Frage -  Kündigung vom AG in der Elternzeit

Kerstin287

Mitglied
Hallo,
ich hatte das große Glück dass ich innerhalb meiner Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber wieder für 16 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten konnte. Das grösste daran war, dass ich zum einen die Kleine ins Büro mitnehmen konnte und zum anderen auch zu Hause arbeiten konnte. Meine Elternzeit beträgt noch ziemlich genau 2 Jahre. Nun haben wir letzte Woche aus heiterem Himmel erfahren dass unser Standort aus strategischen Gründen geschlossen werden soll :shake . Das bedeutet dass ich wie meine anderen Kollegen die Kündigung zum 31.03.05 erhalten werde :Lesen . Hab ich dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus, da ja auch meine Tochter über mich versichert ist?

Gruß
Kerstin
 
Am besten ist es wenn du mal beim Arbeitsamt anrufst,es ändert sich ja jetzt einiges durch HartzIV.Aber normal darf man ja auf 400€ Basis arbeiten wenn man im Erziehungsurlaub ist,und man ist trotzdem beitragsfrei krankenversichert die 3 Jahre.Ob du jetzt Arbeitslosengeld bekommst,kann ich leider auch nicht sagen,aber ich glaube nicht,entweder Arbeitslosengeld oder Erziehungsgeld.Wenn dein Erziehungsurlaub zuende ist,kannst du es auf jeden Fall beantragen,dann steht dir auch was zu da dein ehemaliger Arbeitgeber den Standort ja dicht gemacht hat.
 
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