Hilfe! -  Meine Tochter will zu mir aber der Vater verweigert es!

Dini1981

Neues Mitglied
Mein Mann und ich leben seit letztem März in Trennung. Ich bin mit unseren 2 kleineren Kindern weg gezogen und unsere große Tochter 7 Jahre ist bei ihm geblieben da sie es wollte. Die Abmachung war wir probieren es aus falls sie doch zu Mama will steht ihr das frei. Seit einiger eit sind wir beide wieer in ner Beziehung und das Jugendamt vhat eine Zwnagsvollstreckung diesen Monat gegen ihn eingereicht wegen dem Unterhalt den er nicht voll bezahlt. Meine Tochter beschwert sich nun schon seit einiger Zeit das sie wieder zu ihren Geschwistern und mir ziehen möchte da die momentanen Familienverhältnisse momentan aúch nicht mehr so sind wie anfangs.Jetzt stellt er sich allerdings quer und will das nicht. Das Sorgerecht ist geteilt wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat weiss ich nicht bis jetzt ist alles ohne Amt gelaufen was die Kinder angeht. Was kann ich nun tun damit meine Tochter wieder zu mir kann?
 

Meggy FIne

Neues Mitglied
Oh mein Gott, es ist nicht einfach, Du hast die Frage dreimal gepostet.
Und es ist ja wirklich eine schlimme Sache für Dich.

Vielleicht kann ein Admin das zusammenbringen, damit man das bündeln kann...?

Hallo liebe Fragende,

was Du brauchst ist eine Anwältin für Familienrecht.
Falls wenig/kein Geld da ist, dann kannst Du eventuell einen Beratungsschein beim Amtsgericht bekommen.

Weisst du, was das ist? Falls nicht, kann ich dazu noch was schreiben.

Direkt zu Deiner Frage:
Vermutlich vermischen sich zwei Dinge.
Du schreibst, es gibt eine Pfändung vom Jugendamt gegen den Vater der Tochter - wegen Unterhalt.

Aber wohl doch nicht wegen Unterhalt für jene Tochter?!
Denn wenn die Tochter bei ihm lebt, kann die Pfändung nicht gegen ihn wegen Unterhalt für die Tochter gehen.

Nehme ich das richtig an?

Heisst: Die Frage, bei wem die Tochter ist, hat dann nichts mit der Pfändung zu tun.

Es sind also, so vermute ich, zwei Rechtsangelegenheiten.

Ist das so?

Mehr kann man dann erst raten, wenn man mehr weiß. Am allerbesten ist jedoch wirklich eine gute Anwältin Deines Vertrauens.

Kennst Du vielleicht jemanden, der Dir da eine Anwältin empfehlen kann?

Die Jugendämter blocken manchmal gern, auch die Amtsgerichte, was einen Beratungsschein für Kindesunterhalt betrifft.
Die Jugendämter - genau Amt für Familien, Kinder und so weiter - wollen das gern selbst regeln.

Bei Dir geht es aber nicht nur um Unterhalt, sondern um das Sorge- und Aufenthaltsrecht.

Gibt es denn da wirklich schon eine gerichtliche Entscheidung? Oder ist das nur so mündlich zwischen Dir und dem Vater besprochen worden?
 

Dini1981

Neues Mitglied
Hallo und danke erstmal für deine antwort.
Um genaueres zu sagen der Unterhalt wird ihm für die anderen beiden Kinder die bei mir leben gepfändet. und für mich hat das nix damit zu tun das meine große Tochter zu mir will. Leider ist nichts großartig schriftlich festgehalten bis auf den Unterhaltstitel den er beim Jugendamt unterzeichnet hat. Deshalb habe ich auf normalen Weg versucht mit ihm darüber zu reden allerdings blockt er total ab. Habe jetzt erstmal einen Termin beim Jugendamt am Montag da mir die Beraterin dort sagte sie würde mit ihm das Gespräch zu dritt nochmals suchen wenn das Kind den Wunsch äußert sollte man da auch versuchen sich nach zu richten. Falls dies nichts bringt würde ich wohl um einen Antrag beim Familiengericht wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts nicht rum kommen. Obwohl ich immer noch hoffe dass es ohne zu regeln ist schon allein zum Wohle meiner Tochter.
Was den Beratungsschein angeht damit kenn ich mich leider wirklich nicht aus aber werde in wohl benötigen da ich momentan nur Hartz 4 bekomme und auf GV-Baisis arbeite. Wo bekomm ich diesen?
 

hitnak

Namhaftes Mitglied
Hallo,

für den Beratungsschein gehst Du zum Amtsgericht und nimmst Deinen Bescheid mit. Dort wirst Du dann an den zuständigen Mitarbeiter weiter geleitet.

Für den Beratungsschein ist es völlig irrelevant, was das Jugendamt denkt - es hat dabei überhaupt kein Mitspracherecht. Auch das Amtsgericht hat keine Möglichkeit, bei einem Beratungsschein über die Sache zu entscheiden - es geht allein um die Bedürftigkeit.

Meggy meint wahrscheinlich Prozesskostenhilfe.
 

Meggy FIne

Neues Mitglied
Hallo Dini,

bin erst heute wieder on. Ist ja ganz schon kompliziert, doch Ohren steif!

Melde mich morgen zwischen 16 bis 20 h, muss drüber nachdenken.

Liebe Grüße!
 
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