Kinderberücksichtigungszeiten & Kindererziehungszeiten

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo.

Leider ist es nicht so, dass Eltern unkompliziert pro Erziehungsjahr pauschal eine Rentenerhöhung um einen bestimmten Betrag erhalten. Es gibt erhebliche Hürden. So wie ich den Sinn darin verstanden habe, soll den Eltern so das Jobben in der Erziehungszeit schmackhaft gemacht werden.

Unser Deutsches Rentenrecht hat die 2 Begriffe

- Kinderberücksichtigungszeiten (Kibüz) - Auszug aus den Bestimmungen!

Für Zwillinge und bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder gibt es nur einmal Kibüz.

Kinderberücksichtigungszeiten sind – im Gegensatz zu Kindererziehungszeiten – keine Pflichtbeiträge. Sie werden ausschließlich auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet (wichtig für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung ab 60/62 Jahre oder für langjährig Versicherte ab 62/63 Jahre). Sie zählen aber auch auf die „45 Jahre“, die bei Geburtsjahrgängen ab 1947 eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren (statt stufenweiser Anhebung auf 67 Jahre) ermöglichen.


- Kindererziehungszeiten (KEZ) - Auszug aus den Bestimmungen!

Für Mehrlingsgeburten oder bei Erziehung von mehreren Kindern gibt es entsprechend eine „Verlängerung“ und somit mehr Monate für das Rentenkonto.

Kindererziehungszeiten sind für sich betrachtet pro Jahr rund 26,26 € brutto (Stand: 1. Juli 2007) für die spätere Rente wert. Da sie Pflichtbeitragszeiten sind, werden sie auf alle Wartezeiten (=Mindestversicherungszeiten) angerechnet. Sie zählen auch auf die „45 Jahre“, die bei Geburtsjahrgängen ab 1947 eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren (statt stufenweiser Anhebung auf 67 Jahre) ermöglichen. Sie zählen auch immer dort, wo das Gesetz eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen in einer Rahmenfrist zur Bedingung für einen Rentenanspruch macht: So helfen KEZ beispielsweise bei der Rente wegen Erwerbsminderung (36 Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren) oder einem Anspruch auf medizinischen Leistungen zur Teilhabe („Kur“).


Mein Thema ist nun die Rente - bzw. eine (jederzeit durchführbare) Kontenklärung.

Ich erhielt Elterngeld, welches ich stets auf unser gemeinsames Konto fliessen liess; ich beantragte damals in Absprache mit der Gattin den 2-Jahres-Zeitraum, weil das Elterngeld so in der Summe deutlich grösser ist/war.

Einem Vater können maximal 36 Monate Kindererziehungszeit angerechent werden. Mir wurden im Versicherungsverlauf die Hälfte, also 18 Monate angerechnet (der Bund hat für mich kostenlos den (Versicherungs-)Beitrag entrichtet, es hat den Vermerk "AFG") - und genau darüber gehen meine Überlegungen.

Kindererziehungszeiten können nur einem Elternteil angerechnet werden. Um eine Anrechnung von KEZ statt bei der Mutter beim Vater zu erreichen, ist eine „Gemeinsame Erklärung“ der Eltern gegenüber der „Deutschen Rentenversicherung“ (frühere Namen: BfA, LVA, Knappschaft, etc.) notwendig, die maximal für zwei Monate rückwirkend abgegeben werden kann (§ 56 Abs. 2 SGB VI). Über diese Formalie wird die leibliche Mutter kurz nach der Geburt des Kindes per Brief informiert.

Frage: Warum wir rentenrechtlich unser Kind gemeinsam erzogen haben, obwohl einer von uns dauernd arbeiten ging und der andere nur mit Einkaufen, Windelwechseln, Babyschwimmen, Pekip und Breifüttern 'beschäftigt' war?
-> Weil wir mit unserem Kind in der "rentenrelevanten" Kindererziehungszeit in einem Haushalt lebten. Somit dürfte die Aufteilung der maximal möglichen 36 Monate bei unserem 1 Kind auf je zur Hälfte von 18 Monaten rechtens gewesen sein.
Diese Aufteilung und Zuordnung kann aber angefochten werden (per Antrag bei der Rentenanstalt), wenn ein Elternteil z.B. beruflich im Ausland stationiert ist und somit gar nicht in der Lage ist, das Kind zu erziehen.
-> Ist bei uns aber nicht der Fall gewesen; somit macht eine Anfechtung bei uns keinen Sinn.

Frage:
Können Kindererziehungszeiten (KEZ) nachträglich beansprucht und angerechnet werden?
-> Siehe oben, wenn überhaupt, dann nur für maximal 2 Monate rückwirkend. Dann müssen aber auch von irgendwo Beiträge eingezahlt werden. Wenn es der Bund nicht tut - dann gehen die Überlegungen in Richtung selber-Einzahlen...
Und somit könnte die Riesterrente interessant werden.
Nebenbei: Kindererziehenden Adoptiv- und Pflegeeltern sollten von Anfang an auch einen Blick auf die Möglichkeiten der „Riester-Rente“ werfen. Die Kinderzulage bei der „Riester-Rente“ macht die ergänzende Altersvorsorge besonders interessant.

[Bemerkung: Riesterrente - da war neulich eine Meldung in den Medien:
Eine Menge Leute hätten nicht gewusst, dass sie den geforderten Eigenbeitrag selber (rechtzeitig) einzahlen müssen. Haben sie aber nicht eingezahlt - und nun bekommen (sollen bekommen) sie Abstriche bei der Riesterrente.
Diese Leute sollen sich getäuscht oder hintergangen fühlen...]


Abschreib- und Kopier-Adressen:
http://www.moses-online.de/artikel/kinderberuecksichtigungszeiten
http://www.moses-online.de/artikel/kindererziehungszeiten
http://www.moses-online.de/artikel/beantragung-nachweis-kindererziehungszeiten-beruecksichtigungszeiten
http://www.famerb.de/formulare/V800BfA.pdf (Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung)
http://www.famerb.de/formulare/V820BfA.pdf (Erklärung über die Zuordnung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten bei gemeinsamer Erziehung)
http://www.riester-rente.mobi/
 
Oben