Mein Vater will nicht mehr zahlen - Was tun?

Interdit

Neues Mitglied
Hallo ihr Lieben!

Ich weiß gar nicht so recht wie ich anfangen soll... Ich habe große Angst, dass mein Leben nun den Bach runter geht... Ich kenne meine genauen Rechte nicht und stundenlanges googlen hat da auch nichts gebracht, bis ich auf dieses Forum gestoßen bin.

Also zum Sachverhalt:

Ich bin 21 Jahre alt... Meine Eltern sind geschieden seit ich 7 bin oder so... Naja meine Mutter empfängt Hartz 4... Sie muss mir kein Unterhalt zahlen und mein Vater verdient ziemlich gut. Wieviel genau weiß ich nicht. Er sagt es seien 2200 € ... aber ich vermute er bekommt noch viel mehr...

Jedenfalls zahlt er ja Unterhalt... Ich wohne nun seit nem halben Jahr in meiner eigenen Wohnung in Berlin. Meine Mutter wohnt in NRW und mein Vater in Bayern.
Er hat ja auch immer Unterhalt gezahlt. Ich bekam immer 300 € im Monat und Kindergeld vom Amt...
Ich wohne zusammen mit meinem Freund, wir sind nicht verheiratet, und mein Freund verdient 850 €.

Naja ... wir haben uns dann eben vor 4 Monaten oder so ne Wohnung in Berlin gesucht die kostet 415 € warm. Aber ich hatte ja immer genug Geld mit ihm zusammen usw...

Jedenfalls, hab ich bis August noch ein Praktikum gemacht, welches ich brauchte um studieren zu drüfen da ich nur Fachabitur habe... Das Praktikum ist nun vorbei und ich wurde daraufhin sehr krank... Mittlerweile geht es mir viel besser und ich fühle mich auch in der Lage arbeiten zu gehen. Mein Studium beginnt erst im Mai 2008. Also suche ich im Moment Arbeit, bekam aber bisher nur Absagen...

Nun meinte mein Vater vor 2 Tagen am Telefon zu mir, dass er es nicht mehr einsieht mir Unterhalt zu zahlen, weil ich nichts tue... Ich bemühe mich aber um einen Minijob, bis mein Studium anfängt. Er war schon immer sehr geizig und letzten Monat hat er auch keinen Unterhalt bezahlt und diesen Monat sieht es nicht anders aus...

Ich weiß nicht was ich machen soll. Ob ich zum Anwalt gehen soll oder nicht... Ich habe kaum mehr Geld und weiß nicht weiter...
Ich war heute morgen beim Sozialamt, da ich im Internet gelesen habe, die kümmern sich auch um Unterhaltsangelegenheiten... Jedoch haben die mich dann da zum Jugendamt geschickt und da hab ich vorhin angerufen aber die kümmern sich nur darum bis zum vollendeten 21. Lebensjahr...

Ist mein Vater denn nun gar nicht mehr unterhaltspflichtig? Oder doch? Kindergeld bekomme ich ja auch ab Mitte November wieder... Also ist er doch auch unterhaltspflichtig?

ich weiß nicht mehr wie ich die Miete bezahlen soll usw... ich hatte noch nie in meinem Leben Schulden und wollte damit auch gar nicht anfangen... aber jetzt weiß ich echt nicht weiter :( Bitte helft mir!!
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Also, dass es solange Kindergeld gibt ist mir nicht bekannt gewesen.
Aber, bescheidene Frage, wenn Du über 21. bist und kannst einer Arbeit nachgehen, warum soll da Papa noch was zahlen? ?(

In Berlin gibt es zumindest eine RA - und StbKanzlei die suchen eine Putzhilfe.
Für junge Menschen gibt es auch mehr als eine Stelle im Bereich der Gastronomie als Bedienung oder Thekenkraft.
Auch viele Bäckereiketten suchen Verkaufshilfen auf 400 EURO - Basis.

Mach halt und steh auf eigenen Beinen!

HiN - der bei solchen Themen sehr bärbeissig sein kann
 
J

Jassy

Guest
Ich sehe das wie HiN einen Job - zumindest einen kleinen wie du ihn suchst findet man immer!... Klar ist es sicher nicht immer einer den man sein Leben lang machen möchte, aber du kannst arbeiten und wenn du einfach mal in Bars oder dergl. nachfragst, dann merkst du ganz schnell wie viele Aushilfen suchen und wie schnell du deine 400 Euro zusammenhast - ohne Papi...

Du bist alt genug um auf eigenen Beinen zu stehen und du willst dir ja auch nicht deinen Traumjob suchen - sondern nur etwas bis Mai.. Und wenn es nur ein Putzjob auf 400 Euro Basis ist - ein Job ist ein Job und wie gesagt für 400 Euro ist in Berlin sicherlich etwas zu finden!

LG Jasmin
 

Interdit

Neues Mitglied
Oh weia... Hab ich vergessen etwas wichtiges dazuzuschreiben?
Mein Fehler...

Also wie gesagt ich war bis vor kurzem noch sehr krank und an Krücken gebunden und da hat mein Vater dann ja auch immer noch gezahlt... Soweit ich das vom Anwalt meiner Mutter weiß, ist er bis zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig und das weiß er selbst auch.
(Er hat mal am Telefon zu meiner Mutter gesagt er habe keinen Bock mir so lange Geld zu schicken...)

Naja... Ich weiß aber auch dass er nicht zahlen muss, wenn ich nur zuhause rumhänge...
Ich bin intensiv auf der Suche nach einer Arbeit die ich machen kann bis mein Studium beginnt. Sonst versauer ich hier nur zuhause... Manchmal helfe ich in nem Laden von einem guten Freund aus, allerdings für lau... Nur so aus Langeweile...

ABER ich suche tatsächlich jeden Tag intensiv Arbeit... ich gehe auch öfter in die Einkaufszentren hier in der Gegend und frage ob die ne Aushilfe gebrauchen können. Ich würde alles machen... Nur leider hatte ich bisher keinen Erfolg... Entweder suchten die Leute mit Erfahrung oder sie waren schon voll besetzte wie bei Kaisers und Media Markt :(

Und da ich mich wirklich um Arbeit kümmere, ist er auch unterhaltspflichtig...
 

böser-engel

Nervenfrack zur zeit
Huhu
Soviel ich weiss ist dein vater nur is zum 21ten lebensjahr unterhaltspflichtig. Es sei denn du machst abi oder Studium.
Du lebst in eigener Wohnung , Du lebst mit deinem Freund zusammen wenn du keine Arbeit bekommst dann geh zum Sozialamt vorrüber gehend und beantrage da dein geld. Ich denke nicht das dein vater noch unterhaltspflichtig bist. Und ich denke auch das du da vor gericht verlieren wirst. Und wenn ich mal ganz ehrlich bin würde ich das auch nicht machen. Du zählst als erwachsener also musst du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Ich musste das mit 16 jahren schon selber und muss sagen mir hats nicht geschadet. Meine Eltern sind auch geschieden aber ich hab weder unterhalt bekommen noch sonst was. Seid dem ich 14 bin gehe ich arbeiten für mein geld, Zeitung austragen, Putzstellen, Lehre usw.

MfG böser-engel
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Original von Interdit
Soweit ich das vom Anwalt meiner Mutter weiß, ist er bis zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig und das weiß er selbst auch.

Original von Interdit
Naja... Ich weiß aber auch dass er nicht zahlen muss, wenn ich nur zuhause rumhänge...

:wiejetzt:

Original von Interdit
Und da ich mich wirklich um Arbeit kümmere, ist er auch unterhaltspflichtig...

Blödsinn!
Ist er nicht!!

Mal richtig hart gesagt glaube ich dir zwar, das Du mal in nem Laden gefragt hast, ob die jemanden suchen.
Aber ich glaube nicht, dass Du mal ernsthaft gesucht hast!!

Gerade in den Brnchen wo richtig gearbeitet werden muss, also da, wo einem nach Feierabend die Hände, die Füße und das Kreuz schmerzt, gibt es Arbeit.

Überall - Du musst nur ein wenig suchen und, dass könnte ein Problem sein, auch arbeiten wollen!

HiN - gerade ein Anschwellen der Halsvenen verspürt
 

Interdit

Neues Mitglied
Und wie ich nach Arbeit gesucht habe! Ich habe Türklinken geputzt ohne Ende...

Ich kam nach Berlin wegen des Studiums... das nunmal leider erst im Mai beginnt...

Bis dahin wollte ich nach Arbeit suchen nur als ich krank war und auch lang im Krankenhaus war, konnte ich keine Arbeit suchen... Also hab ich ja erst vor nem Monat damit angenfangen und zwar verdammt intensiv! Ich hab auch zig Anzeigen im Internet und ich hab rumtelefoniert und in Läden gefragt... Ich hätte alles tun wollen obwohl mir mein Knie immer noch sehr weh tut wegen der Krankheit... -.-'

Also nochmal:
Er ist nicht unterhaltspflichtig wenn ich zuhause sitze und sage: Nö hab keinen Bock auf Arbeit, Papa soll mal zahlen...

Er ist aber unterhaltspflichtig wenn ich nach Arbeit suche und dies auch beweisen kann. Sonst würde die Kindergeldstelle ja auch nicht zahlen!!!!!!! Denen musste ich das ja genauso beweisen...

Und laut nem alten Gesetz is er bis 27 unterhaltspflichtig aber mittlerweile wahrscheinlich sogar nur noch bis 25...

Mein Freund kann nicht für mich aufkommen und das muss er auch gar nicht weil wir nicht verheiratet sind...
Und sobald ich studiere muss er ja auch zahlen...
Ich habe wirklich Angst davor total mittellos dazustehen und deswegen suche ich ja auch jeden Tag nach Arbeit!! Ich denk mir das doch nicht aus -.-

Nur mein Vater glaub mit nicht... er meint ich müsste schon längst ne Arbeit haben... Er hat gar keine Ahnung was hier abgeht in Berlin erst recht! Ich hasse Berlin und ich wohn hier wirklich nur wegen des Studiums ...
Es sind einfach zuviele Leute hier, die Arbeit suchen und ich finde einfach nichts... Und trotzdem suche ich weiter. ich hatte auch schon viele Vorstellungsgespräche in letzter Zeit und nur Absagen bekommen und teilweise haben sich die Leute gar nicht gemeldet...

Ich vermute einfach, dass die Leute viel zu oberflächlich geworden sind... IM Media Markt rennen auch nur Mädels rum, die schlank sind und toll ausschauen aber dafür vielleicht nicht so die Ahnung haben. Ich behaupte ich habe wirklich Ahnung von Technik usw ich bin aber nunmal dick und so... Und ein Kumpel von mir hat mir auch ne Absage gegeben als ich ihn gefragt habe ob ich im Laden mal aushelfen kann... er meinte der Chef wolle schönere Frauen hinter der Theke sehen selbst wenn sie nichts auf dem Kasten haben - WIESO AUCH IMMER.

In Restaurants und Kneipen usw nimmt mich ebenfalls niemand, ich vermute mal wegen meines Aussehens... ABER deswegen lass ich mich nicht unterkriegen ich suche weiter, weil ich denke ich werde schon was finden! Aber im Moment hab ich eben noch nichts gefunden und habe trotzdem kein Geld mehr...

Und er ist verdammt nochmal unterhaltspflichtig das is mit nem Anwalt geklärt- Er weigert sich im Moment nur zu zahlen und ich will nicht so gern zum Anwalt gehen... Weil ich meinen Papa doch auch trotzdem lieb habe...

Und ich war heute beim Sozialamt... die haben gesagt die sind nicht für mich zuständig und ich würd ekein Geld von denen bekommen... ich verstehs echt nicht...
 

Social4you

Aktives Mitglied
Hallo :bye:,

wenn du auf der Suche nach Arbeit bist, musst du dich arbeitslos melden, nur dann hast du Anspruch auf entsprechende Leistungen, (eine gegebene Arbeitsunfähigkeit ist dort nachzuweisen oder wird bei chronischer Erkrankung auch amtsärztlich festgestellt). und ALG oder ALG2 wahrscheinlich beantragen. Im Zuge dieses Antrags sind unterhaltspflichtige Personen zu nennen. Das Amt verpflichtet dann ggf. deinen Vater, wenn eine Verpflichtung für Zeiten der Arbeitslosigkeit besteht. Der Betrag wird dir natürlich von deiner Leistung, die du bekommen würdest abgezogen. Zahlt er nicht, kümmert sich das Amt. (leistet für dich voraus und holt sich das Geld wieder beim Vater)
Anzugeben ist natürlich weiter, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund lebst. Ihr müsst euch also zusammen kümmern, blöd. Schlauer wäre es gewesen, ihr hättet jetzt noch eine eigene Wohnung. Aber naja. Wie gesagt: kümmern! Es wird nur gezahlt ab Antragstellung, nicht weiter rückwirkend.
Wenn das Amt meint die wären nicht zuständig: stimmt nicht. Wehr dich und stell den Antrag auf blauen Dunst, wenn er abgelehnt wird: Widerspruch einlegen. Die sind für dich zuständig, die lehnen nur immer erstmal alles ab. Hatte ich auch:
Hier mal kurz meine Geschichte: Erzieherausbildung, vermindertes Bafög, da es bei meinem Vater auch eine BBS gibt. Ich aber schon seit 5 Jahren ausgezogen. Ich also wieder zur ALG 2 stelle mit dem Paragraphen (falls interessiert: §7abs.6 sgb2) der besagt, dass ich Anspruch habe bei Verminderung des Bafögs nach §12 ABs 1 Nr1 BaföG. So. Da sagt der zu mir: haben sie vorher bei uns leistungen bezogen? ich so: ja klar, ich war drei monate im ALG2. Sagt der naja, dem wird hier aber üblicherweise nicht entsprochen und ob ich meinen würde, so einen Gesetzestext lesen zu können(ich war ja vorher Finanzbeamtin (wg. schwerer Krankheit ausgeschieden auf eigenen Wunsch) und hab das da gelernt, jeden Gesetzestext entziffern zu können. Das wusste der bloß bis dahin nicht- er hätte ja nur in den Computer schauen brauchen :wow .Naja, dann meinte er, ich solle am nächsten Tag nochmal anrufen, er leitet das an die Rechtsabteilung weiter, dort wirds geprüft. Ich also am nächsten Tag angerufen und was höre ich:
"Frau Gärtner, ihrem Antrag wird in vollem Umfang entsprochen, die Zahlung wird mit sofortiger Wirkung aufgenommen und zum BaföG ergänzt." :lhg Das war was, seitdem nie wieder sich einer von denen mit mir angelegt, die wissen inzwischen, dass ich weiß wo steht, was ich für Rechte und Verpflichtungen habe. Wenn ich einen Brief schreibe, dann immer gleich mit Nennung des Paragraphen. Beantragung meiner Fortbildung/gleichzeitig Klassenfahrt im Rahmen der Ausbildung auf Norderney wurde mir ohne wenn und aber sofort bewilligt. Also informier dich immer vorher, wenn etwas unklar ist und warte nicht lange.

Ähnlich gilt das dann übrigens alles beim Bafög. Ist dein Vater unterhaltspflichtig(was er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit dann auf jeden Fall wieder sein wird), musst du ihm den Bescheid senden, zahlt er nicht, beantragst du Vorausleistung durch das Amt(gibt es extra einen Vordruck für). Das Amt kümmert sich dann auch um das weitere Verfahren mit deinem Vater und holt sich von dort dann das Geld zurück.
Allerdings spielt es beim Bafög keine Rolle mehr, welches Einkommen dein Freund hat, das interessiert nur, wenn ihr verheiratet seid. Ihr solltet dann nur beide im Mietvertrag stehen, um Nachzuweisen, dass jeder die Hälfte zahlt, dann erhälst du den Mietzuschuss. Das gilt aber erst ab Mai. Aber auch hier gilt:rechtzeitig beantragen, die Bearbeitung kann schonmal drei Monate dauern bei BaföG.

Das Kindergeld wird über 18 nur solange gezahlt, wie du eine Ausbildung machst oder nachweisen kannst, dass du dich um eine Ausbildung bemühst, dies geschieht in der Regel indem du dich ausbildungssuchend meldest(zusätzlich zu arbeitslos). Ansonsten erhälst du bis Mai 2008 kein Kindergeld mehr. Musst du dann wieder beantragen bzw. der Elternteil, der es bezogen hat und stell dann gleich einen Antrag auf Abzweigung, dann wird es an dich ausgezahlt.


Liebe Grüße

Janina :comp:
 

Social4you

Aktives Mitglied
Dein Vater ist grundsätzlich unterhaltspflichtig bis du 27 bist, nicht stets. Beantrage ALG mit deinem Lebensgefährten, melde dich arbeitsuchend, alles weitere wird von dort aus geregelt. (siehe oben)

Das mit dem Kindergeld kannst du dort auch abklären.

Liebe Grüße nochmal

Janina
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Original von Interdit
Mein Freund kann nicht für mich aufkommen und das muss er auch gar nicht weil wir nicht verheiratet sind...

Fallsch ihr lebt in einem Eheähnlichen verhältnis von daher wird alles Geld was in dem Haushalt verdient wird in einen Topf geworfen und danach richtet sich dann Sozialhilfe also HIV, Arbeitslosengeld und halt auch der UNterhalt.

Media Markt braucht man meistens auch für Minijobs eine Ausbildung die du nicht hast, steht aber auch bei denen auf der INternetseite wenn ich richtig informiert bin ausserdem nehmen die sowieso nur komplette Bewebungsunterlagen und dann auch nur in der zentrale also da bringt es ncihts, wenn du von Geschäft zu Geschäft rennst, genauso bei den Supermarktketten. Die bewerbungen werden alle in der zentrale gesammelt und dann je nach Fähigkeiten aussortiert.
Du solltest dich eher auf kleine Läden spezialisieren und nicht die großen ketten eine nach der anderen enirennen.
Bei KIK ist das aber auch wieder anders, da entscheidet der Fialleiter/in selbst.
Ich schicke dir auch gleich mal eine PN.
 

Social4you

Aktives Mitglied
Sag ich ja, alles wird angerechnet, weil es eine Bedarfsgemeinschaft ist(siehe oben). Dies gilt aber erst beim Bafög nicht.
Dort ist es nur dann von Belange, wenn es sich um den Ehepartner handelt.


Liebe Grüße

Janina :bye:
 

Hesse_im_Norden

Seit dem 04.03.08 wieder nüchtern und zufrieden
Original von Social4you
Dein Vater ist grundsätzlich unterhaltspflichtig bis du 27 bist, nicht stets.

Formaljuristisch mag das wohl so sein, dürfte aber, da die junge Dame in einem eheähnlichem Verhältnis lebt, nicht gerade viel mehr Geld bringen.

Und Grundsätzlich ist jeder erstmal für sich selber verantwortlich!!

Nebenbei - ich habe mir mal den Spaß erlaubt, bei drei offenen Minijobstellen in Berlin anzurufen (findet man leicht) und hätte sofort, als alter Typ mit Falten im Gesicht wie ein Bettbezug nach der Hochzeitsnacht, zwei Vorstellungsgespräche gehabt....

HiN - der notfalls, bevor er anderen auf der Tasche liegt auch das Essen in der Kantine umrühren würde
 

Social4you

Aktives Mitglied
Sicherlich, wieviel dabei rauskommt kann man nicht sagen, sie sollte alles in die Wege leiten und kann dann nur abwarten, über den gemeinsamen Gesamtbedarf kommt sie logischerweise nicht hinaus.
Und ob sich jemand bemüht oder nicht: da vorurteile ich nicht. Bei Nicht-Mitwirkung sieht das Amt für unter 25jährige harte Sanktionen vor und das ist ja dann die eigene Konsequenz.
Es war hier für mich eher die Frage gegeben, was sie bis sie einen Job hat für die befristete Zeit für Anspruchsmöglichkeiten hat. Bei einem 400 Euro Job hat man ja auch noch nen Freibetrag beim Amt, evtl. tritt das Amt also trotz des 400 Euro Jobs dennoch in Leistung. Aber das ist dann abzukläen, muss ja nur dann angegeben werden.

Liebe Grüße

Janina :comp:
 
S

Sommerwind

Guest
Wenn meine Kinder je auf die Idee kommen sollten, das ich sie Finanziere bis sie 27. sind , dann mach ich mich Strafbar :angryfire
Ansonsten was soll man dazu noch sagen :whatever

vieleicht

Das leben ist kein Streichelzoo

Die sich wunderde Sommerwind
 

Susanne

Namhaftes Mitglied
Original von Interdit
Ich vermute einfach, dass die Leute viel zu oberflächlich geworden sind... IM Media Markt rennen auch nur Mädels rum, die schlank sind und toll ausschauen aber dafür vielleicht nicht so die Ahnung haben. Ich behaupte ich habe wirklich Ahnung von Technik usw ich bin aber nunmal dick und so... Und ein Kumpel von mir hat mir auch ne Absage gegeben als ich ihn gefragt habe ob ich im Laden mal aushelfen kann... er meinte der Chef wolle schönere Frauen hinter der Theke sehen selbst wenn sie nichts auf dem Kasten haben - WIESO AUCH IMMER.

In Restaurants und Kneipen usw nimmt mich ebenfalls niemand, ich vermute mal wegen meines Aussehens...

dazu möcht ich mal was anmerken.

ich bin auch dick und weiß gott keine schönheitskönigin, aber auch ich habs geschafft innerhalb von 6 wochen arbeit zu finden. und das in einer gegend in der die arbeitslosigkeit verdammt hoch ist und mit sicherheit etliche rumliefen die mehr ahnung hatten als ich von dem job.
gelernt hab ich nix, da ich zwei ausbildungen abbrechen musste (einmal gesundheitlich und einmal aus privaten gründen) und die waren noch dazu in ner anderen richtung.

und trotzdem hab ich eben den job bekommen - erst befristet und nach 5 wochen bekam ich ne festanstellung die ich bis heute habe.

also darauf würd ich das nicht schieben.


und vll noch so nebenbei: wir leben in bayern und wir hatten schon job-angebote aus berlin. obwohl wir branchenfremd sind.... hätte sich für uns finanziell nur nicht gelohnt.


also gibts mit sicherheit was in berlin. aber ich würds wirklich erstmal in den kleineren läden versuchen.


oder bei schlecker - da entscheidet die bezirksleitung. bewerbung kannst du online machen und auf 400€-basis werden fast immer leute gesucht - grad für die weihnachtszeit ;-)
 

Manuella11

Neues Mitglied
Vater will,kann oder muß keinen UH mehr zahlen
bis zur abgeschlossenen Erstausbildung muß volljährigen UH von beiden Eltern in Bar gezahlt werden.Wenn man sich noch in der allgm. Schulausbildung befindet ist man ein privilegierter Volljähriger und wird minderjährigen in der Rangfolge gleichgestellt. Der Selbstbehalt der Eltern liegt bei 900.- € wenn Erwerbsfähig wenn nicht Erwerbsfähig bei 770.- €
Nach beendeter Schulausbildung gibt es noch eine sogenannte Orieenttierungsphase ca 3-4 Monate und dann muß der Volljährige selber für sich aufkommen - also Papa muß nich mehr zahlen.Mit Beginn des Studiums lebt der UH-anspruch wieder auf. KG wurde früher bis zum 27 Lebensj. gezahlt, jetzt nur noch bis 25 J., dass hat nichts mit Unterhalt zu tun.
Wenn Anwältin der Meinung ist, UH muß gezahlt werden, dann würde ich von meinem Recht gebrauch machen. Lt. Anwältin würdet Ihr Obsiegen und die Kosten müßte dann die unterlegende Partei tragen. PKH kann auch gewährt weden wenn man mittellos ist. Wenn du meinst 100% Recht zu haben - dann klage doch und du wirst sehen was die Richter dir sagen:du bist mit 21 J. für deinen UH selber verantwortlich, es sei denn du bist Behindert oder Dauerhaft Krank das du eine Grundsicherungsrent bzw. Pflegeld erhalten müßtet Bei Erwerbsfähigkeit - erwerbe auf Grund deiner Fähigkeiten eigenes Einkommen und lasse Papa aus dem Spiel unter dem Motto: er muß für mich aufkommen, im Moment nicht evtl. wenn du dein Studium aufgenommen hast, aber das dauert ja noch.Jetzt zur Weihnachtszeit werden viele Aushilfkräfte gebraucht ob im Handel oder Weihnachtsmarkt - viel Spass bei der Jobsuche, dann siehst du mal wie hart es ist Geld zu verdienen und bekommst dadurch eine andere Einstellung immer nur Geld zu fordern und nix dafür zu tun. Dein Papa hat so ein Kind sicherlich nicht verdient - war er ja auch für dich da als du an Krücken gelaufen bist. Erst denken - dann fordern und vor allem Sachkundig machen, dass kann man ja wohl von einem angehenden Studenten verlangen - oder ? schöne Weihnachtszeit
 
Oben