News -  Lebensversicherungen Steuervorteil in Gefahr

Ilona

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02. März 2009 Die Lebensversicherung ist in Zeiten der Abgeltungsteuer eine der letzten Anlageformen, die der Fiskus privilegiert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss der Anleger nur die Hälfte der Erträge beim Finanzamt deklarieren - und das auch erst am Ende der Laufzeit. Selbst wenn dann der persönliche Steuersatz von bis zu 42 Prozent gilt, ist das immer noch günstiger, als alles mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zu versteuern. Doch vom 1. April an verschärfen sich die Anforderungen für die Bevorzugung.

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