kann mein Vater einfach aufhören Unterhalt zu zahlen ??

Wie kann ich da jetzt vorgehen ?

  • Mit einem Anwalt

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  • Arbeiten gehen

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nathalie95

Neues Mitglied
So also erst mal zu meiner Person..
Ich heiße Nathalie bin gerade 18 geworden und wohne seit einem Jahr alleine und mache gerade mein Abitur.

Mein Vater hat sich 18 Jahre nicht um mich gekümmert, jedoch hatten wir 2 mal über paar Monate Kontakt und dann zerbrach der Kontakt wieder ( seiner seits).
Der aber immer von mir aus ging. Da ich jetzt 18 bin muss ich mein Kindergeld neu beantragen und dies mit meinem Vater. Als er jetzt vor paar Tagen da war, sagte er nur zu mir, dass er keinen Unterhalt mehr an mich zahlen würde, da ich mich jetzt um meine eigenen Finanzen kümmern soll. Und meine Mutter für mich aufkommen könnte ( ich habe noch eine kleine Schwester und das Geld reicht gerade so dies habe ich ihm aber auch schon mehrmals gesagt). Mein Problem ist, ich weiß jetzt nicht was ich machen soll bzw. vorgehen kann.
 

Valentin80

Neues Mitglied
Hallo,
so pauschal habe ich leider keine Antwort für dich. Aber darauf, was dein Vater will oder nicht, kommt es nicht an.
Wenn du in der Ausbildung oder im Studium bist, sollte es eigentlich eine kostenlose Anlaufstelle für eine juristische Beratung für dich geben. Dort können dir dann auch präzisere Antworten gegeben werden.

LG Valentin
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Mit 18 hört die Unterhaltspflicht nicht auf, wenn Papa's "Kind" in Ausbidung ist. Das hätte er wissen müssen - denn nun trifft es ihn u.U. noch härter. Denn bis zum 18. LJ. gab's für den UH gesetzliche Vorgaben. Nun kann die volljährig gewordene Tochter nach eigenem Ermessen fordern; sprich:
Sie kann den Betrag selber im Rahmen des gesetzlichen Spielraums bestimmen (Ausbildungskosten können höher als bisheriger Unterhalt sein!) - somit auch eigenmächtig herabsetzen, wenn sie dazu gewillt wäre.
Hätte der Papa den Unterhalt stillschweigend weitergezahlt, so hätte die Tochter von "härteren Massnahmen" vielleicht absehen können.
Jedoch sind jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig, da die mütterliche Betreuung/Erziehung des "Kindes" nun entfallen ist.

Volljährige "Kinder" bekommen i.d.R. von den Eltern oder einem Elternteil eine Wohnunterkunft gestellt.
Die würde ich empfehlen, nach Möglichkeit anzunehmen - und mit der Unterhaltspflicht zu verrechnen. Vielleicht muss noch etwas an den wohnlichen Gegebenheiten gefeilt werden; damit die Tochter in den elterlichen Räumen einen nachweisbaren, eigenen Haushalt führen kann und es auch tatsächlich dann tut. Es ist dann für die Tochter selbstverständlich mit Pflichten verbunden - diese hätte sie aber auch bei einer Mietwohnung.
 
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