brauche Rat -  Kinder wollen zu ihrem Vater ziehen

Meera

Neues Mitglied
ichhabe michhier angemeldet, weil ich Leute suche, die ähnlichen Erfahrungen gemacht haben wie ich.

Ich habe mich vor ca. 10 Jahre von meinem Mann getrennt, wobei wir wg. den Kindern in einem Mietshaus weiterhin zusammenleben. So konnten die Kinder ( 2 Jungs, jetzt 13 J. + 15J.) einen über das normale Umgangsrecht hinausgehend Kontakt zu ihrem Vater halten.

Jetzt ist die Situation eingetreten ( seit Beginn der Pubertät), dass die Kinder für sich die Entscheidung getroffen haben, dass sie zu ihrem Vater ziehen möchten. Mein Großer hat zum Teil durch sein Verhalten das regelrecht provoziert, der Kleine möchte bei seinem Vater und seinem Bruder bleiben, Es fand auch schon ein erstes Gespräch mit dem Jugendamt statt.

Das ich als Mutter damit emotional Probleme habe, kann sich wohl jeder vorstellen, auch, dass dies ein Umbruch hervorbringt wie Umzug in einer kleineren Wohnung und auch in finanzielle Veränderungen.

Ich möchte natürlich weiterhin für meine Kinder da sein, sofern sie dies wünschen.

Wie gehen andere damit um, gibt es Punkte, auf die ich achten muß?? Rechtliche Bereiche?? Was kann ich machen, damit die Kinder wissen, dass ich weiterhin für sie da bin??
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Wegen der rechtlichen Bereiche hängt es davon ab, wie die derzeitige Regelung ist und was gefordert wird. Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, würde ich es dabei belassen. Dein Ex bekäme dann das Kindergeld - mehr wüßte ich spontan nicht.

Wegen der Kinder solltet ihr drei alles im Gespräch klären und Vereinbarungen für den weiteren Umgang miteinander treffen. Wenn Ihr Euch da schwer tut, würde sich eine Familienberatungsstelle anbieten. Die sollten Euch auch in weiteren Fragen bezüglich der Umquartierung der Jungs beraten können.

Ansonsten solltest Du Dir nicht zu viele Gedanken machen. Es sind pubertierende Jungs - da passiert es ganz häufig, daß die dann doch zum Papa umziehen wollen. Das heißt nicht automatisch, daß Du etwas falsch gemacht hast. Vermutlich hast Du nur das falsche Geschlecht. ;-)
Biete Dich den beiden weiterhin liebe- und verständnisvoll als Mama an, aber dräng Dich nicht zu sehr in ihre Angelegenheiten rein. Dann wird das schon.
 

Meera

Neues Mitglied
..hier folgt die weitere Entwicklung.

Es hat mit Zusammenarbeit des Jugendamtes ein Gespräch mit den Kindern ergeben. Ich möchte beide nicht mit Zwang halten und habe dem Umzug zugestimmt. Es sollte ein Gespräch mit dem Kindesvater beim Amt stattfinden, um die rechtlichen Dinge zu klären, bzw. abzutreten. Ich habe auch um eine Übergangszeit gebeten, da ich meine Wohnung kündigen muß, verschiedenen Ämter aufsuchen muß und eine neue Wohnung suchen muß.

Gestern Abend habe ich um 23.30 Uhr dann mitgeteilt bekommen, dass die kinder zum 01.04. 13 bei ihrem Vater leben werden. Er dementsprechend den Unterhalt einbehält und das ist kein Aprilscherz. Ich habe weder von meinem Exmann noch vom Amt darüber eine Information erhalten.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Jungs, jetzt 13J. + 15J., kann man nicht halten, wenn sie zum Vater wollen. Besser, es ist erst gar kein Zwang versucht worden.
Der Kindesunterhalt war für die Kinder gedacht; und muss ja auch für die beiden Jungs (+grössere Wohnung) benötigt worden sein. Mit dem Umzug der Jungs zum Vater braucht die Mutter den Kindesunterhalt nicht mehr. Deshalb geht das Gesetz davon aus, dass sich bei der Mutter nun das Haushaltsein- und Auskommen deswegen nicht verringert. Und deshalb gibt's auch keine gesonderte Information.
Mit dem Umzug der Kinder wird die Mutter, nun ohne "Erziehungsarbeit", viel mehr Zeit haben, was sie für sich nützen kann.

Bleibt lediglich die jetzt zu gross gewordene Wohnung. Das ist unstrittig ein Aufwand. Wie das die Mutter löst, ist aber ihre Sache. Und da gibt es mehrere Möglichkeiten.
Sie kann untervermieten, oder umziehen, oder, oder...
Um späteren Problemen mit der Arge vorzuschützen, empfehle ich im Falle des Umzugs solo in eine kleinere Wohnung, die Grösse von 45-50 m² und eine bestimmte Warmmiete nicht zu überschreiten. Ist von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich, kann man aber herausbekommen.

Leider kehrt sich nun die bare Unterhaltspflicht um: Der Vater benötigt nun den Kindesunterhalt von der Mutter. Ist die Mutter nicht in der vollen Höhe leistungsfähig, wird sie bis zum Selbstbehalt abgeben müssen. Auch deswegen die Wahl der Wohnungsgrösse wichtig.

mfg

PS: Ich begrüsse es, wenn gescheidene Eltern für die Kinder in räumlicher Nähe "zusammenbleiben" können. Wie das bei einer Mutter ist, weiss ich nicht; Väter jedenfalls haben mir erzählt, dass sie diese Wohn-Eltern-Konstellation immer wieder an den Rand des Wahnsinns trieb. Sie haben für ihre Kinder gelitten; wenn diese erwachsen sind, dann verstehen sie es. Aber unsere Kinder danken es uns irgendwann. Die Scheidungsfolgen werden so fast nahezu an den Kindern ausgeblieben sein.
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
Tolle Wurst, so Knall auf Fall. Aber da wirst Du wenig Möglichkeiten haben. :(

Ich würde versuchen, die hohen Kosten, die Du jetzt noch bist zum Umzug hast, mit den Unterhaltsforderungen Deines Ex gegenzurechnen. Du mußt ja nur insoweit zahlen, wie Du Geld hast. Rede mal mit Deinem Ex, wie Ihr das sinnvoll lösen könnt. Ich nehme mal an, er hat das nicht extra gemacht, um Dich zu ärgern. Du kannst auch anbieten, Teile der Einrichtung der Kinder etc. mitzugeben, was dann auch als Unterhalt gewertet wird.

Ärger Dich nicht zu sehr darüber. So läuft sowas ständig. Rücksichtnahme ist echt die Ausnahme. :shake
 

Meera

Neues Mitglied
Unterhaltsforderungen kann ich nicht von meinem Einkommen bestreiten, ich arbeite nur Teilzeit, da ich 10 Jahre lang auch die Zeit für meine Kinder haben wollte. Mein Einkommen entspricht ca. der Höhe im Harz 4-Satzes. Somit stehe ich also mit den hohen Kosten erste einmal alleine da. Auch der Gang zum Amt hat zur Zeit keinen Sinn,mein Ex-Mann bezahlt erst einmal meinen Unterhalt weiter. Interessant ist es einfach, dass nichts schriftliches vorliegt. ich war davon ausgegangen, dass das Aufentsbestimmungsrecht offiziell abgetreten werden müßte bzw. eine schriftlich festgelegte Übereinkunft, beglaubigt durch das Jugendamt.Mein Ex-Mann hat diese Entscheidung einfach getroffen, begründet mit einer Bemerkung zu der Dame vom Jugendamt.

Sicher werde ich nicht gerichtlich gegen die Entscheidung der Kinder treten, ich möchte sie auch nicht in Bedrängnis bringen. Die ganze Angelegenheit ist innerhalb von 14 Tagen so "brutal" in die Wege geleitet worden und das nimmt mich emotional sehr mit.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
zu 'brutal':
Die Geschichte wiederholt sich. Brutal war es schon einmal vor 10 Jahren. Damals hatte ein Vater seine Kinder sozusagen übernacht defacto abgeben müssen. Von einen Tag auf den anderen. Davor hatte der Vater seine Kinder täglich gesehen - und sei es nur für 5 Minuten; Vater+Kinder hatten stets Gewisseit: Wir sind da.
Vor 10 Jahren gab es demnach keine SR- oder ABR-Änderung; lebten die Kinder bei der Mutter genauso ohne irgendeine schriftlich festgelegte Übereinkunft.

Der Hintergrund ist der, dass
- Kinder genausogut beim Vater leben können. Eine Erlaubnis oder ein irgendwiegearteter Befähigungsnachweis ist nicht notwendig;
- es für die Kinder ohne Umgangsregelung, ohne ABR, am besten ist.

zu 'Mein Ex-Mann hat diese Entscheidung einfach getroffen' & 'Bemerkung zu der Dame vom Jugendamt':
1. Irrtum und 2. unerheblich.
Die Kinder geben beim JA an, dass sie fortan dauerhaft beim Vater leben wollen. Und der Vater gibt an, dass er seine Kinder bei sich aufnimmt und deren Erziehung übernimmt. Das ist alles. Alle anderen Gedanken sind Spekulation.


zu 'Sicher werde ich nicht gerichtlich gegen die Entscheidung der Kinder treten':
Aber zumindest mal die bedeutungsschwangere Keule schwingen und zeigen, dass sie Macht² hat...
Mit Verlaub - hier muss einer Mutter mal etwas gesagt werden; das macht idR ein(e) Richter(in).
Darf ich freundlich an die Zeit von vor 10 Jahren erinnern?
Damals wolle mindestens einer von euch Ehepartnern die Ehe nicht mehr. Die logische Folge davon ist, wie wir alle wissen, die (wunschgemässe) Scheidung.
Jetzt wollen die Kinder nicht mehr im Haushalt der Mutter leben? Und jetzt sollen Kinder in ihren Rechten und Wünschen gebrochen werden?
==> fasse mich kurz: Was ich selbst nicht will, das tue ich auch anderen nicht an.

zu 'mein Ex-Mann bezahlt erst einmal meinen Unterhalt weiter':
Zahlt er KU oder EheGU weiter? -> kleiner, aber wichtiger Unterschied!

zu 'das nimmt mich emotional sehr mit':
Ok, das glauben wir.
Allerdings: Ihn hatte es vor 10 Jahren auch sehr, also mindestens genausoviel, emotional mitgenommen. Exfrauen erfahren aber solche Einzelheiten von ihren Exmännern nicht mehr; haben jene doch einen Maulkorb gerichtlich verpasst bekommen.

Der Kindesunterhalt:
Die Kinder könnten theoretisch gerichtlich die Entscheidungen ihrer Eltern mit Eintritt ihrer Volljährigkeit überprüfen lassen. Es kommt durchaus immer wieder mal vor, dass dann Eltern (oder 1 Elternteil alleine) nachzahlen müssen/muss...
[Es sind nicht die Unterhaltsforderungen des Vaters; der Vater setzt lediglich die Ansprüche eurer Kinder durch und möchte sich und seine :nudelholz :love1 vor späteren Überraschungen bewahren.]

Der Umzug in kleinere Whg:
Eventuell Sonderkündigungsrecht, privater Schicksalsschlag.
Vermieter können möglicherweise auch sehr entgegenkommen, wenn du z.B. zustimmst, dass er ab sofort Interessenten zur Wohnunsgbesichtigung zu dir schicken darf. Tip: Eine aktuell bewohnte und eingerichtete Wohnung kann sich eventuell besser verkaufen lassen...
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Gerhard
Warum postest du noch mal und diesesmal in einen anderen Ton als vorher.

Sie hatte doch oben geschrieben, dass sie nur folgendes wissen möchte:
Wie gehen andere damit um, gibt es Punkte, auf die ich achten muß?? Rechtliche Bereiche?? Was kann ich machen, damit die Kinder wissen, dass ich weiterhin für sie da bin??

Zu einer Trennung gehören IMMER 2 nur aus deinen Posting lese ich heraus auch wie böse die Mutter doch ist, dass sie ihm die Kinder vorenthält. Wobei dem nicht so ist auch oben steht, dass sie und ihr Exmann im selben Mietshaus wohnen damit die Kinder mehr Umgang mit dem Vater haben können.

Nun zeig mir bitte wo sie die Keule geschwungen hat?

Ihr letztes Posting bezieht sich darauf, dass es nun so schnell geht obwohl es anderes vereinbart war. Sie sollte Zeit bekommen um sich eine andere Wohnung suchen zu können und nun kommen die Kinder doch von einen auf den anderen Tag zum Vater und sie sitzt auf einer Miete die sie sich nicht leisten kann.
Also ist das nicht nach absporache gelaufen und da kann ich den Ärger auch verstehen.

Lies dir bitte ihre Posting noch mal durch und bitte ohne an DEINEN Hintergrund und an deine WUT zu denken.
 

Meera

Neues Mitglied
GERHARD S.

ganz ehrlich und offen gesagt, find eich dein Statement eine sehr heftige Unterstellung. Das sicvh ein Elternpaar trennt ist eine Angelegenheit zwischen Mann und Frau. Als Eltern haben wir uns darauf geeinigt, weiterhin zusammen für die Kinder da zu sein. Alleine dadurch haben wir die Gelegenheit genutzt auch weiterhin in einem Mietshaus zusammenzuleben. Über das gesetzliche Besuchsrecht hinaus konnten und haben die Kinder jede Möglichkeit genutzt zu ihrem Vater zu gehen. Bei Familienfeiern wie Einschulung, Kommunion ist er dabei gewesen, ebenso bei Elternsprechtage oder schulischen Entscheidungen war mein Exmann beteiligt.Selbst psychologische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Kinder ihre Beziehung zum Vater aufrecht erhalten haben.

Bei der Scheidung wurde ein gemeinsames Sorgerecht geteilt, jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir und es gibt sehr wohl Regelungen, auch jetzt zum Schutz des Vaters, die abgesprochen und gereglt werden sollten.

Es tut mir leid, wenn du aus einer persöblichen Situtation dein sehr "unangebrachtest" Statement in diesem Ton vorbringen mußtes, aber, und das sage ich sage ich dir ganz deutlich, zu meiner Person ist es unangemessen und absolut unfair!
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Meera und Ilona,

ich habt wahrscheinlich beide etwas nicht verstanden.

Es nützt nichts, mich anzugreifen, ich diskutiere so gewöhnlich nicht. Mit zusammen-Mietshaus, ABR, gesetzliches Besuchsrecht, psychologischen Untersuchungen und KU ist es so oder so vorbei. Ich kann nichts dafür. Eure Kinder wirst du weiterhin immer wieder mal sehen, das wird er schon zulassen und auch fördern.

Möchtest du den Tiger samtweich in Watte verpackt überreicht haben? Oder denkst du eher an ungeschminkte, aber ehrliche Auseinadersetzung?

Eine stille Frage: Was glaubst du, was dich erwartet, wenn du tatsächlich vor Gericht gehst (spielst ja ganz offensichtlich mit diesem Gedanken in aller Deutlichkeit) und als Begründung das angibst, was du hier uns erzählst? Also der Wegfall des KU würde dich in existenzielle Nöte bringen?
Du brauchst mir diese Frage nicht beantworten, denn ich kenne die Antwort.

'unangemessen und absolut unfair'
Ich kann's micht verhindern, wenn du das so siehst. Wahrscheinlich würde ich, wenn ich in deiner Situation wäre, auch nicht Kritik vertragen. Und wahrscheinlich auch immer denken: Kritik =!= schlecht

Ich kann dir nur abschliessend schreiben: Du bist dabei, dir ein ganz dickes Eigentor zu schiessen.
Da ich selbst Vater bin und die Frauen/Mütter aber mag, hast du genauso wie alle anderen einen Stein bei mir im Brett. Das bedeutet, dass ich mit meinem kritischen Text nur die totale Katastrophe bei dir verhindern möchte - wenn der Umzug deiner Jungs zum Vater unumgänglich/unänderbar ist. Ich kann dir die Jungs nicht zurückbringen.
Und darum geht es; es geht nicht um mich, meine angebliche Wut oder was sonst noch alles...

mfg
 

Meera

Neues Mitglied
GERHARD S.

nimm das geschriebene Wort so wie es da steht und interpretiere nicht irgendwelche Gedanken hinein.

Weitere Kommentare spare ich.
 

Dr. Dolittle

Moderator
Teammitglied
@ Gerhard: Es steht Dir nicht zu, andere in dieser Form runterzuputzen. Spar Dir sowas bitte zukünftig.

@ Meera: Bitte nimm Dir diese frustgesteuerten Beiträge nicht zu Herzen. :troest
Du gehst wirklich sehr ruhig und sachlich mit dieser Angelegenheit um und ich habe volles Verständnis für Deinen Unmut. Das hätte man erheblich zivilivierter regeln können. Aber wo Jugendamt draufsteht ist häufig rücksichtslose Willkür im Eilverfahren drin. Ich hoffe, Du kommst mit einem blauen Auge aus der Angelegenheit raus und kannst mit Deinem Ex und den Jungs unter Euch ein paar Absprachen treffen. Ich würde Dir auch empfehlen, mit Hilfe einer Familienberatungsstelle eine schriftliche Vereinbarung aufzusetzen für Dich und Deinen Ex, damit Du etwas in der Hand hast und vernünftig planen kannst. Solche Verinbarungen können bei Bedarf auch schnell und unkompliziert vom Familiengericht abgesegnet werden.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Liest du du noch? Wenn ja, dann heb mal die Hand, bitte, weil, wenn.....

Original von Meera
Bei der Scheidung wurde ein gemeinsames Sorgerecht geteilt, jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir

du wirklich das *alleinige* ABR hast/hattest, dann ginge das alles so nicht ;)

Ansonsten würde ich gern wissen was jetzt wirklich passiert ist seid dem 01.04.

VG,
Tina *das Jugendamt in diesem Forum ;)*

P.S.

Ich habe die Beiträge von Gerhard nicht gelesen, weil ich ihn seid Jahren nicht mehr lese. Manchmal ist ein /ignore sehr hilfreich :)
 

Meera

Neues Mitglied
Grüß dich Hextina,

die Kinder sind nun seit fast 14 Tagen bei ihrem Vater, ich habe die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt nicht sprechen können, da sie erkrankt ist. Ich werde auch nicht rechtlich dagegen vorgehen, die Kinder sind in einem Alter, da sie die Entscheidung für sich getroffen haben.

In der Zwischenzeit war ich bei der ARGE, bezügl. Hilfe zum Wohnen. Somit sind also einige Ämtergänge nun nötig, jetzt kommen jedoch die Schwierigkeiten, ich habe nichts schriftliches. Bis dahin kämpfe ich also mit finanziellen Sorgen und mußte ein Gespräch mit dem Vermieter führen.

Die Kinder kommen mal für eine kurze Zeit in meine Wohnung, um ihre Dinge abzuholen ,unser Verhältnis ist so vorsichtig wie ein Elefant im Prozellanladen, sie fühlen sich unwohl, bei mir dasselbe.
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Sorry, ich hatte erst jetzt woeder Zeit hier vorbei zu schauen.

Original von Meera
die Kinder sind nun seit fast 14 Tagen bei ihrem Vater, ich habe die zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt nicht sprechen können, da sie erkrankt ist. Ich werde auch nicht rechtlich dagegen vorgehen, die Kinder sind in einem Alter, da sie die Entscheidung für sich getroffen haben

Also, wenn du das ASR hast dann *müsst* ihr rechtliche Schritte einleiten! Dein Ex kann ohne SR noch nicht einmal mit den Kindern zum Arzt oder Schultermine wahrnehmen.

Jugendämter haben viele Mitarbeiter, einer muss dich beraten, das ist dein Recht. Beruf dich einfach auf das SGBVIII ;)

Bei der ARGE kann ich nicht helfen leider.

Die Kinder kommen mal für eine kurze Zeit in meine Wohnung, um ihre Dinge abzuholen ,unser Verhältnis ist so vorsichtig wie ein Elefant im Prozellanladen, sie fühlen sich unwohl, bei mir dasselbe.

Klar fühlen sich alle unwohl. Das ist ja ein sehr schmerzhafter Prozess für alle Beteiligten. Da müsste jetzt eigentlich eine gute Beratung für euch alle her. Vielleicht kann dir ja dein JA ein paar Adressen nennen.

LG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Sie schreibt, sie hätte das ABR. (nicht ASR) Das ist gut möglich; das ABR muss nicht an eine Verfehlung eines Elternteils gebunden gewesen sein. Das ABR kriegste ganz leicht; reicht oft schon, wenn du viel mehr Zeit hast, dich mit Argumenten zu befassen, als dein Partner. Das ASR hingegen kostet richtig €€€'s und ist sehr (ge)wichtig (für's Kind ! ). Ich bin mir sicher, Meera hat hierin nichts verwechselt. Wenn sie das ASR hätte, dann müsste sie hier nicht posten; dann wüsste sie, was zu tun ist.

Meera & ABR:
Ich habe halt diese 2 Punkte im Hinterkopf:

- Diesem eher "federleichten" ABR kann ich gerade noch so einen Sinn und Zweck zuordnen. Ich gehöre aber trotzdem zu den Kritikern von solchen Beschlüssen, weil sie so oft aus einer letztendlich doch vergänglichen Situation heraus ergangen waren. Mütter schreiben oft in Foren von "praktischen" Gründen. Meine Ansicht: Praktisch nur für die Mutter; und auch nur manchmal - überhaupt nicht praktisch für die Kinder. Das, was praktisch für die Mutter ist, verursacht Probleme beim Kind. Nur eben zeitverzögert - und damit verleugnungsbar. Kinder, wenn sie noch Kinder sind, können nicht verstehen, warum der Papa nicht wissen und nicht mitentscheiden soll. Für die Kinder gibt es keinen "Ex-Papa".
Immer wieder auch das: Ein gemeinsames Aufenthaltbestimmungsrecht würde die Mutter in ihrer freien Lebensgestaltung behindern.
Tja, die KM soll sogar ausdrücklich ihr Leben frei gestalten - nur darf das von der nicht so verstanden werden, dass dabei der Kontakt zwischen Kinder und KV behindern würde. Da heisst es Lernen, Umdenken, sich beraten lassen.

- 13- und 15-Jährige sind keine Kinder mehr - sondern heranwachsende Erwachsene.
Das ABR ist hier in dieser Altersgruppe zuende.
Zu einer Person[nur allgemein ausgedrückt; ich meine hier nicht Meera], mit der sie einmal eine schlechte Erfahrung gemacht haben, lassen sie sich nicht mehr zwingen; auch nicht mit ABR auf einem Papier.

- Sonderfälle mal ausgenommen, wie z.B. Vater lebt & arbeitet in der Armee in Amerika.
(ja, auch das kann funktionieren und muss kein Scheidungsgrund sein - haben wir doch erst kürzlich so eine Mutter kennengelernt.)


Dieser Text kann niemals eine vollkommene Abhandlung darstellen. Er ist nur eine Momentaufnahme meiner subjektiven Gedanken zu einer unbekannten Fragestellerin im Internet.
 

bubiene

Neues Mitglied
Der Vater ist ja auch für die Kids da.
Mütter haben anscheinend immer nur angst um den Unterhalt. Zum kotzen, das niemand mal nur auf die Kinder hört.
die entscheiden nur nach Gefühl, nicht nach finanzieller Lage
 

Mickeymouse

Neues Mitglied
Kinder verlieren und auf das Geld verzichten sind eigentlich normale Gespräche wenn man eine Veränderung im leben durchmacht.

Ich habe hier nicht den Eindruck das es vom Geld abhängig gemacht wird. Sondern zu all der Qual der Frage warum gehen die Kinder von mir weg, kommt der ganze umzugsaufwand und die Regelung bis hin wenn man alles erledigt hat das man abends allein ist und die Aufgabe einen genommen wurde.

Ich weiß wann es nur um das Geld geht. Das beginnt gerade bei mir das meine Kinder zu mir wollen uns die Mutter sich quer stellen wird.
Die Kinder sagen selber das es sich nur um das Geld dreht.
 
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