Eilt! -  Kündigungsfrist nach Sterbefall???

K

Kasmira

Guest
letzte woche ist ja meine großtante gestorben. nun haben wir mit dem vermieter wegen der wohnungsauflösung gesprochen. er besteht trotz todesfall auf einer dreimonatigen kündigungsfrist. ist das rechtens???
 

EA 80

*is back*
Erstmal nochmal mein herzliches Beileid.

Soweit mir bekannt (habe bei RA gearbeitet und viel mit Mietsachen zu tun), ist das leider wirklich rechtens. D.h. die Erben müssen aus dem Nachlass noch die "Mietschulden" bezahlen sowie sich auch um die ordnungsgemäße Wohnungsauflösung inkl. sämtlicher Schönheitsreparaturen (lt. Mietvertrag) kümmern. Insbesondere ist auch die Kündigungsfrist einzuhalten. Sollten die Erben die fällige Miete nicht weiterbezahlen bzw. die durchzuführenden Arbeiten bei Räumung der Wohnung nicht ausführen, haften sie hierfür zusammen. Der Vermieter kann u.U. dann gerichtlich gegen die Erben vorgehen.

Moralisch gesehen finde ich dies allerdings unmöglich.

Aber vielleicht könnt ihr versuchen, die Wohnung schnellstmöglich aufzulösen und dem Vermieter solvente Nachmieter für die Wohnung anbieten, die schon vor Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist die Wohnung übernehmen würden, so dass ihr wenigstens noch etwas Kosten spart. Darauf einlassen muss sich der Vermieter jedoch nicht.

Ich wünsche Dir, dass ihr euch mit dem Vermieter doch noch irgendwie einigen könnt und drück' mal fest die Daumen :druecker
 
K

Kasmira

Guest
:rolleyes: danke...

na, das sind ja tolle gesetze... also muß man im prinzip seinen tod drei monate vorher wissen, damit die "erben" nicht auf der wohnung hängen bleiben? :shake das soll einer verstehen...

naja - die vermieter werden die wohnung nie und nimmer wieder los... in der gegend steht fast alles leer... also werden wir wohl in den sauren apfel beißen müssen... :wand
 

EA 80

*is back*
Wenn natürlich kein Erbe vorhanden ist und ihr als Erben dasselbe daher ausschlagt, kann der Vermieter von Euch auch nichts mehr wollen. Denn dann ist ja nichts zu holen.

Würde ich mir also schon überlegen, falls außer Kosten nichts auf euch zukommt. Setz Dich doch mal mit dem Nachlassgericht in Verbindung, die geben insoweit auch Auskunft, wie das alles läuft.
 
K

Kasmira

Guest
es geht dabei weniger um materielle als um ideelle werte...ob es geschirr von uroma oder ähnliches ist... nein, ausschlagen werden sie es in keinem fall - das wäre ja auch nicht im sinne meiner großtante gewesen... sie könnte es schon nicht haben, daß wir verschiedene möbel etc. weggeben müssen... rein geldtechnisch aber wird oma respektive tante dann wohl die miete tragen müssen :rolleyes:
 
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