Wichtig -  kinder unter 500g keine kinder?

hai

Namhaftes Mitglied
so ich habe eine bitte an euch es geht hauptsächlich an die sternenkindereltern wollte es aber öffentlich machen da viele bestimmt der selben meinung sind das kinder unter 500g auch kinder sind und keine fehl- oder todgeburt. aber lest es euch einfach selber mal durch. die erlaubnis von micha und den erstellern der seite habe ich

Wir fordern:

Eine Anerkennung und ein Eintragungsrecht in die Bestandsbücher von allen geborenen Kindern, unabhängig von ihrem Gewicht.



Elektronische Unterschriftensammlungen auf

http://jltfpw.jimdo.com/ (die Homepage unserer Kinder)



Die Online-Petition (auch: E-Petition) bezeichnet eine Kampagne zur Erreichung politischer Ziele, die mit Hilfe des World Wide Webs durchgeführt wird. (Quelle www.foruni.de/petition/) Dabei geben die „Unterschreibenden“ ihre Daten in ein Online-Formular ein und bestätigen ihre Daten als Zeichen ihrer Unterschrift mit dem Button „Unterschrift“.



Ihre Unterschriften werden mit Hilfe des „Bundesverbands für Verwaiste Eltern in Deutschland e.V.“ in Form einer Petition an die Landtags- und Bundesabgeordneten gereicht mit der Bitte um Überprüfung und Änderung der Gesetzeslage für Eltern, deren Kinder auf Grundlage von Paragraphen nicht existieren. Dies ist eine Aktion von Barbara und Mario Martin, Niederbrechen


Wo kann ich unterschreiben? Wie kann ich helfen?

Sie können uns mit Ihrer Unterschrift helfen.

Die Unterschriftslisten sind ausgelegt:

siehe HIER



Oder online gleich HIER
Aktiv helfen... Wir würden uns freuen...

Wenn auch Sie sich an unserer Unterschriftenaktion aktiv beteiligen möchten, können Sie die Unterschriftenliste herunterladen.

Ausgefüllte Unterschriftenlisten bitte bei
Mario und Barbara Martin

In der Schlei 1

65611 Niederbrechen

vorbeibringen oder zuschicken.

Um vorab zu wissen wer sich alles aktiv beteiligt bitten wir Sie um eine kurze Nachricht per E-Mail an info@haar-art.com .

Aktion ist vorerst bis zum 31.05.2009 vorgesehen, kann sich aber aufgrund der Nachfrage verlängern.
Download
Unterschriftenliste
Unterschriftenliste.doc
Microsoft Word Dokument [40.0 KB]
Hintergrund unserer Unterschriften Aktion:

Nach unseren persönlichen Schicksalsschlägen – dem Tod unserer 3 geliebten Kinder – wurden uns durch gesetzliche Bestimmungen weitere Steine in den Weg gelegt. Durch einen Paragraphen wird uns und anderen Sterneneltern die Existenz unserer Kinder nicht anerkannt. Was das in unserem Falle bedeutet, möchten wir zunächst schildern. Wie die allgemeine Rechtslage ist, soll dann im Folgenden erklärt werden.



Innerhalb von einem Jahr verloren wir 3 Mal unsere Kinder. Eins durch eine Fehlgeburt, zwei durch eine Lebendgeburt. Mit diesem Schicksal sind wir jedoch keineswegs alleine, denn ungefähr in 15-20% aller Schwangerschaften kommt es zu Fehlgeburten (Quelle: www.wikipedia.de).



Von einer „Fehlgeburt“ spricht man „wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und (…) keine Merkmale des Lebens gezeigt hat“. (Quelle: www.veid.de/166.0.html - Auszug der PSTGAVO)



Auch in unserem Fall wogen unsere Kinder (Joseph-Lennard und Tamino-Federico) etwas weniger als 500g. Laut §29 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz, der im Folgenden weiter erläutert werden soll, werden die Kinder somit nicht in Personenstandsbüchern beurkundet. Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind.



Uns ist es unerklärlich, wie der Gesetzgeber einen Menschen bzw. unsere Kinder über 500g definiert. Für uns waren diese Kinder real und haben verdient als wirkliche Kinder anerkannt zu werden und einen Platz – nicht nur in unserem Herzen- sondern auch in unserem Stammbuch einzunehmen. Wer die Bilder unserer Kinder gesehen hat, und auch Eltern, die einmal ein Kind erwartet haben, wissen, dass es in jedem Moment der Schwangerschaft schon ihre Kinder sind, sei dies sobald der Herzschlag zu sehen ist, das Geschlecht erkannt wird, die Kinder alle menschlichen Züge und Veranlagungen haben oder wenn sie durch die Kraft der Mutter geboren werden.

Unsere Sternenkinder sind geboren - aber offiziell nicht existent.

Das macht uns und auch andere Sterneneltern unendlich traurig.



Nun die rechtlichen Grundlagen:

Wir sprechen von dem Paragraphen 29 der Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz, der so vielen Eltern das Recht auf ihre Kinder abspricht.



Er wurde schon einmal geändert, durch die Bemühungen der Initiative Regenbogen. In einer Petition an den Bundestag wurde eine Änderung des Personenstandsgesetzes bewirkt. Es wurde erfolgreich eine Abschaffung der 1000-Gramm-Grenze für fehlgeborene Babys gefordert und zum 01.April 1994 wurde die Grenze auf 500g gesenkt.

Das bestärkt uns darin auch mit unserer Unterschriften-Aktion etwas bewirken zu können. (Quelle: http://www.initiative-regenbogen.de)



Nach diesem „Erfolg“ aus dem Jahr 1994 besteht nun dieser Paragraph:



§ 29 PSTGAVO (Ausführungsverordnung zum Personenstandsgesetz)



(1) Eine Lebendgeburt, für die die allgemeinen Bestimmungen über

die Anzeige und die Eintragung von Geburten gelten, liegt vor,

wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder

das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die

natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des

Lebens gezeigt, beträgt das Gewicht der Leibesfrucht jedoch

mindestens 500 Gramm, so gilt sie im Sinne des § 24 des Gesetzes

als ein totgeborenes oder in der Geburt verstorbenes Kind.



(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des

Lebens gezeigt und beträgt das Gewicht der Leibesfrucht weniger

als 500 Gramm, so ist die Frucht eine Fehlgeburt. Sie wird in

den Personenstandsbüchern nicht beurkundet.



a) Lebendgeburt

Die Geburt ist gemäß § 29 Abs. 1 AVO-PStG (Ausführungsordnung zum Personenstandsgesetz) eine Lebendgeburt,

wenn bei einem Kinde nach der Scheidung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

Es wird nicht unterschieden, ob das lebend geborene Kind lebensfähig oder lebensunfähig ist, welches Geburtsgewicht oder welche Geburtslänge es hat und wie lange es gelebt hat.



b) Totgeburt

Bei einer Totgeburt im rechtlichen Sinne handelt es sich, wenn ein Kind totgeboren wurde oder in der Geburt verstorben ist, d.h. sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat, das Gewicht des Kindes aber mindestens 500g beträgt.



c) Fehlgeburt

Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn das Gewicht des Kindes bei der Geburt weniger als 500g beträgt und sich keines der in § 29 Abs. 1 AVO-PStG (siehe oben unter Lebendgeburt) genannten Merkmale des Lebens gezeigt hat.



e) Frühgeburt

Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind, bei Mehrlingsgeburten das schwerste der Kinder, ein Geburtsgewicht unter 2500 g hat. Gleichzusetzen sind solche Geburten, bei denen das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen ( an Rumpf, Haut, Fettpolster, Nägeln, Haaren und äußeren Geschlechtsorganen) oder wegen verfrühter Beendigung der Schwangerschaft einer wesentlichen Pflege bedarf. Die Feststellung dieser Voraussetzungen obliegt der Hebamme oder dem Arzt.



Eine Frühgeburt kann auch eine Totgeburt sein, wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500g und höchstens 2500g betragen hat BSG (Bundessozialgericht) 15.5.1974 BSGE 37 S. 216



Dies besagt, dass alle Kinder ohne Lebenszeichen und ohne ein Gewicht von mindestens 500g gesetzlich nicht als unsere Kinder anerkannt werden. Dabei ist es egal, ob wir schon bis zum 7. Monat auf diese Kinder warten, ob die Herzen bis zum Schluss schlugen, ob wir wussten welches Geschlecht sie haben, ob man sie unter wirklichen Wehen auf die Welt bringt und es ist egal, wie sehr sie geliebt werden.



Dies sehen wir als eine Arroganz gegenüber Menschen von unserem Gesetzgeber, der sich dazu erhebt, sagen zu können,

ab wann ein Mensch ein Mensch ist.

lg steffi sorry das es so lang ist
 
S

susann

Guest
Ich bin der Meinung, dass jedes Frühchen ein Anrecht auf "Leben und Sterben" hat und man da nicht auf die Grammzahl achten darf

Was ist denn mit dieser Maus die hatte deutlich unter 500 g und lebt!!!


http://www.focus.de/gesundheit/baby/news/fruehchen_aid_133556.html
 

hai

Namhaftes Mitglied
@coleman es geht darum das wenn man z. b das geschlecht gesehen hat bzw. alles nach der 12woche nicht mehr als fehl-/todgeburt gelten.
aber wenn ich bedenke das das niedrigste gewicht 295g waren (denke müsste dass 300g schwere sein wo susann reingestellt hat) dann finde ich kann man zumindest mal auf 200g gehen bzw die gramm anzahl durch eine ssw ersetzen oder änliches denn z. b ich hatte glück das ich mein sternchen beerdigen durfte. es ist kein klinikmüll und ich finde man muss die eltern fragen und darf nicht einfach handeln ohne zu fragen.

aber vorallem bringen die ärzte mittlerweile frühchen sehr gut auf pepp und das teilweise ab der 18ssw (klappt nicht immer musses aber auch nicht unbedingt in der 30sssw) teilweise frühchen durchbringen.

ich finde einfach das man menschen nicht auf ihr gewicht reduzieren darf, sondern die menschlichen züge zählen.
lg steffi
 

hai

Namhaftes Mitglied
ich finde es auch schade das man diese kinder nicht als kinder bezeichnet auch wenn diese 5 stunden gelebt haben und dann erst sterben. aber was mich am meisten verletzt ist das diese kinder meist als klinikmüll enden und die eltern nicht gefragt werden. ich bin echt froh so ein tolles team gehabt zu haben und das unsere familien (denke mal alle 100%ig sagen kann ich es natürlich nicht für alle) alle unseren kleinen stern als vollwertiges mitglied sehen was leider nicht bei uns ist aber einer unserer schutzengel ist der immer auf uns aufpassen wird, vorallem auf ihre schwester.

nicht nur ich sondern auch andere sterncheneltern würden sich über JEDE unterschrift freuen. aber vorallem hätte ich noch die bitte wenn es euch möglich ist die liste mit erklärung worum es geht aus zu drucken und z. b bei kinderärzten, ärzten, kinderkrankenhäusern aushängen könntet. das wäre wirklich sehr nett von euch denn ich finde das diese kinder kinder sind und bleiben, denn für mich war mein sternchen ein richtiges kind seit ich wirklich alles sehen konnte auf dem ultraschall (kopf, füße, arme, hände, beine). die erlaubnis zum aushängen über all habe ich von den erstellern der homepage da es ja darum geht so viele unterschriften wie möglich zu bekommen.
VIELEN DANK IM VORAUS

lg steffi
 
M

Mella83

Guest
Ich kann dich nur zu gut verstehen, ich selbst habe kein Sternenkind, aber ich habe im Laufe meiner Arbeit viele Elternpaare kennengelernt, die ein oder mehrere Sternenkinder haben.
Und ich werde die Petition unterschreiben ... Aber der Link funktinoert nicht, oder irre ich?


Mella
 
M

Mella83

Guest
Super hat geklappt!
Danke und finde ich ganz toll von dir! Und ich verstehe euch nur zu gut! Hoff deiner kleinen Maus geht es gut!

Mella
 

hai

Namhaftes Mitglied
ja der gehts gut blabbert am laufenden band (auch wenn ich es nicht verstehe süß) grinst und lacht (zum dahin schmelzen) und macht die windeln ordentlich voll sogar so das mein mann beim wickeln am liebsten eine gasmaske an hätt.
lg steffi
 

usagimoon

sadness
Ich finde auch das Minifrühchen ein recht haben sollten auf einen Namen, aber ich finde auch das nach unten hin eine Grenze geben sollte. Ich hatte schon 5 Fehlgeburten und ich war froh das ich mich dann nicht noch mehr belasten musste mit einer möglichen beerdigung usw.

Ich denke aber auch das es wichtiger ist die Kinder die wirklich eine Überlebenschance haben zu helfen und da sollte man abwägen, ob eine chance besteht.

Worum gehts hier genau? Darum das sie auf einem friedhof liegen? das sie einen Namen bei der meldebehörde haben? Ich trage meine auch in meinem herzen, ich brauch dafür keinen friedhof.. ehrlich gesagt denke ich das das nicht so wichtig ist,das diese Kinder namentlich erwähnt werden, aber das mag jeder anders sehen.

LG
 

hai

Namhaftes Mitglied
es geht darum das babys sobald man das geschlecht erkennt oder besser gesagt ca. ab der 12ssw wenn man halt menschliche züge erkennt oder babys die wenn auch nur kurz gelebt haben nicht als fehl- todgeburt bezeichnet werden. und ich finde das man als elternteil selber entscheiden darf ob man sein kind beerdigen will oder nicht. denn wenn man es nicht weis und nicht gefragt wird endet das kind als klinikmüll da es ja unter 500g und deshalb ein objekt/ding kein kind
lg steffi
 

usagimoon

sadness
ab der 12. Woche? :wow Find ich nicht oki... ich persönlich hatte zu der zeit immer Fehlgeburten, ne ich weiss nicht, ob das gut ist, schon alleine dann vor der Entscheidung zu sethen, ob man nun beerdigen will oder nicht, dann machen sich die Frauen nachher Vorwürfe, weil sie es nicht beerdigen lassen haben und sind dann noch mehr fertig mit der Welt, als ohnehin schon bei ner fehlgeburt.

Bzw wird das dann nicht in den Müll gekippt, sondern verbrannt, soweit ich weiss und zusätzlich dazu, falls das dann in Form einer Ausschabung oder Absaugung passieren musste, weil das ist ja fast immer der Fall bei einer fehlgeburt, ist es kein Wesen mehr... SO einen Anblick möchte ich jeder Frau ersparen... :crying

Wennd as so weit in diese Richtung geht unterschreibe ich nicht, sorry.
 

hai

Namhaftes Mitglied
ne um beerdigung ja nein geht es nicht aber es geht darum das z.b ein baby mit 300g was 5 stunden gelebt hat und dann verstorben ist als todgeburt bezeichnet wird. oder es die zwillingsschwester meiner tochter offiziel nicht gibt nur weil sie nur 310g hatte

das mit der beerdigung ist das was ich denke (denn viele eltern wollen ihre kinder/ ihr kind auf dem friedhof besuchen können) und das mit klinikmüll ist das was du gesagt hast nur das sie mein sternchen dann mit organabfällen und anderen toten babys verbrannt hätten und dass finde ich nicht ok denn sobald mann menschliche züge erkennt (ca 12ssw denn ab der 12ssw darf man auch nicht mehr abtreiben) da kann man finde ich auch sagen wenn das die begründung ist nicht abtreiben zu dürfen dann sind das auch ab dieser woche kinder. klar gut für die einen beginnt das früher für andere später und jeder denkt da auch anders und ich werde hier auch nicht sagen und wehe es unterschreiben nicht ALLE MITGLIEDER so bin ich nicht jeder soll seine eigene meinung haben und diese auch vertreten dürfen. du musst nicht unterschreiben wenn du es nicht mit deinem gewissen vereinigen kannst. klar würde es mich und andere freuen. aber ich bin dir nicht sauer oder sonst irgendetwas nur weil du nicht unterschreibst.
lg steffi
 

hai

Namhaftes Mitglied
wollt den beitrag nochmal in errinerung rufen da er mir sehr am herz liegt. und jeder so denkt wie ich soll doch bitte unterschreiben geht auch annonym
lg steffi und danke
 
C

Carsten20

Guest
Damit kommt ihr nicht durch!

Und zwar aus einem ganz einfachen grund:

Sollte das so anerkannt werden, dass das es unter 500g ein Kind ist - dann würden KINDER abgetrieben werden. So heißt es immer - das ist kein Kind das ist ein Embryo....
Somit müssten Sie dann beerdigt werden... die Eltern müssten sich noch mehr mit ihrer Abtreibung rumärgern :shake :angryfire

Diese Rechtsprechung hätte also 2 Seiten....

Ich könnte das jetzt noch fortführen - aber ich glaube es geht dann zu weit!

Ich bin nach wie vor gegen Abtreibung und bei mir ist es ab dem ersten Tag ein Kind.... das ein Recht auf Leben hat!

Ihr solltet eure Kraft nicht so sehr auf diese Gesetze verwenden - das sind nur Blätter die Ausgefüllt werden. Wichtig ist, was ihr in euch habt und nicht was der Staat euch aushändigt!
 

hai

Namhaftes Mitglied
ich kann coleman nur recht geben es ging nicht um beerdigung der teil der über beerdigung aufkam war wie wir denken (meine kleine verstarb z. b in der 25ssw ca+1 /-1 einen tag) ich habe meine kleine gespührt und sie sah aus wie ihre schwester (durfte sie sehen) nur das sie leider nicht lebte und nur 310g wog. ich war froh sie beerdigen zu dürfen denn normal ist eigentlich noch die verbrennung mit organabfällen und anderen toten babys.

aber worum es eigentlich geht hat coleman schon passend gesagt:
wir reden hier ausschließlich über kinder, die bei der geburt nicht geatmet haben und deren herz nicht geschlagen hat, und bei denen auch die nabelschnur nicht pulsiert hat. alle anderen sind ausnahmslos lebendgeburten, auch wenn sie kurz darauf sterben sollten.

natürlich ist das wichtigste die sternchen tief im herzen zu tragen aber für mich so wie für coleman wäre es schön wenn unsere kinder auch als unsere kinder geburtenregister stehen würden.
lg steffi
 
U

User4

Guest
Original von Coleman

und die frage der bestattungspflicht kann auch nicht wirklich ein kriterium sein. erstens ist die entsorgung von fehlgeburten über den klinksmüll ohnehin nicht menschenwürdig und gehört abgeschafft und zweitens muss die bestattungspflicht ja auch nicht zwangsläufig der anerkennung einer totgeburt (statt einer fehlgeburt) folgen.
schliesslich gäbe es auch noch die möglichkeit, den eltern in einem bestimmten grenzbereich ein wahlrecht einzuräumen. wenn ich die wahl gehabt hätte, hätte ich meine tochter ins geburtenregister eintragen lassen, so wie es mir wichtig war, sie auf dem friedhof zu beerdigen.

Das mit dem Wahlrecht fände ich die beste Lösung.
Ich war damals heilfroh, dass mein Sohn das Kriterium mit seinen 630gr erfüllte und ich sowohl eine Geburts- und Sterbeurkunde erhielt als ihn auch beerdigen durfte.

Für einige Verwandte war und ist dieses Kind bis heute nicht existent. Aber ich als verwaiste Mutter hatte Wehen, hatte dieses Kind auf normalem Wege zur Welt gebracht, hatte danach Hormonumstellungen und die dazugehörigen Probleme.
Genauso wie jede andere Mutter auch.
Es war alles dran an meinem Baby - es war ein Mensch, nur geatmet hatte es eben nicht.
Da kann mir kein Beamter erzählen, dass es nur ein Zellhaufen war, der es nicht verdient, erwähnt zu werden!
:angryfire

Die Entsorgung über den Klinikmüll finde ich absolut unpassend und pietätlos verwaisten Eltern gegenüber!
Eine Bekannte hat heute noch ein diesbezügliches Trauma!

Und somit kann ich diese Diskussion nach dem Gewicht absolut nicht verstehen.
Wenn eine Mutter ihr Kind beerdigen möchte, dann sollte sie verdammt nochmal das Recht dazu haben!
:angryfire
 
U

User4

Guest
Schön, dass ihr eure Kleine beerdigen konntet. :troest

Wie schon gesagt: eine Bekannte durfte das nicht. Als sie aus der Narkose aufwachte, wurde ihr auf ihre Frage nach dem Baby geantwortet, dass es schon entsorgt sei.
Sie hatte es nicht mal ansehen oder Abschied nehmen dürfen.
Ich verstehe da die Unsensibilität mancher Ärzte und Beamten nicht.
:angryfire
Für sie ist es nur ein Aktenzeichen, während für uns die ganze Welt zusammen bricht.

Zu der Verwandten habe ich übrigens den Kontakt abgebrochen, da es mir regelrecht verboten wurde, auf dem Familiengrab einen Stein aufzustellen, der den Namen meines Kindes trägt. Die Nachbarn könnten ja reden und auf dem Grab wäre nur begrenzt Platz.
:wand

Die Geburtsvorbereitung habe ich auch nicht mitgemacht, meine damalige Gyn hatte mich ja zurückdatiert, da das Kind zu klein war für die Woche und die ET-Rechnung nicht stimmte.
:whatever
Ich bin also völlig unbedarft in die Geburt und hab erst im Kreißsaal unter Wehen versucht zu erlernen, wie man richtig atmet usw.
Mir wurden Medikamente gegeben, da meine Brust Milch produzierte und mein Körper die normalen Symptome nach einer Schwangerschaft / Geburt zeigte.

Medizinisch gesehen ist eine Geburt eine Geburt und damit auch ein Kind ein Kind, egal welche Woche, wieviel Gramm.

Ich habe übrigens heute noch ein Foto von Rouben in meinem Wohnzimmer stehen, direkt neben den Bildern meines Zweit- und Drittgeborenen. Er ist genauso mein Kind wie Rouven und Phineas - egal, was andere dazu sagen.
 

hai

Namhaftes Mitglied
konnte leider nicht so oft hier nach schauen da wir momentan kein internet haben ca nächste woche wieder juhu. ich finde es toll das manche von euch sich eingetragen haben denn auch ich finde es wichtig da ich es für mich ein kind war denn ich durfte meine sophie sehen und es war alles dran und mir fehlen echt die worte wenn manche ihre kinder nicht sehen durften denn so fällt mir zumindest (und vielen anderen) der abschied etwas leichter klar ist es für mich immer noch schwer zu ertragen das ein kind an meiner seite fehlt und es schmerzt auch noch sehr aber ich würde mich noch schlechter fühlen hätte ich sie nicht gesehen.
lg steffi
 
Oben