Frage -  kindesunterhalt in pflegefamilie

quasaro

Neues Mitglied
fall : vater und mutter getrennt lebend . kind (6 jahre) lebt in pflegefamilie . allein sorgeberechtigt ist die mutter . vater hat ein einkommen von 1400 brutto . mutter hat kein einkommen. lebt von h4 . frage 1 :wie hoch ist der kindesunterhalt des vaters ? frage 2. wird der kindesunterhalt bei der berechnung halbiert (weil mutter auch unterhaltspflichtig ist ) oder muss der vater trotzdem alleine den (vollen satz ) unterhalt des kindes zahlen ,da mutter nicht leistungsfähig ist ?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
zu 1)
nach Düsseldorfer, wenn nach Abzug des SB (netto knapp 1000,- ) noch was bleibt.
zu 2) der KV könnte irgendwann leistungsfähiger werden und die KM könnte irgendwann aus H4 herauskommen und ebenfalls leistungsfähig werden.
Wegen der zu erwartenden Unterhaltsschulden, die sich zwangsläufig anhäufen werden, ist ein Gang zum Anwalt in Sachen KU-Berechnung ratsam.

Alleinsorgeberechtigt soll immer noch die KM sein? Ist jetzt nicht das JA Amts-Vormund für's Kind?
Wie sieht die gerichtliche Entscheidung für die Herausnahme genau aus?
-> Auch hier: Anwalt.

Für das Kind wäre es das beste, wenn der Vater sein Leben komplett ändert - und alle Gründe, die zur Aberkennung seines Sorgerechts geführt hatten, aus der Welt schafft.
Sich um's Kind kümmern möchte und mit dem Jugendamt zusammenarbeitet.
Eine Annäherung an die Mutter wird vermutlich nicht mehr möglich sein - das kann man nicht verlangen und nicht erwarten. Jedoch kann der Vater mit der Mutter stets ruhigen, streitvermeidenden Kontakt suchen, wenn es um Kindesangelegenheiten geht. Sachlich bleiben und sich nicht provozieren lassen. Da gibt's auch Hilfsangebote "Elternsein trotz Getrenntleben" - oder so ähnlich. Können Väter auch wunderbar alleine inanspruch nehmen.
 

quasaro

Neues Mitglied
umfangreiche antwort. erstmal danke . nur ich hätte zur ersten frage mal gerne eine zahl in den raum geschmissen bekommen und zur 2. frage ,die hauptfrage ist, ob der unterhaltsanspruch nun aufgeteilt wird oder nicht wurde nicht beantwortet.

Ist jetzt nicht das JA Amts-Vormund für's Kind?

nein die km hat eine vorübergehende aufnahme bei der pflegefamilie zugestimmt. es gibt keine gerichtliche entscheidung

Für das Kind wäre es das beste, wenn der Vater sein Leben komplett ändert - und alle Gründe, die zur Aberkennung seines Sorgerechts geführt hatten, aus der Welt schafft.

vater hat auf anraten seiner anwältin noch kein gemeinsames sorgercht eingereicht . es wurde nicht aberkannt da nicht verheiratet . sollte er es unbedingt tun (auch gegen den rat seiner anwältin ) ?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
@Gerhard: Es ist in Deutschland tatsächlich so, dass die Eltern / Elternteile in den meisten Fällen das Sorgerecht behalten, wenn das Kind in eine Pflegefamilie kommt - jedenfalls so lange, wie das Sorgerecht nicht von einem Gericht entzogen worden ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Eltern /Vater / Mutter jederzeit ihr Kind zurück fordern können, was die Kinder dann meist auf eine lange Reise zwischen Eltern und Pflegefamilie hin und her schickt, bis sie total durch den Wind sind.

Aber zum Thema: Der Vater muss den gleichen Unterhalt bezahlen, den er auch bezahlen müsste, wenn das Kind bei der Mutter leben würde. Für ihn gibt es keinen Unterschied. Die Mutter selbst muss natürlich auf den Unterhalt und das Kindergeld und dazu auch noch auf mögliche Sozialleistungen für das Kind verzichten (falls davon nach der Anrechnung des Unterhalts noch etwas übrig geblieben ist).
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
"da nicht verheiratet". Danke für die Info.

Ich muss leider mit weiteren Anworten passen. Somit nicht gegen den Rat seiner Anwältin handeln(auch wenn ich von der Sachlage keine Ahnung habe). Die Frage, ob der Unterhaltsanspruch nun aufgeteilt wird oder nicht, kann und möchte ich auch weiterhin nicht beantworten. Ich kann nur auf die Anwältin verweisen, weil noch andere Kosten im Raum stehen.

Denken könnte ich mir nun, dass die vorübergehende Aufnahme von keiner Stelle angeordnet wurde - die Massnahme aber trotzdem nötig geworden ist, damit (und das ist wieder nur meine Vermutung) sich die KM ohne Kind in Behandlung geben kann.
Das Kind hat aber prinzipiell mindestens in jedem Fall Anspruch auf Unterhalt vom Vater, egal ob in PF oder bei KM.


Welche Post, wenn überhaupt, hat denn der Vater vom Jugendamt bekommen?
 

quasaro

Neues Mitglied
der Vater muss den gleichen Unterhalt bezahlen, den er auch bezahlen müsste, wenn das Kind bei der Mutter leben würde.

verstehe ich nicht . wenn 2 unterhaltspflichtige vorhanden sind ,muss nur ein unterhaltspflichtiger zahlen ? welche begründung bitteschön ?

Welche Post, wenn überhaupt, hat denn der Vater vom Jugendamt bekommen?

der vater steht in ständigem kontakt zum ja und allen anderen beteiligten . auch vollzieht er seinen regelmässigen umgang mit dem kind . er möchte das kind auch zu sich holen . es wird aber von allen beteiligten insbesondere dem ja strikt abgelehnt . begründung . das kind hätte sich jetzt in der pfegefamilie eingelebt(lebt jetzt 2 jahre dort) und eine herausnahme widerspräche dem kindeswohl.
 

Celeste

Vernarrte Jungmami + Alienstiefmutter
Zu 1.
Der Unterhalt der normalerweise gezahlt wird und der in der Düsseldorfer Tabelle steht ist tastächlich schon der hälftige Unterhalt. Die andere Hälfte wird vom Betreuungselternteil in aller Regel in Natuaralien (Miete, Lebensmittel, Kleidung) etc. geleistet.

Ich nehme daher an das die Mutter auch im gleichen Umfang Unterhaltspflichtig ist.

Ob man den Unterhalt leisten kann steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Die Erziehungs-Arbeit am Kind, also die Sorge eines Elternteils wird dem Bar- Kindesunterhalt gleichgestellt. Einer zahlt bar seine Unterhaltpflicht ab, der andere Elternteil "bezahlt" seinen Anteil an der Unterhaltspflicht mit der Erziehungsarbeit, die nun mal gemacht werden muss.

1400,- Brutto ist wenig. Es kann sein, dass der Vater nicht (in voller Höhe) zum Unterhalt herangezogen werden kann. -> Anwältin.

Zum Brief des JA:
Wie stellt du dir das Leben mit deinem Kind vor? Es ist 6 und kommt jetzt demnächst z.B. in die Schule. Wie kommt das Kind nach Unterrichtsschluss nachhause und in die Wohnung? Wer macht das Mittagessen? Wer kümmert sich um die Hausaufgaben? Wer ist am Nachmittag ständig für's Kind zur Verfügung? (wenn es spielen, weggehen oder mit Freunden zusammen sein will oder welche mit nachhause bringen will).
Wen hast du in Vertretung, wenn du mal krank bist?
Hast du einen Plan?

Das würde mich mal im einzelnen interessieren.

Ich kann dir nur von einem Arbeitskollegen erzählen, der hat sein Kind tatsächlich bei sich. Auch dieses Kind ist zufällig 6-7 Jahre alt. Und dieser Vater darf nur 1 400-€-Job machen. Und dieser Minijob muss auch noch zwingend vormittags sein.
Damit muss der zwar keinen Unterhalt mehr zahlen, (die Bar-unterhaltspflichtige KM lebt von H4 und kann nicht zahlen...) aber grosse Sprünge in der Weltgeschichte kann er so auch nicht mehr machen. Das ist aber für diesen Vater ok so, weil es ihm lieber ist, dass das Kind bei ihm "in Armut" lebt - anstatt bei der verückten Mutter.
Ausserdem hat dieser Vater seine eigenen Eltern noch, die in unterstützen. So brachten und holten die Grosseltern z.B. ihr Enkelchen, noch in der Kindergartenzeit, zum/vom Kindergarten.

(Anfangs bestand sogar die Hoffnung, dass sich die Kindsmutter wieder fängt und vielleicht sogar die Familiengemeinschaft will. Aber das hat sich inzwischen zerschlagen, weil die Kindsmutter wieder Drogen nimmt und sich ausserdem einen wohlhabenden Daueraufpasser äh Russen angeln will)
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

ich habe mich mittlerweile mal beraten lassen, und sehe jetzt auch etwas klarer - was ich voran gehend geschrieben habe, war ungenau und irreführend, auch wenn es ungefähr in die richtige Richtung gegangen ist.

Aber wie Du siehst: Es können Fehler passieren, weshalb es wichtig ist, dass Du Deine Anwälting fragst, wenn Du Genaueres wissen möchtest.

Zunächst einmal: Kommt das Kind in eine Pflegefamilie (oder in eine andere Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe) fällt der eigentliche Unterhalt weg. Stattdessen fordert das Jugendamt von den Eltern eine Beteiligung an den Kosten - das Amt strebt die Deckung seiner Kosten an. Mit Unterhalt im eigentlichen Sinne hat das nichts zu tun; die Mutter ist damit auch nicht wirklich "unterhaltspflichtig", sondern müsste sich an den Kosten beteiligten, zusätzlich zu dem, was Du bezahlst, wenn sie mehr in der Tasche hätte, als das Existenzminimum.

Diese Regelungen sind immer Ländersache, weshalb sie sich unterscheiden, auch wenn das Ergebnis stets ähnlich ist: Die Eltern, selbst dann, wenn sie zusammen leben, müssen ihr Einkommen immer getrennt offen legen, und sie bekommen immer einen eigenen Kostenbescheid.

Ist es wie bei Euch, und leben die Eltern getrennt, wird ebenfalls getrennt geprüft, also das jeweilige Einkommen ermittelt, und dann für jeden Elternteil die zu zahlende Kostenbeteiligung fest gesetzt. Auch wenn das mit der Düsseldorfer Tabelle nichts zu tun hat, sind die Beträge, die am Ende heraus kommen, in den unteren Einkommensstufen durchaus ähnlich, auch wenn sie meist etwas höher ausfallen.

Nur ist es eben so, dass die Kostenbeteiligung Deiner Ex eben zusätzlich beim Jugendamt eingehen würde, und nicht von Deinem eigenen Kostenbeitrag abgezogen wird. Der Grund dafür ist, dass ja nicht nur Kosten für den Unterhalt des Kindes fällig werden (die das Jugendamt an die Pflegefamilie zahlt) sondern auch Zahlungen für die Betreuung des Kindes durch die Pflegeeltern fließen, die das Jugendamt ebenfalls decken muss, wenn die Eltern zahlungsfähig sind.

Hier mal in Zahlen:
A)
Kosten der Maßnahme: 1000 Euro
Einkommen Vater: 1500 Euro ----> Kostenbeitrag Hessen (Beispiel) 380 Euro
Einkommen Mutter: ALG II ----> Kostenbeitrag Hessen (Beispiel) 0 Euro

B)
Maßnahme: 1000 Euro
Einkommen Vater: 1500 Euro (Kostenbeitrag: 380 Euro)
Einkommen Mutter 1000 Euro (Kostenbeitrag: 250 Euro)

Hier hat das Jugendamt dann 630 Euro von seinen Ausgaben gedeckt

C)
Maßnahme 1000 Euro
Einkommen Vater: 5000 Euro (Kostenbeitrag Hessen: 1200 Euro)
Einkommen Mutter 1000 Euro (Kostenbeitrag 250 Euro)

Das Jugendamt hat aber nur Ausgaben von 1000 Euro. Deshalb werden die Forderungen anteilsmäßig so weit vermindert, dass nur die tatsächlichen Unkosten erstattet werden

D)
Maßnahme 1000
Beide Elternteile leben von Transferleistungen (Kostenbeitrag: 184 Euro)

Hier wird von den Eltern das Kindergeld gefordert. Sozialleistungen für das Kind fallen weg, so lange sich das Kind in der Pflegefamilie aufhält.
 

quasaro

Neues Mitglied
Der Unterhalt der normalerweise gezahlt wird und der in der Düsseldorfer Tabelle steht ist tastächlich schon der hälftige Unterhalt

wenn ich den barunterhalt der in der tabelle steht verdoppele komme ich in der höchsten stufe auf über 1300,- euro . ist das wirklich der monatliche bedarf eines 12 jährigen kindes . vor allem im vergleich zu h4 empfängern ?


Wie stellt du dir das Leben mit deinem Kind vor?

das ja hat den vater nie gefragt ob er single ist oder wie er das leben organisieren will ,wenn das kind bei ihm ist . die möglichkeit das das kind zum vater zurückkehrt ist für das ja schlicht ausgeschlossen . deshalb kamen solche fragen nie .
 

quasaro

Neues Mitglied
Einkommen Mutter 1000 Euro (Kostenbeitrag: 250 Euro)

ich denke du sprichst immer von netto einkommen : greift hier nicht der selbstbehalt (wie in düsseldorfer tabelle ) so das die mutter nur 50 ,- zahlen müsste ?
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Ich sag's mal so: Solange vom KV keine Proteste oder Vorschläge kommen - lohnen sich für's JA Fragen/Überlegungen nicht. Das Amt will sich "Ärger" für nix und wieder nix ersparen.
Du bist auch in diesen Dingen unerfahren, wie die meisten Väter. Du bist auch glatt überfahren worden. Während du erstmal noch deine Gefühle, angesichts deiner eben zerstörten kleinen Familie sortieren musstest, sind Expartnerin 2 Schritte, und JA 1 Schritt voraus. Hattest du dir eine Andere angelacht, ist für das Amt+Expartnerin sowieso alles klar gewesen.

Und, die Rechtslage bezüglich seines (nicht-)Sorgerechts hat sich inzwischen geändert.
Möglich wäre es (und fast alles) schon, aber im moment sehe ich die Pflegefamilie am weitaus längerem Hebel, gegen den du kaum ankommen kannst.
Trotzdem:
Um nicht ständig grübeln zu müssen, könntest du einen Lebensplan mit Kind ausdenken und zu Paiper schreiben.
:bye:
 

Hextina

KrisenmanagerIn ;-)
Teammitglied
Original von quasaro
wenn ich den barunterhalt der in der tabelle steht verdoppele komme ich in der höchsten stufe auf über 1300,- euro . ist das wirklich der monatliche bedarf eines 12 jährigen kindes . vor allem im vergleich zu h4 empfängern ?

In der Dü-Tab steht der Gesamtunterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern. Je nach deren Leistungsfähigkeit. nach §1606 BGB haften die Eltern *anteilig*, außer das Kind lebt bei einem der beiden Eltern das ist einer Bar- und einer Betreuungsunterhalts pflichtig.

Der Betrag aus der Dü-Tab wird also nicht verdoppelt sondern anteilig aufgeteilt.

Wie es bei Kosten für Pflegekindern aussieht weiß ich nicht, würde mich aber hitnak anschliesen wollen :)

VG,
Tina
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
ich gehe nun davon aus, dass der fragestellende Vater hier eine Heranziehung zu den PF-Kosten befürchtet/erwartet. Obwohl er der (vorübergehenden) Unterbringung nicht zustimmen musste - und diese auch nicht veranlasst hatte. Mindestens das Pflegegeld (= ungefähr das Nettogehalt des KV's hier) bekommen die Pflegeeltern.

Ich kann nur nochmals empfehlen, diese Problematik mit der Anwältin zu besprechen.
Ich halte es aber für möglich, dass die allgemeinen Reglungen zum Selbstbehalt den Vater hier komplett von der Zahlungspflicht befreien. Und im übrigen genauso die Kindmutter. Denn der Selbstbehalt hat sich geändert. Da die Kindsmutter gar kein Einkommen hat, kann sie auch kein Pflegegeld bezahlen.
 

quasaro

Neues Mitglied
ja vielen dank erstmal für die rege beteiligung hier . hat mir schon sehr geholfen . wenn tatsächlich hier auch der selbstbehalt greift müsste der vater ja auch nicht so viel zahlen
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,


als Erstes zu Gerhard: Das Pflegegeld entspricht nicht dem "Nettogehalt des Kindsvaters" - es entspricht noch nicht einmal der Höhe des Unterhalts, den er normalerweise zu zahlen hätte. Für Pflegekinder legen die Bundesländer eine Summe fest, die für den Unterhalt des Kindes da ist, die mit der "Düsseldorfer Tabelle" nichts zu tun hat. Dazu kommt ein Erziehungsanteil, aus dem dann gemeinsam mit dem Unterhalt das Pflegegeld wird. Dafür müssen die Eltern aufkommen. Und natürlich auf das Kindergeld verzichten.

Dann: Natürlich ist alles immer Nettoeinkommen. Der Selbstbehalt bei der Heranziehung, um die es hier geht, ist aber nicht identisch mit dem Selbstbehalt bei Unterhalt, genauso wie die Berechnungsgrundlage für das Nettoeinkommen sich zwar an der Düsseldorfer Tabelle orientiert, aber dennoch eine völlig Eigene ist. Und: Wer unter dem Selbstbehalt liegt, und das Kindergeld bezieht, muss immer mindestens das Kindergeld abgeben. In der Regel liegt der Selbstbehalt bei um die 750 Euro.

Natürlich ist das eine superfiese Rechnung, wenn man als Vater nie die Wahl hatte, und ich bin froh, dass sich das geändert nun geändert hat. Aber leider denke ich auch, dass es nicht gut für das Kind wäre, es aus dem Umfeld zu reißen, an das es sich nun gewöhnt hat. Ich würde lieber daran arbeiten, ein wirklich gutes Verhältnis zum Kind, und auch zu den Pflegeeltern aufzubauen.

Aber ich würde auch gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen - einfach um zu verhindern, dass die Mutter aus einer Laune heraus (oder, was sehr oft passiert, weil sie irgendwann Geld verdient, und deshalb zahlen soll) das Kind wieder zu sich holen will - momentan hat sie die Macht, das zu tun, und meine Erfahrung zeigt leider, dass dem Kind das nicht gut tut.

Auch wenn es für den Vater sehr hart ist: Aber das Wichtigste muss sein, dass das Kind glücklich ist, und dass es sich nicht möglicherweise von einem Tag auf den anderen an eine neue Situation gewöhnen muss. Und das kann momentan leider am Besten die Pflegefamilie gewährleisten.

Ja, noch einmal: Es ist unfair, weil der Vater hier nie eine Chance gehabt hat, für sein Kind zu sorgen. Aber er hat jetzt die Macht, dafür zu sorgen, dass sein Kind die Sicherheit und Geborgenheit behält, die es momentan genießt. Indem er das Sorgerecht beantragt, und damit dafür sorgt, dass er gefragt werden muss, wenn die Mutter das Kind zurück haben will.
 
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