Hilfe! -  Lebe mit meinem freund nicht zusammen aber erziehen das kind gemeinsam-sind aber zusammen

milla88

*Zweifache mama*und stolz daraufxD
Hallo

und zwar geht es darum,

mein freund und ich Sind zusammen aber leben in getrennten wohnungen.
Wir erziehen unsere gemeinsame tochter zusammen....er ist voll berufstätig und ich hartz4 empfängerin im moment!

Und jetz ist die frage muss er unterhalt zahlen? Denn ich verlange kein unterhalt und er kann es auch ncht zahlen weil er schon eine große tochter hat ausser seiner ersten bezihung.

Waíe sage ich dem amt das ich kein unterhalt verlange bzw.will und vorallem geht das überhaupt???

vielen vielen dank für eure hilfe^^
 

june75

Namhaftes Mitglied
Tja,da kenne ich mich zwar überhaupt nicht mit aus-aber gibt es nicht Beratungsstellen(evt Caritas ?() die Dir dort weiterhelfen könnten?

Ich weiß auch nicht,ob man einfach keinen Unterhalt bekommen kann.
Könnte er es den,vom finanziellen her,Dir Unterhalt geben? Es kann ja auch sein,das er unter dieser Grenze liegt,wo erstmal das Amt "Vorschuß"gibt.....

:bye:
june
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo milla,

der einfachheitshalber: Laß Dir den Mindestunterhalt monatlich überweisen, und gib den Betrag in bar zurück.

Das Amt wird nicht den fehlenden Betrag übernehmen.

Die würden Dich zum Jugendamt schicken....um Unterhaltsvorschuß zu beantragen. Das JA wird dann Deinen Freund überprüfen, ob und wieviel er zahlen kann.

Kann er nicht zahlen, dann bekommst Du Unterhaltsvorschuss, der ist aber später zurückzuzahlen von Deinem Freund.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Du darfst nicht einfach auf Unterhalt verzichten, weil das Amt immer nachrangig zahlen muß. Es reicht aber aus, wenn dein Freund von einem Anwalt ein Schreiben anfertigen lässt, worin steht, dass er zahlungsunfähig ist. Dann müssen sie zahlen oder das Gegenteil beweisen. Wenn er dir aber einmal den Mindesunterhalt überwiesen hat, dann hat er gezeigt das er zahlungsfähig ist und es wird dir auf Hartz!V angerechnet.

Unterhaltsvorschuß gibt es auf dem Jugendamt, aber wie schon geschrieben wurde, es läuft dem KV als Schuld auf.

Auf alle Fälle würde ich dir auch raten zu einer HartzIV Beratungsstelle zu gehen. Die gibt es beim Diakonischen Werk und der Caritas.

Drücke dir die Daumen, dass du das alles gut regelst :druecker
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Leonie,

ich vermute mal, das die TS nicht möchte, das ihrem Freund Schulden auflaufen....von daher mein Vorscglag an ihr....zu sagen, sie bekäme den Mindestunterhalt. Sicherlich wird ihr der bei ihrem ALG2 abgezogen....aber sicherlich "unterstützt" ihr Freund sie auch etwas....könnte ja mal paar neue Schuhe kaufen, mal einen Einkauf bezahlen, und schon fällt es kaum noch auf.

Das wäre eine Sache, die sie so mit ihrem Freund vereinbaren kann.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Das ist schon richtig, aber ob es machbar ist, ist eine ganz andere Frage. ALGII ist so knapp berechnet, dass man da nicht noch was von verschenken kann. Wenn sie das Geld dem Vater zurückgibt, hat sie es ihm von ihrem wenigen geschenkt, weil sie es vom Regelsatz abgezogen bekommt. Davon abgesehen, könnte er als Vater auch mal so ein paar Schuhe kaufen... aber das ist ein anderes Thema...
 
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