Frage -  Kirchgeld

usagimoon

sadness
Hallo,

mein Mann hat heute einen Kirchgeldbescheid vonn der evang. Kirche bekommen und es hoert sich so an als sei es Pflicht, aber irgendwie auch nicht. Ich kenne das nicht, im Ruhrgebiet gabs das auch nicht. Müssen wir das zahlen? Und auch mit 4 Kindern? Und echt wenn das Pflicht ist, trete ich lieber aus der Kirche aus, weil ist schon ziemlich happig die 50 Euro die die wolln.

Danke und LG
 
C

Coleman

Guest
Hallo, nein, die Frage geht nicht ganz unter. Ich habe keine Ahnung, was mit "Kirchgeld" gemeint ist. Die Kirchensteuer kann's ja wohl nicht sein, die erhebt das Finanzamt für die Kirchen mit.

Fütter uns mal mit ein bisschen mehr Info aus dem Bescheid: woher stammt er, was steht drin usw., damit wir uns ein Bild machen können.
 

usagimoon

sadness
Nein nur mein Mann, ich katholisch (nur weil meine Eltern mich mal getauft haben) und in die Kirche gehn wir nicht. Die Kinder sind nicht getauft.

LG
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
Also, ich kenn das so, dass das Kirchgeld was "freiwilliges" ist, wenn z.B. der Mann nicht mehr Kirchensteuer zahlt, weil er ausgetreten ist und die Frau nichts zahlen muss, weil das Einkommen generell zu niedrig ist.

Ich kenn das auch, dass in Bayern von der evangelischen Kirche solche Aufforderungen geschickt werden und ich bin der Meinung, dass man zahlen kann, aber nciht muss. Jedenfalls war es bei meine Ma so.

Nun stellt sich bei mir aber noch die Frage - 50€ für ein Jahr? Oder pro Monat? Und wenn es für ein Jahr ist - sind 50€ in meinen Augen nicht viel Geld. Zumindestens nicht, wenn man in irgendeiner Weise die Kirche nutzt und sei es nur, wenn man zu bestimmten Zeiten in den Gottesdienst geht oder in Krabbelgruppen oder Taufen/Hochzeiten etc. feiert.

Aber wie gesagt, meine Info ist, dass es eine freiwillige Sache sein könnte...
 

Schiffchen

Namhaftes Mitglied
OK, hat sich überschnitten...

Aber wenn Dein Mann evangelisch ist, zahlt er sicher Kirchensteuer, vorrausgesetzt, Ihr zahlt Lohnsteuer. Warum ihr dann von der ev. Kirche eine Aufforderung für das Kirchgeld bekommt, ist mir nicht ganz klar. Wahrscheinlich geht die Evangl. Kirche davon aus, dass Du, auch wenn Du katholisch bist, die Angebote der ev. Kirche mitnutzt und daher Dich auch beteiligen solltest... Oder so...

Ich denke aber nicht, dass es Dir was nutzen wird, wenn Du austrittst, da Du ja eh nicht evangelisch bist!

Kannst Du denn auf dem Bescheid gar nichts sehen? Kein kleingedruckter Hinweis?
 
C

Coleman

Guest
Also ich kann mir auch nur vorstellen, dass es was freiwilliges ist. Dann sollte das aber aus dem "Bescheid" klar hervorgehen, finde ich - denn sonst zahlt wahrscheinlich so mancher, weil er glaubt, er muss. Das finde ich nicht in Ordnung, und das hat die Kirche auch nicht nötig.

Ob ihr in die Kirche geht und ob eure Kinder getauft sind, spielt für die Kirchensteuerpflicht keine Rolle. Aber wie gesagt - um einen Kirchensteuerbescheid kann es sich eigentlich nicht handeln.
 
U

UserC

Guest
das sagt tante google dazu:

„Allgemeines Kirchgeld“ und „besonderes Kirchgeld“ sind zwei verschiedene Steuerarten

Das allgemeine Kirchgeld ist die so genannte „Ortskirchensteuer“. Es dient der Finanzierung von Aufgaben und Leistungen in den Gemeinden. Die Entrichtung des allgemeinen Kirchgeldes ist Bestandteil des Kirchensteuergesetzes und den Gemeinden seit Jahrzehnten vertraut. Neuerungen gibt es jedoch auch hier.

Das besondere Kirchgeld ist eine bestimmte Form der Kirchensteuer, die ausschließlich für Ehepaare in glaubensverschiedener Ehe gilt. Es ist in Bayern zum Jahresanfang 2004 in Kraft getreten. Mit seiner Einführung soll eine Gerechtigkeitslücke im Kirchensteuersystem geschlossen werden. (quelle: kricheundgeld.de)

http://www.kircheundgeld.de/index.php?id=107&rubrik=4&unterpunkt=20%A0%A0_self
 
U

UserC

Guest
hab ich auch noch gefunden (auf der gleichen Seite). sieht ganz so aus, als müsstet ihr das bezahlen:


Hier können Sie schnell herausfinden, ob Sie besonderes Kirchgeld entrichten müssen

Seit 2004 wird auch in Bayern das besondere Kirchgeld erhoben. Mit dem besonderen Kirchgeld wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Für 99% der Gemeindemitglieder unserer Landeskirche ändert sich durch die neue Regelung nichts. Auf wen treffen die neuen Steuergesetze zu?

Ob Sie zum besonderen Kirchgeld veranlagt werden, können Sie schnell selbst ermitteln:

Sie sind Mitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Sie sind verheiratet.

Ihr Partner/ Ihre Partnerin ist Hauptverdiener/in in Ihrer Ehe.

Ihr Partner/ Ihre Partnerin gehört keiner Glaubensgemeinschaft an, die als Körperschaft öffentlichen Rechts Steuern bzw. Mitgliedsbeiträge erhebt.

Sie haben kein bzw. ein vergleichsweise geringes Einkommen.

Sie werden gemeinsam veranlagt.


Nur wenn Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, müssen Sie damit rechnen, zur Zahlung des besonderen Kirchgeldes herangezogen zu werden.

Besonderes Kirchgeld berechnen

Hier noch mal der link http://www.kircheundgeld.de/index.php?id=109&zufall=6&rubrik=4&unterpunkt=20&aktiv=

da kann man durch anklicken der fragen rausfinden, ob ihr zhalne müsst oder ned
 
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