Frage -  landeserziehungsgeld

hai

Namhaftes Mitglied
ich habe mal eine frage und zwar gibt es ja die möglichkeit nach dem elterngeld noch landeserziehungsgeld zu beantragen. dies ist ja ab dem 10monat möglich da wir aber ja bis zu ihrem 12monat elterngeld bekommen wollte ich fragen ob es auch möglich ist das landeserziehungsgeld so zu beantragen das es ab dem 12monat erst die 10monate gezahlt wird? sprich bis sie dann 22monate ist und nicht bis sie 20monate ist.
danke im voraus
lg steffi
 

cde

**verwirrt**
Also wir in Bayern erhalten das Landeserziehungsgeld im Anschluss des Elterngeldes je nach Einkommen. Du kannst es ab dem 10. Monat beantragen, aber bekommen tust es doch erst ab dem 12. Monat oder?
 

hai

Namhaftes Mitglied
hatte mich schon mal etwas informiert und da hies es ab dem 10monat, da kam ich aber noch nicht auf die idee das es praktischer wäre es nach dem elterngeld zu bekommen und dachte vielleicht hat einer hier im forum es so gemacht oder versucht. wäre aufjeden fall praktischer für uns.
lg steffi
 

cde

**verwirrt**
Das Landeserziehungsgeld ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:

Ein Antrag kann frühestens mit Beginn des 21. Lebensmonats des Kindes gestellt werden.

Der Antrag muss spätestens zum Ende des 30. Lebensmonats vorliegen. Versäumen Sie diese Frist, wirkt der Antrag nur sechs Monate zurück.

http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/erz-adrliste.html
 
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