Neuer Fußboden in Mietwohnung erlaubt?

schnuppe

Aktives Mitglied
Bin im Mietrecht nicht mehr so fit und hab daher folgende Frage:

Wenn ein Mieter in einer Wohnung auf den bestehenden Korkfußboden Teppich klebt, kann der Vermieter bei Auszug verlangen, dass der Originalzustand wiederhergestellt wird?

Danke für Eure Antworten!


Schnuppe
 

Ilona

Moderator
Teammitglied
Ja kann er, hatten wir in der vorherigen Wohnung so. Da war Lenolium verlegt und wir haben teppichboden darüber ausgelegt. Beim Auszug musste der wieder raus was ja nicht das problem war. Das Problem war, dass die vom teppichladen auf der Auslegwahre die Maase mit Edding raufgeschrieben haben und das auf das helle Lenolium abgefärbt hat.
Wir mussten dann in dem zimmer die Kosten für die Neuverlegung des Lenoliums bezahlen.
 

freddilysie

Urlaubsreif
Ich arbeite in der Immobilienverwaltung.

Ja das darf der Vermieter verlangen, der Boden muß in den Stand versetzt werden wie er bei Einzug und Wohnungsübergabe war. Das hast Du schließlich auch im Übergabeprotokoll unterzeichnet.

Bauliche Veränderungen müssen schriftlich beantrag werden und es darf auch nur das verändert werden, was in der Genehmigung drin steht.
 

Leonie

Namhaftes Mitglied
In einer Mietwohnung würde ich (wenn ich unbedingt statt Kork Teppich haben will) den Teppich lose drüber legen, so kann er spurlos wieder abgezogen werden und der Korkboden war zudem geschützt.

Wir hatten den Fall in der letzten Wohnung anders herum. Es lag ein Teppich drin, welcher uns kaputt gegangen ist. War glaube ein Faden an Tür, der sich bei jedem mal Tür öffnen weiter gezogen hatte, oder so was. Also haben wir einen neuen gelegt, was unsere Vermieter auch gesehen hatten. Sie sind sogar während er verlegt wurde ständig dort rum gesprungen und haben blöde Sprüche geklopft.

Als wir dann ausgezogen sind, wollten die uns den Teppich plus Verlegung in Rechnung stellen, da ein anderer Teppich drin lag. Wir haben einen Kackbraunen in einen blauen getauscht... Qualitätsmäßig waren die gleich! Sind sie nicht mit durch gekommen, auch nicht, dass er angeblich nicht ordentlich verlegt war (stimmte nicht! war 100%ig ok!) Weil sie beim Verlegen dabei waren und direkt etwas hätten sagen müssen, falls er falsch verlegt wäre. Also mussten sie den Teppich (den sie wieder rausgerissen hatten) selbst bezahlen.

Nur wo Teppich drin lag, muß beim Auszug auch wieder Teppich drin liegen, das gleiche gilt für Kork, usw. Gegen eine normale Abnutzung während der Mietdauer kann man auch nichts machen.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Hallo Schnuppe

wenn der Korkboden drin lag...so muß er bei auszug auch wieder so drin sein...gebrauchsspuren abzusehen.

Darf ich fragen, wieso ihr Kork durch Teppich ersetzen wollt?

Ich würde mich über Korkböden freuen....gar nicht vergleichbar mit Teppichböden, Laminat, Linoleum etc....

Korkböden sind doch echt schon hochwertig
 

schnuppe

Aktives Mitglied
Hallo Leutz,

danke für Eure Antworten.

@schnupe: Wir wollen gar keinen Boden verlegen (und wenn ich die Wahl hätte würde ich 10mal lieber Kork als Teppich nehmen). Aber meine Schwiegerleut haben eine Wohnung an jemanden vermietet, den sie jetzt nach ewigem Rechtsstreit wegen seiner Zahlungsmoral endlich aus der Wohnung heraus haben. Wie so oft sind sie bei der Übergabe aus allen Wolken gefallen, wie die "Bude" aussah. Davon ab, dass Küche, Bad und Türen praktisch komplett ausgetauscht werden müssen, hat der Mensch nämlich auf den Korkboden Teppich geklebt. Wenn er ihn wenigstens lose verlegt hätte :shake.
Jetzt geht es darum, ob man von ihm verlangen kann, den Teppich wieder rauszunehmen und den Kork wieder -einigermaßen- herzurichten.

Hab auch nochmal im Mietgesetz nachgeschaut und ich denke, wir haben da gute Karten. Also nochmal DANKE!
 
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