Kindergartenplatz in fremder Stadt in NRW / Interkommunaler Finanzausgleich

Angelina311

Neues Mitglied
Hallo, wir haben unser Kind für 2012 in einen Kindergarten in einer anderen Nachbarstadt angemeldet. Wir wohnen in NRW in der Stadt H., der für den Kindergarten liegt einen Steinwurf entfernt, aber halt in einer anderen Stadt S. in NRW.
Wir wären also „Grenzgänger“.

Für den Kindergarten sprechen sowohl die Nähe als auch das Konzept.
In der Vergangenheit hat die Stadt S. bereits einige Ausnahmen anerkannt und auch fremde Kinder zugelassen, solange noch Plätze frei waren, also Kinder aus der Stadt S. selber nicht benachteiligt gewesen waren.

Unsere Recherchen haben folgendes ergeben.

1. Stand KiBIZ / Interkommunaler Finanzausgleich

Laut Ministerium für Familie in Düsseldorf regelt das KiBIZ solche Fälle nicht, aber es gäbe wohl aus der Praxis sehr viele Fälle, wo zwei Städte sich informell geeinigt hätten und über einen pragmatischen „interkommunalen Finanzausgleich“ geeinigt haben (Stadt X zahlt Stadt Y am Ende des Haushaltsjahres die Zuschüsse für das Kind).
Stadt S. argumentiert bislang, man wolle keinen „Präzidenzfall“ schaffen, obwohl sie es in der Vergangenheit praktiziert hat.

Frage: Wer kennt solche Fälle aus NRW und kann uns diese benennen.

2. Haushaltssicherung

Die aktuelle Begründung der Stadt S. ist aber auch, dass sie zur Zeit unter „Haushaltssicherung“ stehe und eine derartige Entscheidung nicht treffen könne.
Stadt H. befindet sich auch unter Haushaltssicherung.

Laut Kreisverwaltung entscheidet über solche Fälle dann wohl die Finanzkommission jeder Stadt, welche extra für die Haushaltssicherung gegründet wird. In der Finanzkommission sitzt die Verwaltungsspitze der jeweiligen Stadt (Bürgermeister, Kämmerer) und Vertreter der Bezirksregierung.

Frage: Kennt jemand hierzu Referenzen, wo ähnliche Themen einmal diskutiert bzw. entschieden wurden?


Danke für jeden Hinweis

Gruss
A.
 
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