nachnamensänderung

eine frage
Wenn ein Paar unehelich ein kind bekommt und sich trennt ......
die mutter heiratet einen anderen. hat der leibliche Vater mitspracherecht beim ändern des nachnamens?? Wenn ja in welcher form??
Wer kann mir da tips geben
Ich frag für einen Freund
Der Vater hat regelmässigen Kontakt zum Kind. Er hat die kleine mind. alle zwei wochen für mindestens 3 tage
 

Filiz

Lebe Dein Leben !
:bye: Hallo hat das Kind den Namen des Vaters ?

Wenn ja muß der neue Mann das Kind wenn sie Heiraten sowieso Adoptieren
Bei meiner Freundin war das so die Gr . behielt den Namen ihres Vater ( sie war verheiratet mit dem Kinds - Vater und meine Freundin heiratete nochmals und mußte einen Doppel- Namen nehmen also den Namen aus der 1und 2 Ehe , damit ihre Tochter ihr Geburts - namen behalten konnte .
Alle etwas schwierig ich weiß mußte auch erst mal den Kopf :shake

Vllt mal bein Amt nach fragen die Wissens ja

L.G Filiz :bye:
 

Filiz

Lebe Dein Leben !
Ja, dann denke ich, mal das wenn, sie heiraten er die kl . Adoptiert, und sie dann seinen Namen bekommen wird
So kenne ich das nur von Bekannten .

Am besten mal Nachfragen viel Glück :druecker
 
U

UserC

Guest
hallo winie,

also, es ist so, dass wenn das kind den namen seines leiblichen vaters hat, der vater der namensänderung zustimmen muss.

bei mir war es so, dass ich eigentlich nach der Scheidung wieder meinen Mädchennamen annehmen wollte. Das zuständige Amt wollte den Namen von meiner Tochter allerdings nicht ändern - obwohl ich hätte die schriftlich Zustimmung von ihm bekommen. Ich habs dann gelassen - weil ich das wiederum meiner Tochter nicht zumuten wollte. Ich weiß aber, dass andere Landkreise anders entscheiden. (bei uns wäre es - wortwörtlich - nur möglich gewesen, wäre der leibliche Vater vorbestraft gewesen oder er hätte sein Kind missbraucht).

Der damalige Scheidungsrichter meinte zu meinem Ex-mann: Sie haben duch die Namensänderung keinen Verlust der Rechte oder Pflichten gegenüber ihrem Kind.

Und bei einem Mädchen ist es doch sowieso so, dass sie im normalfall spätestens bei der Hochzeit ihren Namen ändert.

Wenn die Kleine aber den Namen der Mutter hat und sie heiratet, dann kanns anders ausschaun. Und vor allem, wenn sie noch so klein ist. Sollte noch ein weiteres Kind kommen und das heißt dann wie der neue Mann, dann gehts über ein psychologisches Gutachten ganz einfach.

Achja, mir wurde damals auch gesagt: so ne Namensänderung kann teuer werden bei nem Kind. Kann sich aber auch inzwischen geändert haben, ist schon 6 Jahre her.
 

biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
Schau mal hier

Wenn der Vater des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet war - davon gehen wir in den Beispielen in diesem Thread aus -, ist das Ganze für die Mutter ziemlich einfach.
Die Mutter und ihr Ehemann können dem Kind, das in ihrem Haushalt lebt, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Ehenamen erteilen.

Eine Zustimmung des Vaters ist insofern nicht notwendig, da dieser kein (geteiltes) Sorgerecht hat und das Kind zudem nicht seinen Namen trägt.
Es kann sogar auch ein Doppelname erteilt werden.
Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, ist eine Zustimmung des Kindes erforderlic

Quelle
 

steffi74

Namhaftes Mitglied
Als mein Mann und ich geheiratet haben hat Niklas auch den Namen meines Mannes angenommen.
Ich bin aber alleine sorgebberechtigt,brauchte keine Einwilligung des leiblichen Vaters.
Das ist aber auch schon 8 Jahre her,kann ja sein das sich im Laufe der Zeit schon wieder was geändert hat.
 
M

Mella83

Guest
Huhu Winnie!

Du widersprichst dir in deinen beiden ersten Postings.

Zitat: Der Vater hat regelmässigen Kontakt zum Kind. Er hat die kleine mind. alle zwei wochen für mindestens 3 tage

und dann:

Zitat:Er hat werder sorge noch umgangsrecht

Was denn nun? :sn7

Ansonsten kenne ich es nur so, dass das Kind den Namen des Vaters automatisch annimmt wenn die Eltern heiraten (war bei uns so und bei meinem Bruder).
Des weiteren kenn ich es nur vom Erzählen, dass es so war: Eine verheiratete Frau bekam ein Kind von ihrem neuen Lebensgefährten, doch das Kind kam noch während dem Scheidungsprozess zu Welt (hatte dann den Namen des zukünftig geschiedenen Ehemannes), nach der Scheidung heiratete die Frau erneut und der Vater des Kindes (sein leiblicher) musste sein eigenes Kind adoptieren.

Wie das im Fall deines Freundes ist solltet ihr vielleicht auf dem Standesamt erfragen, die kennen sich da besser aus.
Drück euch die Daumen.

Mella
 

JuergenMei

Mitglied
Ich glaube das muss zwischen den zwei Eltern geregelt werden. Das ist zumindest die ideale Situation. Rechtlich weiss ich nicht wie das ist. Aber ich nehme mal an, dass ein Stiefvater nicht erwarten kann, dass sein Stiefsohn seinen Namen annimmt. Ich würde das nicht.
 
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