Schock! -  Kinderschänder nach BGH-Urteil frei

Ilona

Moderator
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Kinderschänder nach BGH-Urteil frei

Dresden (dpa) - Ein als gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen ist nach der Ablehnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof nach dem Ende seiner Haftzeit auf freiem Fuß.
Der 49-Jährige stehe nun per Gesetz unter «Führungsaufsicht», sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch. Dahinter verbirgt sich ein engmaschiges Netz aus Meldeauflagen und Kontaktverboten. «Sollte er gegen die ihm erteilten Weisungen verstoßen, kann das zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren führen.» Der Baufacharbeiter war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt.

Das Landgericht Dresden hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung zweimal angeordnet. Die erste Entscheidung hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zurück. Beim zweiten Mal entschied er endgültig gegen die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Das Überwachungs- und Informationssystem für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter ISIS, das derzeit in Sachsen aufgebaut werde, greife in diesem Fall noch nicht, erläuterte die Sprecherin. «Sollte der Aufbau abgeschlossen sein, wird der Mann aber aufgenommen.» Zu den gesetzlich möglichen Weisungen gegen den Mann könnten auch Auflagen für eine Therapie gehören.

Ich kann so was nicht verstehen. Da steht sich das deutsche Gesetz wieder selbst im Weg. :shake
ich hoffe nur, dass sie es schaffen ihn dennoch zu überwachen.
 

face-off

Namhaftes Mitglied
Mir fehlen die Worte......
er wäre nicht der erste,der wieder geschickt ein Schlupfloch findet,um sich das nächste Kind zu greifen :angryfire
 
N

NicoleM

Guest
Und da wundern sich die Menschen, warum die Rufe nach ganz anderen Strafen wieder lauter und lauter werde. :shake

Ich halte es für unverantwortlich.
Ein Mensch, der solche Taten begeht - ganz gleich, aufgrund welcher Krankheiten -
hat für mich nicht mehr das Recht auf Freiheit.

Edith meint noch: Und was glaubt ihr, warum solche Sicherheitsverwahrungen von den
Gerichten mittlerweile wieder mehr und mehr abgelehnt werden? Wegen der Kosten - hundert pro ^^
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ne in dem Fall waren es nciht die Kosten. Ich hatte noch einen anderen Artikel darüber gelesen. grund war, weil die Anfrage sietens der Staatsanwaltschaft auf Sicherheitsverwahrung nach dem eigentlichen urteil kam. grund dafür war weil der Täter nicht bereit war an therapien teil zu nehmen. Allerdings war das schon während der verhandlung bekannt das er nciht an den Sitzungen teil nimmt (verweigert) und weil somit keine neuen beweise dargelegt werden konnten seitens der Staatsanwaltschaft musste der Richter es leider abschmettern. Wegen irgendeines gesetzes.
Wobei der Richter selbst es auch bedauerte das er so handeln musste.
 
U

User4

Guest
:anbet
Danke lieber Staat!
Das macht unsere Stadt wieder um einiges attraktiver!



:wand
 

vanillabee

Namhaftes Mitglied
:shake :uebel :angryfire alle recht ein D können umgangen werden irgendwie. warum nicht bei solchen fällen????
 
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