Eilt! -  Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter

Luci39

Neues Mitglied
Hallo,

ich lebe seit einigen Jahren in Trennung und habe jetzt die Scheidung eingereicht. Nach dem Auszug meines Mannes habe ich zur Absicherung meiner Tochter (Tochter nicht aus dieser Ehe) zwei kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen, um sie mit der einen für den Fall das mit etwas zustösst abzusichern und mit der anderen Kapital für ihre Ausbildung bzw. Studium aufzubauen. Die Versicherungen laufen auf mich, Begünstigter im Versicherungsfall ist meine Tochter. Jetzt fordert mein Mann die Häfte dieser Lebensversicherung. Kann er das oder kennt jemand einen Weg das Geld zu retten? Ich bin wirklich verzweifelt ...

Liebe Grüsse

Luci
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
Ich glaube, da die erst nach der Trennung (also Auszug) abgeschlossen wurden, hat er kein Recht darauf. Aber frag doch mal bei deinem Anwalt nach.
 
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User3

Guest
Soviel ich weiß, hat er gar kein recht auf die Versicherungen, da die Begünstigte deine Tochter ist. So kann (fieses Beispiel, aber egal) zum Beispiel ein Ehemann ohne das Wissen der Ehefrau seine Geliebte mit so einer Versicherung als Begünstigte absichern. Nach dessen Tod, wird nur die/der Begünstigte über die Versicherung informiert. So hat es uns unser vertreter erklärt.

Ruf doch mal deinen Versicherungsvetreter oder die Agentur an. Die wissen das genauer.
 

sandra

Aktives Mitglied
Ja denke auch das es so ist.
Was ich dir allerdings noch raten würde, ich ein Testament zu machen.
Hört sich vielleicht blöd an, aber ich finds wichtig das du da festlegst,
wie genau die Versicherungssumme im Falle eines Falles dann auch weider
angelegt werden soll.
Auch evlt einen Vormund für deine Tochter bestimmen.
Weiß ist doof, aber ich find schon das man über sowar nie früh genug
nachdenken kann.
lg Sandra
 
U

User3

Guest
Stimmt, haben wir auch gemacht. Du kannst keinen Vormund bestimmen, aber empfehlen. Wenn es keine dringenden Gründe gibt, folgt das Gericht deiner Empfehlung.
 

Luci39

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe inzwischen gehört, das es darauf ankommt, ob der Stauts der Bezugsberechtigung meiner Tocher veränderbar oder unveränderlich ist.
Hat jemand das auch schon mal gehört oder Erfahrungen damit gemacht?

Liebe Grüsse

Luci
 

polbarni

Mitglied
Hallo Luci39!

Also dein Mann hätte Anspruch auf die Halbe eingezahlte Versicherung, wenn ihr bei Abschluss der Versicherung noch zusammen gelebt habt und ihr eine Zugewinngemeinschaft gewesen seit.

Wenn diese danach abgeschlossen wurde hat er keinerlei Anspruch darauf.

Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist.
 
U

User3

Guest
Original von polbarni
Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist.

Das meine ich auch. Mein Mann hat zu Beginn seiner Lehre eine LV gemacht, begünstgte waren seine Eltern. Nachdem wir zusammengezogen waren, wurde ich die Bezugsberechtigte. Würden wir auseinander gehen, würde wahrscheinlich unser Sohn der Begünstigte usw.

Der unveränderliche Status könnte gelten, wenn Du die Lebensversicherung für einen Kredit verpfändet hast (z.B. Hausbau). Frag am Besten mal nach!
 
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