Keine Chance als unehelicher Vater?

Mike030

Neues Mitglied
Ich habe ein dickes Problem!

Meine EX-Freundin hat sich letztes Jahr von mir (waren fast 4 Jahre ein Paar) nach einem Schwangerschaftsabruch getrennt (war von mir Schwanger)
Wir beide haben eine gemeinsame Tochter von nicht ganz 2 Jahren.Das Problem an dieser ganzen Sache ist folgendes:

Sie war verheiratet mit einem mazedonischen Mann,in dieser Ehe ist aber unsere gemeinsame Tochter geboren!Es war eine bzw. ist noch (bis 13.04.2010)eine Scheinehe,da Sie weder mit Ihm zusammenlebte noch regelmässigen Kontakt mit Ihm hatte und 6000 Euro für die Eheschließung erhielt!Sie waren lediglich unter der selben Wohnanschrift gemeldet,aber ich lebte mit Ihr zusammen!Ich wollte von Beginn der Geburt die Vaterschaft anerkennen,aber Sie gab wohl Ihren Ehemann als Vater an und mir wurde erklärt das man es nicht ändern könne,sondern ich auf das Gerichtsurteil der Vaterschaftsanfechtung warten solle!Das Jugendamt wußte aber schon seit Geburt meiner Tochter,das ich der biologische Vater bin!Auch das JA teilte mir mit ich könne drzeit nicht´s machen und solle abwarten!Zu diesem Zeitpunkt waren meine EX und ich noch sehr gut miteinander,aber die Situation verschlechterte sich zunehmend,da ich mit dem Umstand des Wartens nicht klar kam,da ich ja von dieser Scheinehe wusste und es lediglich darum ging die Ehe zu untermauern,und die Vaterschaftsanfechtung nicht sofort eingeleitet wurde,sondern erst nach einer gewissen Frist durch Ihn eingericht worden ist!Sinn und Ziel der beiden war es die Ehe solang aufrechtzuerhalten,damit er den unbefristeten Aufenthalt für Deutschland bekommt!
Er fechtete die Vaterschaft an und beantragte die Scheidung mit dem Grund es sei nicht sein Kind!Mittlerweile gibt es auch ein Urteil,mit dem Tenor das er nicht der biologische Vater des beklagten Kindes sei!Nun warte ich auf die Rechtskräftigkeit dieses Urteils,damit ich endlich die Vaterschaft anerkennen kann!Anfangs war die Rede vom geteilten Sorgerecht,was Sie nun strikt ablehnt und nicht will!Nun ist es auch noch so,das ic hmeine Tochter mal sehen darf und dann mal wieder für 2-3 Wochen gar nicht!Sie erfindet Dinge beim Jugendamt über mich,was genau darüber schweigt das JA behaglich,ich bekomme lediglich zu hören,dem Kind geht es gut ist sauber gekleidet und entwickelt sich sehr gut!Sie ist z.ZT. bei einer Freundin untergekommen,da Sie Ihre Wohnung räumen musste!Dazu kommt noch das Sie sehr labil ist und schon einen Suizid nach einem früheren Schwangerschaftsabbruch vollzogen hat und auch in einer Klinik untergebracht war!Nun bin ich der Willkür dieser Frau ausgesetzt und ich weiß einfach nicht mehr weiter!!!!Ich möchte doch lediglich das geteilte Sorgerecht und evtl. auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht,da ich mich nicht Ihrer Willkür aussetzen lassen möchte,denn ich würde Ihr den Umgang nie verbieten,Sie ist doch auch ein Elternteil von unserem gemeinsamen Kind!Sie sprach Anfangs genauso,Sie würde dies nie tun,die Realität sieht aber im Moment ganz anders aus!Habe ich überhaupt irgendwelche Chancen jemals meine Tochter zu mir zu holen,oder ist das völlig ausgeschlossen?

So ich mache jetzt erstmal nen Punkt,den ich denke das sind ertmal genug Infos:
Hoffe Eure Meinungen und Ratschläge können mir behilflich sein dies besser verarbeiten zu können und eine Lösung im Sinne des Kindes zu finden!
Dafür Dank vorab
 

Mike030

Neues Mitglied
Kann mir jemand helfen und mir Ratschläge geben wie ich mich nun am besten verhalten sollte!
Ich Danke Euch
 

Mama42

Mitglied
Huhu

Soweit ich weiss kannst du nur das halbe Sorgercht bekommen , wenn sie damit einverstanden ist.
An deiner Stelle würde ich mir einen 'Anwalt für Familienrecht nehmen .

Und bei dem Jugendamt würde ich ständig Druck machen das du das Kind endlich anerkennen willst.Auch würde ich denen mal die Zustände schildern , ggf hast du irgendwann mal die Chance die kleine ganz zu dir zu nehmen wenn deine Ex auf Grund ihrer Labilität etc nicht mehr in der Lage ist für das Kind so dazusein wie es sein sollte.

viel Glück ....yvonne
 

Mike030

Neues Mitglied
Vielen Dank erstmal !

Also das JA weiß von den Umständen!!!
Es gibt eine Akte über Sie und das seit Geburt unserer Tochter,dort ist auch vermerkt,das Sie schon in einer Klinik war,daher wurde Sie letzte Woche zum JA bestellt und ein Gutachten gemacht(angeblich)..:!?

Sie soll einen stabilen Eindruck hinterlassen haben und dem Kind ginge es hervorragend,ist sauber gekleidet,gut ernährt und entwickelt sich sehr gut!
Das JA teilte mir mit,daß die KM den UMgang mit mir zulassen solle,aber man es Ihr z.ZT. noch nicht auferlegen könne auf Grund der aktuellen Rechtslage!
Das Jugendamt strebt die Vaterschaftsanerkennung schon von sich aus und legte auch dies den Kindsmutter nahe!
Fakt ist Sie möchte kein geteiltes Sorgerecht,warum auch immer!
Sie meinte lediglich,Sie habe Angst ich könne Ihr das Kind mal wegnehmen!
Wir wohnten schon vor der Geburt unserer Tochter zusammen,zwar unter getrennten Meldeadressen aber das ist ja nicht schlimm!Die NAchbarn könnten dies sogar bestätigen!
Nun meine Frage:...zählt das nicht auch schon wie eine Art gemeinsame Sorge für das Kind,durch das zusammenleben...?
Was ist mit dem Umstand das Sie mit unserer Tochter bei einer Freundin wohnt?
Sie ist ja z.Z.t ohne eigenen festen Wohnsitz!!!

Und beim Anwalt habe ich Montag einen Termin!
Jugendamt habe ich regen Kontakt,doch ich habe das Gefühl,das es egal ist was ich vorbringe,da ich immer dasselbe zu hören bekomme!
"Sie soll einen stabilen Eindruck hinterlassen haben und dem Kind ginge es hervorragend,ist sauber gekleidet,gut ernährt und entwickelt sich sehr gut!"
 

Mama42

Mitglied
Hallo Mike...


leider ist immer das Fakt und Ausschlaggeben wie die Situation jetzt ist.! sprich ihr wohnt nicht zusammen.

Fakt ist aber auch das sie niemand zwingen kann das Sorgerecht zu teilen.

Besuchsrechte etc kannst du erst durchsetzen wenn du die Vaterschaft dann anerkannt hast....! heisst also du musst noch warten bis das Urteil durch ist.

Wie gesagt ich rate dir such dir einen guten Anwalt für Familienrecht.

und was die Wohnsituation deine Ex angeht kann sie sehr wohl mit einer Freundin wohnen. Wichtig ist das Sie dort mit dem Kind einen privaten Bereich hat .
Gibt ja viele die in WG s wohnen und sich so die Mietkosten etc teilen.


lg yvonne
 

Mike030

Neues Mitglied
Tja falls Du meinst Sie hat ein eigenes Zimmer,dann verneine ich das!
Wir wohnten bis letztes Jahr zusammen!
Was ist mit Ihrer Scheinehe,dadurch konnte ich ja die Vaterschaft nicht anerkennen,seit Freitag 05.03.2010 ist das erst möglich!!

Und Sie verweigert mir ja jetzt den Umgang schon,immer mal wieder!
Also im Sinne des Kindes ist das sicherlich nicht!
Sie sucht z.ZT. eine eigene Wohnung,die letzte da wurde Sie geräumt!!!

Ihre Begründung warum Sie das alleinige behalten will ist eh nicht nachvollziehbar!
Ihre Aussage:Ich könne Ihr ja irgendwann dann mal das Kind wegnehmen!

Also hat Sie doch was zu verbergen,so sehe ich das,und ich will Ihr ja gar nicht das Sorgerecht nehmen,wollte ich nie!
 
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