

Liebe Grüße
Feli

?( Was habe ich da nun nicht verstanden? Wirds nun übernommen, oder nicht...? ?(

Ist doch bestimmt nur irgenein Flüchtigkeitsfeheler von dir drin, oder Feli? :ablachen

Ach ja, wusste zwar, dass du gestern nicht zum ADS Chat kommen konntest, hast mir dort aber dennoch gefehlt. :kisses freu mich dann umso mehr aufs nächste Mal....

Meggy :bye:
 

Felicitas

ständig auf Achse
Moin du,
wo liegt der Fehler?

Das Jugendamt muß einen Teil der Kosten übernehmen,entweder die Kosten für die Schule oder die Kosten für das Internat.



Beides wird nicht übernommen ,also entweder oder.

Einen Teil haben also die Eltern zu tragen.




Liebe Grüße


Feli

P.S. Freue mich,dass du mich vermisst hast. :applaus :applaus
 
M

Meggy

Guest
Jetzt habe ich das verstanden.... :anbet

Irgendwie kam ich beim Lesen nicht auf den Punkt des Entweder - Oder... :schuettel

Aber dafür sind wir ja hier, nicht? Um "aufgeklärt" zu werden... :anbet :bye:

Meggy :bye:
 

Lys

Namhaftes Mitglied
Danke!

Sorry, war jetzt ein Schnellschuss von mir, hab nur gelesen Jugendamt und Kosten....*g*
Hab übersehen, dass das hier unter ADS steht.
Meine Kleine hat zum Glück kein ADS, das Down Syndrom reicht uns :rofl

Ich bin nur gerade auch am suchen wegen integrativen Schulen und da gibt es ja auch immer die leidige Kostenfrage.....

Gruss Lys
 
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