Keine Familienversicherung wegen Unterhalt?

Roland71

Mitglied
Hallo zusammen,

wenn man noch verheiratet ist, kann man ja beim (noch)-Ehepartner familienversichert sein.
Allerdings geht das ja nicht, wenn man mehr als 355 Euro Einkommen hat, wozu ja auch der Trennungsunterhalt gehört.

Wird zu dem Einkommen auch kostenfrei überlassener Wohnraum gerechnet?

Also wenn der Trennungsunterhalt eigentlich 450 Euro wäre (also keine Familienversicherung mehr möglich), der unterhaltspflichtige Partner aber nur 250 Euro bezahlt, und dem unterhaltsberechtigten Partner zusätzlich dazu unentgeltlich Wohnraum im Wert von 200 Euro monatlich überlässt?

Gilt das dann im Bezug auf die Familienversicherung als Einkommen?

Freundliche Grüße
Roland
 

Roland71

Mitglied
Hi,

also solange man nicht rechtskräftig geschieden ist, ist eine Familienversicherung möglich.

Allerdings eben nur wenn der (noch)-Ehepartner nicht mehr als 355 Euro an Einkommen hat.

Wenn der Unterhalt höher ist, geht wohl keine Familienversicherung, und der unterhaltsberechtigte Partner muss sich selbst versichern. Die Versicherung muss ihm aber der unterhaltspflichtige Partner bezahlen (zusätzlich zum restlichen Unterhalt), was aber nix bringt, wenn der nur noch den Selbstbehalt behält, weil er ja dann nicht mehr zahlen muss.

So hab ichs jedenfalls verstanden.

Gruß
Roland
 

Roland71

Mitglied
Hi,

man KANN sich ja erst nach einem Jahr scheiden lassen...

Nee, wenn die Frau ALG 2 beantragt, will die ARGE die Frau erstmal auf die Familienversicherung verweisen.
Erst wenn das nicht geht, versichert die Arge die Frau.

Wenn die Frau vorher über ALG 1 versichert war, ist sie max. noch 1 Monat länger übr die ARGE wegen ALG 1 versichert.

Wenn die ALG 2 Antrag-Bearbeitung länger dauert, sie aber nicht in die Familienversicherung kann, muss sie sich wohl so lange selbst versichern...

Es ging einfach darum, wie das jetzt wirklich läuft.

Krankenkasse und ARGE widersprechen sich in ihren Aussagen, wenn man dort nachfragt...

Gruß
Roland
 
Oben